Das Wichtigste in Kürze

  • Ausbildung beendet die PKV nicht automatisch: Erst wenn tatsächlich GKV-Versicherungspflicht entsteht, muss gehandelt werden. Die bloße Aufnahme einer Ausbildung reicht nicht aus.

  • Versicherungspflicht ab 603 € Ausbildungsvergütung: Liegt das Ausbildungsgehalt über der Geringfügigkeitsgrenze (Stand 2026: 603 € monatlich), entsteht grundsätzlich GKV-Pflicht.

  • Keine Familienversicherung in der PKV: In der PKV gibt es kein kostenfreies Mitversichern wie in der GKV. Jedes Kind benötigt einen eigenen Vertrag.

  • Anwartschaft sichert den PKV-Status: Wechselt das Kind in die GKV, kann die PKV in eine Anwartschaftsversicherung umgewandelt werden. So bleibt der spätere Wiedereinstieg möglich.

  • Umwandlung in Zusatzversicherung als Alternative: Wer die Vollversicherung kündigt, kann sie häufig in Zusatzversicherungen umwandeln.

  • Eltern können Beiträge steuerlich absetzen: PKV-Beiträge (meist 80%) lassen sich als Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend machen, solange Kindergeldanspruch besteht.

Was gilt eigentlich als „Ausbildung“ und warum macht das einen Unterschied?

Nicht jede Ausbildung ist versicherungsrechtlich gleich. Ob dein Kind in der PKV bleibt oder in die GKV wechseln muss, hängt maßgeblich davon ab, welche Art von Ausbildung es absolviert. Deshalb lohnt es sich, das kurz auseinanderzuhalten.

Dazu zählen zum Beispiel viele Ausbildungen in sozialen oder medizinischen Berufen, etwa zur Erzieherin, zum Physiotherapeuten oder zur MTA. Wer keine Ausbildungsvergütung erhält, sondern allenfalls ein kleines Taschengeld, bleibt versicherungsrechtlich unauffällig. Es entsteht keine GKV-Pflicht, die PKV läuft weiter.

Hier liegt das entscheidende Kriterium bei der Höhe des Ausbildungsgehalts. Liegt es über 603 € monatlich (Stand 2026), entsteht automatisch GKV-Versicherungspflicht. Darunter bleibt die PKV möglich.

Studierende werden mit Beginn des Studiums grundsätzlich versicherungspflichtig in der GKV, können sich aber aktiv davon befreien lassen, wenn sie in der PKV bleiben möchten. Dafür gilt eine Frist von 3 Monaten.

Das duale Studium ist der Sonderfall, den viele unterschätzen. Weil dual Studierende in einem festen Ausbildungsverhältnis mit Vergütung stehen, werden sie versicherungsrechtlich wie Azubis behandelt, nicht wie Studierende. Eine Befreiung von der GKV-Pflicht ist hier in der Regel nicht möglich.

Warum das wichtig ist: Je nachdem, welchen Weg dein Kind einschlägt, gelten völlig unterschiedliche Regeln und unterschiedliche Handlungsoptionen. Die folgenden Abschnitte gehen auf die einzelnen Situationen genauer ein.

Bleibt das Kind in der PKV, wenn die Ausbildung beginnt?

Ja, grundsätzlich bleibt die PKV bestehen. Die Aufnahme einer Ausbildung führt nicht automatisch dazu, dass der Versicherungsvertrag endet. In der privaten Krankenversicherung sind Kinder unbefristet versichert, unabhängig vom Alter. Es gibt kein festes Datum, an dem der Schutz automatisch erlischt.

Was sich ändert, sind die Beiträge. Die PKV kennt altersabhängige Beitragsstufen: In der Regel gilt ein günstigerer Kinderbeitrag bis etwa zum 14. oder 15. Lebensjahr, dann folgt ein Jugendbeitrag bis etwa 20 oder 21 Jahre, bevor der volle Erwachsenenbeitrag greift. Der Versicherungsschutz selbst bleibt aber bestehen, solange die Beiträge gezahlt werden und keine GKV-Versicherungspflicht entsteht.

Genau da liegt der entscheidende Punkt: Wenn mit der Ausbildung eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung entsteht, musst du handeln. Dann gibt es ein Sonderkündigungsrecht für die PKV. Passiert das nicht und entsteht keine GKV-Pflicht, läuft alles einfach weiter wie bisher.

