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Private Krankenzusatzversicherung für Kinder: Lohnt es sich?
Dein Kind ist gesetzlich versichert, aber reicht das wirklich? Die GKV übernimmt viele Grundleistungen, lässt Familien bei bestimmten Themen aber mit erheblichen Kosten zurück. Gerade bei Kieferorthopädie, Krankenhausaufenthalten oder Sehhilfen zeigen sich die Lücken schnell. Eine private Krankenzusatzversicherung für Kinder kann genau dort ansetzen. In diesem Beitrag erfährst du, welche Leistungen sie abdeckt, was sie kostet, wann der richtige Zeitpunkt zum Abschluss ist und worauf du beim Vergleich achten solltest.
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06.03.2026

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Das Wichtigste in Kürze
GKV-Lücken treffen Familien gezielt: Bei Kieferorthopädie, Rooming-in ab dem 9. Lebensjahr, Brillen und Heilpraktikern übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung oft nur einen Teil der Kosten oder gar nichts.
Kieferorthopädie ist der häufigste Kostentreiber: Eine Zahnspange kann bis zu 8.000 € kosten, die GKV springt nur bei ausgeprägten Fehlstellungen (KIG 3-5) ein.
Rooming-in wird ab dem 9. Lebensjahr nicht mehr von der GKV bezahlt: Wer als Elternteil im Krankenhaus bei seinem Kind bleiben möchte, zahlt danach 50 bis 150 € pro Tag aus eigener Tasche.
Abschluss so früh wie möglich: Je früher du die Versicherung abschließt, desto günstiger der Beitrag und desto sicherer ist der Schutz, bevor Diagnosen oder Fehlstellungen festgestellt werden.
Beiträge nicht steuerlich absetzbar: Beiträge zur privaten Zusatzversicherung gelten als Mehrleistung über die Basisabsicherung hinaus und sind steuerlich nicht abzugsfähig.
Tarife unterscheiden sich erheblich: Leistungsgrenzen, Wartezeiten, abgedeckte KIG-Stufen und Gesundheitsfragen variieren stark. Ein Vergleich lohnt sich, ist aber ohne Beratung schwer zu durchblicken.
Je nach Situation ist ein anderes Paket sinnvoll: Es gibt keine universell beste Lösung. Was für eine Familie passt, hängt vom Alter des Kindes, bereits bestehenden Diagnosen und gewünschtem Schutzumfang ab.
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Warum ist eine private Krankenzusatzversicherung für Kinder sinnvoll?
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet eine solide Grundversorgung. Aber sie hat klare Grenzen, und die zeigen sich bei Kindern oft genau dann, wenn es teuer wird.
Bei Brillen zum Beispiel beteiligt sich die GKV bei Kindern unter 18 Jahren mit maximal 112 € pro Glas. Das Gestell zahlt sie gar nicht. Wer ein Kind mit Sehschwäche hat, kennt das Problem: Kinderbrillen sind nicht günstig, und der Eigenanteil summiert sich schnell. Dazu passiert es auch nicht gerade selten, dass Kinder ihre Brille verlieren oder zerstören, und die Sehstärke ändert sich ebenso regelmäßig wie die Schuhgröße. Ähnlich sieht es bei Heilpraktikern und Naturheilverfahren aus. Diese werden von der GKV nur sehr begrenzt oder überhaupt nicht übernommen, obwohl viele Eltern gerade für ihre Kinder auf sanfte Behandlungsmethoden setzen. Außerdem sind die Leistungen, wenn dann nur Teil der Zusatzleistungen einer GKV – können im Ernstfall also schnell gestrichen werden.
Besonders deutlich wird die Lücke bei der Kieferorthopädie. Die GKV übernimmt Behandlungskosten nur bei ausgeprägten Fehlstellungen, also ab KIG 3. Leichtere Fehlstellungen in den Stufen KIG 1 und 2 sind komplett Privatsache. Und selbst wenn die GKV zahlt, bleibt ein Eigenanteil von 20 % beim ersten Kind, den du zunächst selbst vorschießen musst.
Auch bei Krankenhausaufenthalten zeigen sich Unterschiede. Die GKV zahlt ein Mehrbettzimmer. Spezialisten, viele Krankenhäuser oder ein Einbettzimmer gibt es nur mit Zusatzversicherung. Und Rooming-in, also als Elternteil beim Kind im Krankenhaus zu übernachten, übernimmt die GKV nur bis zum 9. Lebensjahr des Kindes, und auch das nur wenn es medizinisch notwendig ist.
Eine private Krankenzusatzversicherung schließt genau diese Lücken. Korrekt umgesetzt ermöglicht sie deinem Kind den Status eines Privatpatienten mit freier Krankenhauswahl, Chefarztbehandlung und umfangreicheren Leistungen, die die GKV nicht bietet.
Welche Leistungen deckt die private Krankenzusatzversicherung für Kinder ab?
Der Leistungsumfang hängt vom gewählten Tarif ab. Grundsätzlich lassen sich drei Bereiche unterscheiden: stationäre Leistungen, ambulante Leistungen und Zahnleistungen.
Im Krankenhaus ermöglicht eine Zusatzversicherung deinem Kind ein Ein- oder Zweibettzimmer sowie die Behandlung durch den passenden Spezialisten, den Ihr aussucht. . Dazu kommt freie Krankenhauswahl sowie die Übernahme ambulanter Aufnahme- und Abschlussuntersuchungen. Auch ambulante OPs sind versicherbar.
Ambulant decken viele Tarife Heilpraktiker und Naturheilverfahren ab, oft bis zu 80 %, maximal 1.000 € pro Kalenderjahr. Premium-Tarife gehen höher, zum Beispiel erstattet die Barmenia im Tarif MehrGesundheit bis zu 2.000 € pro Jahr für diesen Bereich.
Weitere typische ambulante Leistungen:
Sehhilfen und Kontaktlinsen: bis zu 300 € in zwei Kalenderjahren, bei manchen Tarifen bis zu 450 €
Vorsorgeuntersuchungen
Schutzimpfungen inklusive Reiseimpfungen: bei bestimmten Tarifen zu 100 %
Beim Thema Zähne ist der Unterschied zwischen den Tarifen besonders groß. Professionelle Zahnreinigung, Fissuren-Versiegelung und Zahnbehandlungen wie Füllungen werden von guten Tarifen zu 100 % erstattet. Bei Zahnersatz liegt die Erstattung je nach Tarif zwischen 30 und 90 %. Der wichtigste Baustein für Kinder ist aber die Kieferorthopädie. Dazu gleich mehr.
Viele Tarife oder Zusatzbausteine enthalten auch eine Auslandsreisekrankenversicherung. Sie übernimmt Behandlungskosten im Ausland, die von der gesetzlichen Krankenversicherung oft nicht oder nur teilweise erstattet werden. Dazu gehören zum Beispiel Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte oder notwendige Medikamente während einer Reise.
Besonders wichtig ist der medizinisch notwendige Rücktransport nach Deutschland. Dieser kann schnell mehrere tausend Euro kosten und wird von der GKV in der Regel nicht übernommen. Gute Tarife erstatten außerdem auch den Rücktransport eines Elternteils oder die Mitreise einer Begleitperson, wenn ein Kind im Ausland behandelt werden muss.
Warum ist der Baustein Kieferorthopädie besonders wichtig?
Kieferorthopädische Behandlungen stehen bei Kindern und Jugendlichen auf Platz 1 der ärztlichen Leistungen und Kosten.
Die GKV zahlt nur bei ausgeprägten Fehlstellungen ab KIG 3. Leichtere Fälle in KIG 1 und KIG 2 trägt die Familie komplett selbst. Und selbst wenn die GKV einspringt, bleibt ein Eigenanteil: 20 % beim ersten Kind, 10 % bei weiteren Kindern. Diesen Anteil bekommst du zwar nach erfolgreicher Behandlung zurück, musst ihn aber zunächst vorfinanzieren. (Quelle: verbraucherzentrale.de)
Die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen sind erheblich:
| Behandlung | Gesamtkosten (ca.) |
| Feste Zahnspange mit Metallbrackets | 4.000 bis 6.500 € |
| Feste Zahnspange mit Keramikbrackets | 4.500 bis 8.000 € |
| Transparente Zahnschienen (Aligner) | ab 3.500 € |
(Quelle: allianz.de)
Eine Zusatzversicherung zahlt auch bei KIG 1 und KIG 2, also dort, wo die GKV komplett aussetzt. Wie viel sie übernimmt, hängt vom Tarif ab. Zum Beispiel erstattet der Münchener Verein ZahnGesund 100 bis zu 5.000 € pro kieferorthopädischer Maßnahme und deckt dabei alle KIG-Stufen ab, inklusive moderner Methoden wie Lingualtechnik und Keramik-Brackets.