Wann führt die Ausbildungs­vergütung zur Versicherungs­pflicht in der GKV?

Für viele Familien ist die Frage rund um PKV Kinder Ausbildung genau hier am drängendsten: Ab welchem Verdienst wird mein Kind eigentlich GKV-pflichtig?

Die entscheidende Grenze ist die Geringfügigkeitsgrenze. Liegt das monatliche Ausbildungsentgelt über 603 € (Stand 2026), entsteht GKV-Versicherungspflicht. Liegt die Vergütung hingegen unter 603 € monatlich, oder erhält das Kind gar kein Entgelt, sondern nur ein Taschengeld, entsteht keine Versicherungspflicht. Das Kind kann in diesem Fall in der PKV bleiben.

Für Studierende gilt eine etwas andere Logik: Sie werden grundsätzlich versicherungspflichtig, können sich aber aktiv von der GKV-Pflicht befreien lassen.

Ein wichtiger Hinweis für Studenten zu den Fristen: Wenn Versicherungspflicht eintritt und dein Kind sich befreien lassen möchte, muss der Antrag innerhalb von 3 Monaten gestellt werden. Nur dann gilt die Befreiung rückwirkend. Verpasst ihr diese Frist, gibt es keinen Anspruch mehr auf rückwirkende Befreiung (Quellen: pkv.de, aok.de).

Beim dualen Studium gilt eine andere Logik als beim klassischen Vollzeitstudium. Wer dual studiert, steht in einem festen Ausbildungsverhältnis mit einem Betrieb und bekommt eine reguläre Ausbildungsvergütung. Versicherungsrechtlich wird das duales Studium deshalb wie eine klassische Ausbildung behandelt – nicht wie ein Studium.

Das hat eine konkrete Konsequenz: Liegt die monatliche Vergütung über 603 € (Stand 2026), entsteht automatisch GKV-Versicherungspflicht. Die Möglichkeit, sich aktiv von der GKV-Pflicht befreien zu lassen, wie sie für reguläre Studierende existiert, gibt es hier grundsätzlich nicht.

Für PKV-versicherte Kinder bedeutet das: Ein duales Studium führt in der Regel direkt in die GKV – egal, ob die Eltern privat versichert sind oder nicht. Wer das nicht auf dem Schirm hat, wird von der Versicherungspflicht kalt erwischt.

In welchen Fällen ist eine PKV für Kinder in der Ausbildung weiterhin möglich?

Die PKV bleibt möglich, wenn entweder keine Versicherungspflicht entsteht oder dein Kind erfolgreich einen Befreiungsantrag stellt. Das betrifft eine ganze Reihe von Ausbildungssituationen, die im Alltag häufiger vorkommen als viele denken.

Konkret sind das folgende Situationen:

  • Das Kind absolviert eine Ausbildung ohne Arbeitsentgelt, zum Beispiel in bestimmten schulischen Ausbildungsgängen.

  • Dein Kind gehört zu den Auszubildenden des zweiten Bildungsweges (z.B. ein nachgeholtes Abitur) in einem nach BAföG förderungsfähigen Ausbildungsabschnitt und stellt erfolgreich einen Befreiungsantrag.

  • Der Befreiungsantrag wird rechtzeitig, also innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht, gestellt und genehmigt.

Manche PKV Versicherer bieten auch für Studenten weiterhin sehr kostengünstige Tarife an, weil diese auf Alterungsrückstellungen verzichten.

Darüber hinaus ermöglichen einige Tarife, bei Beginn oder Ende einer Ausbildung den Versicherungsschutz innerhalb von drei Monaten ohne erneute Gesundheitsprüfung anzupassen. Das ist ein echter Vorteil, gerade wenn sich die Situation des Kindes in dieser Phase schnell ändert.

Welche Option für euch sinnvoll ist, hängt von der konkreten Ausbildung, der Vergütung und dem bestehenden Tarif ab. Das lässt sich pauschal nicht beantworten.

Warum ist eine Anwartschafts­versicherung für dein Kind jetzt sinnvoll?

Wenn dein Kind in die GKV wechselt, muss das nicht das Ende der PKV-Geschichte sein. Die Lösung heißt Anwartschaftsversicherung. Das bedeutet: Die PKV wird nicht einfach gekündigt, sondern in einen Ruhezustand versetzt. Gerade bei PKV Kinder Ausbildung ist das eine Option, die viele Familien gar nicht auf dem Schirm haben.