Wichtig zu wissen: Der Abschluss muss vor einer Diagnose einer Fehlstellung erfolgen. Wer wartet, bis der Kieferorthopäde bereits eine Behandlung empfohlen hat, bekommt oft keinen Schutz mehr für genau diese Behandlung.

Leistet deine Versicherung im Ernstfall wirklich ?
Als Vater kann ich dir ans Herz legen:
Ein Mal richtig absichern, dann hast du Ruhe, und weißt, im Ernstfall bist du und deine Familie bestens abgesichert.
Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Abschluss der Versicherung?
Die kurze Antwort: so früh wie möglich! Am besten vor einer Schwangerschaft und inklusive Kindernachversicherung.
Eine private Krankenzusatzversicherung für Kinder kann bereits ab Geburt abgeschlossen werden. Je jünger das Kind beim Abschluss ist, desto günstiger ist der Beitrag, und desto sicherer ist der Versicherungsschutz. Der Grund ist simpel: Kleine Kinder haben in der Regel keine Vorerkrankungen und keine laufenden Diagnosen, die zu Ausschlüssen oder Zuschlägen führen könnten.
Besonders wichtig ist der Zeitpunkt in Bezug auf die Kieferorthopädie. Der Abschluss muss zwingend vor einer kieferorthopädischen Diagnose oder Behandlungsempfehlung erfolgen. Wer wartet, bis der Zahnarzt oder Kieferorthopäde bereits eine Fehlstellung festgestellt hat, riskiert, dass genau diese Behandlung nicht mehr abgedeckt wird.
Für Zahnleistungen gilt außerdem: Viele Tarife haben Wartezeiten. In der Regel sind das 3 Monate allgemein und 8 Monate für Kieferorthopädie und Zahnersatz. Einige Anbieter, zum Beispiel der Münchener Verein, verzichten vollständig auf Wartezeiten, sodass der Schutz sofort greift. Bei Unfällen entfällt die Wartezeit in der Regel auch bei anderen Tarifen. (Quellen: allianz.de, huk.de)
Gibt es Zusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen für Kinder?
Die meisten privaten Zusatzversicherungen stellen beim Abschluss Gesundheitsfragen. Das ist der Standardfall. Wer Vorerkrankungen hat, kann Ausschlüsse oder Risikozuschläge bekommen.
Für Neugeborene gibt es aber eine wichtige Ausnahme: die Kindernachversicherung. Wenn ein Elternteil seit mindestens 3 Monaten bei einem Versicherer versichert ist, kann das Kind innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten in den Vertrag aufgenommen werden. Der Versicherungsschutz darf dabei nicht umfangreicher sein als der des Elternteils. Diese Regelung gilt gesetzlich für alle Krankenversicherung (auch Zusatzversicherungen) außer bei Reisekrankenversicherungen.
Außerhalb der Kindernachversicherung gibt es Tarife mit stark vereinfachten Gesundheitsfragen.
Wartezeiten aus dem Elternvertrag werden bei der Kindernachversicherung angerechnet. Das bedeutet: Wenn der Elternteil die allgemeine Wartezeit von 3 Monaten bereits erfüllt hat, startet der Schutz für das Kind sofort.
Was kostet eine private Krankenzusatzversicherung für Kinder?
Der Beitrag hängt vom Alter des Kindes, vom Leistungsumfang und vom gewählten Tarif ab. Die Spanne ist groß. Einfache Zahnzusatzversicherungen gibt es schon für wenige Euro im Monat. Umfassende Komplettpakete kosten mehr. Mehr Details zu den Kosten der PKV für die Familie findest du in einem separaten Artikel.
Hier ein Überblick mit konkreten Beispielen:
| Tarif | Alter | Monatlicher Beitrag |
| UKV Zahnprivat 100% | 0-19 Jahre | 20,73 € |
| Allianz MeinZahnschutz 100 | 0-20 Jahre | 17,47 € |
| UKV KlinikPRIVAT Premium | 0-15 Jahre | 5,55 € |
| Barmenia Mehr Komfort 1-Bett | 0-14 Jahre | 4,55 € |
| Barmenia Mehr Komfort 1-Bett | 15-21 Jahre | 9,17 € |
| Barmenia Mehr Gesundheit 1000 D | 0-20 Jahre | 9,90 € |
| UKV NaturPRIVAT | 0-19 Jahre | 9,89 € |
| Münchener Verein ZahnGesund 100 | 0-5 Jahre | 1,50 € |
| Münchener Verein ZahnGesund 100 | 6-15 Jahre | 13,30 € |
(Quellen: allianz.de, interne Dokumente, Stand 2026)
Bitte beachte, dass sich diese Beiträge ändern können. Die hier genannten Werte entsprechen dem Stand 2026. Für tagesaktuelle Konditionen vereinbare gerne einen Beratungstermin.
Lassen sich die Beiträge für die Kinderzusatzversicherung steuerlich absetzen?
Nein. Beiträge zur privaten Zusatzversicherung sind steuerlich nicht absetzbar. Sie gelten als Mehrleistung über die Basisabsicherung hinaus. Steuerlich anerkannt werden nur Beiträge zur Basis-Krankenversicherung und zur Pflegepflichtversicherung.
Das bedeutet: Ob du monatlich 8 € oder 36 € für die Kinderzusatzversicherung zahlst, du kannst diese Ausgaben nicht in der Steuererklärung geltend machen.
Anders liegt der Fall bei einer privaten Krankenversicherung als Vollversicherung. Dort sind Beiträge zur Basisversorgung steuerlich unbegrenzt abzugsfähig. Für die Steuererklärung benötigst du eine entsprechende Bescheinigung vom Versicherer.
Fazit für die Zusatzversicherung: Steuerliche Vorteile gibt es hier nicht. Der Nutzen liegt im Schutz, nicht in der Steuerersparnis.
Worauf solltest du beim Vergleich der Tarife genau achten?
Beim Vergleich von Kinderzusatzversicherungen gibt es viele Stellschrauben. Wer nur auf den Preis schaut, übersieht schnell entscheidende Unterschiede im Leistungsumfang. Die folgenden Punkte helfen dir, die wichtigsten Kriterien im Blick zu behalten und einen Tarif zu finden, der wirklich zu eurem Bedarf passt.
Prüfe, ob der Tarif alle KIG-Stufen 1 bis 5 abdeckt. Die GKV zahlt nur ab KIG 3. Ein guter Tarif schließt auch KIG 1 und 2 ein. Außerdem sollte die Leistungsgrenze mindestens 1.500 € betragen. Tarife wie der Münchener Verein ZahnGesund 100 bieten bis zu 5.000 € pro Maßnahme. Achte zusätzlich darauf, ob moderne Methoden wie Keramik-Brackets, Lingualtechnik und Retainer abgedeckt sind.
Zahnbehandlungen sollten idealerweise zu 100 % erstattet werden. Professionelle Zahnreinigung und Fissuren-Versiegelung sind ebenfalls wichtige Bausteine. Bei Zahnersatz ist eine Erstattung von mindestens 30 bis 50 % sinnvoll. Achte auch auf Summenbegrenzungen in den ersten Vertragsjahren. Beim Tarif Allianz MeinGesundheitsschutz Zahn 90 zum Beispiel gilt im ersten Jahr ein Maximum von 1.000 €, ab dem vierten Jahr gibt es keine Begrenzung mehr.
Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung sollten enthalten sein.
Für Heilpraktiker und Naturheilverfahren sind mindestens 80 % bis 1.000 € pro Jahr ein guter Richtwert.