Während der Anwartschaft zahlt dein Kind deutlich niedrigere Beiträge. Es gibt in dieser Zeit keine Leistungen, aber der eigentliche Wert liegt woanders: Bei der späteren Rückkehr in die PKV ist keine erneute Gesundheitsprüfung nötig.

Lässt sich der Tarif in eine Zusatz­versicherung umwandeln?

Wer die PKV-Vollversicherung aufgrund von GKV-Versicherungspflicht kündigt, hat häufig eine weitere Option: die Umwandlung in eine private Zusatzversicherung. Das ist ohne erneute Risikoprüfung und ohne Wartezeiten möglich.

Dabei gibt es eine wichtige Bedingung: Der Antrag auf Umwandlung muss in der Regel gleichzeitig mit der Kündigung der Vollversicherung gestellt werden. Außerdem darf der Leistungsumfang der neuen Zusatzversicherung den der bisherigen Vollversicherung nicht übersteigen.

Was bringt das konkret? Dein Kind wäre dann in der GKV versichert, hätte aber zusätzlich privaten Schutz für Leistungen, die die Gesetzliche nicht oder kaum abdeckt. Das können zum Beispiel sein:

  • Stationäre Behandlung im Ein- oder Zweibettzimmer mit Spezialisten, die du selbst aussuchen kannst

  • Heilpraktikerleistungen

  • Hochwertige Sehhilfen

  • Hochwertiger Zahnersatz

So lässt sich auch nach einem GKV-Wechsel zumindest ein Teil der PKV-Leistungen erhalten. Ob das sinnvoll ist und welche Kombination passt, hängt vom bestehenden Tarif und der Lebenssituation deines Kindes ab. Eine private Krankenzusatzversicherung für Kinder kann eine gute Alternative sein.

Wer trägt die Kosten und sind die Beiträge steuerlich absetzbar?

Solange dein Kind in der PKV bleibt, weil entweder keine Versicherungspflicht entsteht oder eine Befreiung vorliegt, tragen in der Regel weiterhin die Eltern die Beiträge.

Wechselt das Kind in die GKV, teilen sich Azubi und Arbeitgeber die gesetzlichen Beiträge jeweils zur Hälfte.

Eltern, die noch Kindergeld für ihr Kind erhalten, können die PKV-Beiträge zur Basisabsicherung als Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung absetzen. Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung sind dabei in der Regel in voller Höhe abzugsfähig. Die Versicherer melden diese Beiträge elektronisch an die Finanzbehörden, sodass die Daten automatisch vorliegen (Quelle: allianz.de).

Wenn du als Elternteil Beamter bist, greift die Beihilfe. Sie übernimmt je nach Beihilfesatz 50 bis 80 % der Krankheitskosten. Die PKV sichert den Rest ab. Für jedes beihilfeberechtigte Kind muss eine eigene PKV-Police abgeschlossen werden. Der Beihilfeanspruch für Kinder besteht grundsätzlich so lange wie der Kindergeldanspruch, also in der Regel bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern das Kind noch in Ausbildung ist (Quelle: allianz.de).

Fazit: PKV in der Ausbildung bleibt möglich, aber es braucht den richtigen Schritt zur richtigen Zeit

Ob dein Kind in der PKV bleibt, in die GKV wechselt, eine Anwartschaft nutzt oder den Tarif in eine Zusatzversicherung umwandelt: Jede dieser Optionen hat ihre Berechtigung, und welche passt, hängt von der konkreten Situation ab.

Als Versicherungsmakler mit über 13 Jahren Erfahrung sehe ich in Gesprächen mit Familien immer wieder, dass genau an dieser Stelle wertvolle Optionen verpasst werden. Fristen, die versäumt werden. Anwartschaften, die niemand erwähnt hat. Befreiungsanträge, die schlicht nicht bekannt waren.

Wenn du dir nicht sicher bist, welchen Weg ihr gehen sollt, lass uns das gemeinsam durchgehen. Kein Fachchinesisch, keine Verkaufsgelaber. Nur eine ehrliche Einschätzung, was für dein Kind und eure Situation sinnvoll ist. Buche dir jetzt dein kostenfreies Erstgespräch bei Beneversichert.

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