Wartezeiten, Gesundheitsfragen und besondere Klauseln machen oft den entscheidenden Unterschied. Einige Tarife haben keine Wartezeiten, andere stellen nur eine einzige Gesundheitsfrage. Achte auch auf besondere Garantien, zum Beispiel ob zukünftige Behandlungsmethoden automatisch mitversichert sind. Und prüfe, ob es Extras gibt wie eine Beitragsbefreiung bei Elterngeldbezug, wie sie zum Beispiel der Tarif Allianz MeinGesundheitsschutz Zahn bietet.
In meiner Beratungspraxis sehe ich immer wieder, dass Familien Tarife nach dem Preis auswählen und erst im Leistungsfall merken, dass genau die Behandlung, die ihr Kind braucht, nicht oder nur teilweise abgedeckt ist. Das lässt sich mit dem richtigen Tarif vermeiden. Welcher das ist, hängt von eurer individuellen Situation ab.
Fazit: Zusatzversicherung für Kinder lohnt sich, wenn sie passt
Die GKV bietet eine solide Grundversorgung. Aber bei Kieferorthopädie, Rooming-in, Sehhilfen und Naturheilverfahren zeigen sich klare Lücken. Eine private Krankenzusatzversicherung für Kinder schließt genau diese Lücken und gibt deiner Familie mehr Sicherheit.
Der richtige Zeitpunkt ist früh: am besten vor der ersten Diagnose, vor der ersten Fehlstellung beim Kieferorthopäden, und solange dein Kind noch keine Vorerkrankungen hat. Dann sind die Beiträge günstig und der Schutz umfassend.
Was der richtige Tarif für euch ist, lässt sich pauschal nicht sagen. Das hängt vom Alter deines Kindes, von eurem Bedarf und davon ab, welche Leistungen ihr wirklich nutzen werdet. Tarife unterscheiden sich erheblich, bei Leistungsgrenzen, Wartezeiten, abgedeckten KIG-Stufen und Gesundheitsfragen.
Wenn du wissen willst, welcher Tarif zu eurer Situation passt, und ob ihr gerade gut aufgestellt seid, dann lass uns das gemeinsam anschauen. Buche dir eine kostenfreie, unverbindliche Beratung bei mir. Ich zeige dir, was euer Kind wirklich braucht, und was ihr euch sparen könnt.
Weitere sinnvolle Ergänzungen zum Gesundheitsschutz
Neben klassischen Zusatzversicherungen gibt es noch weitere Möglichkeiten, den Gesundheitsschutz für dein Kind zu erweitern.
Ein Optionstarif kann sinnvoll sein, wenn du deinem Kind die Möglichkeit offenhalten möchtest, später ohne Gesundheitsprüfung in die private Krankenversicherung zu wechseln. Das ist vor allem dann interessant, wenn heute noch nicht klar ist, ob dein Kind später einmal privat versichert sein soll.
Ein Kostenerstattungstarif der gesetzlichen Krankenkasse kann ebenfalls eine Option sein. Dabei wird dein Kind beim Arzt wie ein Privatpatient behandelt, während ein Teil der Kosten von der gesetzlichen Kasse und ein Teil von einer Zusatzversicherung übernommen wird.
Welche Lösung sinnvoll ist, hängt stark von der individuellen Situation ab. Mehr Informationen zur Kinderabsicherung findest du in einem separaten Artikel.

Leistet deine Versicherung im Ernstfall wirklich ?
Als Vater kann ich dir ans Herz legen:
Ein Mal richtig absichern, dann hast du Ruhe, und weißt, im Ernstfall bist du und deine Familie bestens abgesichert.
FAQ: Häufige Fragen zur Kinderzusatzversicherung
Die Kosten variieren je nach Tarif und Leistungsumfang. Zur Orientierung hier einige Beispiele:
| Tarif | Altersgruppe | Monatlicher Beitrag |
| UKV Zahnprivat 100% | 0-19 Jahre | 20,73 € |
| Allianz MeinZahnschutz 100 | 0-20 Jahre | 17,47 € |
| Münchener Verein ZahnGesund 100 | 0-5 Jahre | 1,50 € |
| Münchener Verein ZahnGesund 100 | 6-15 Jahre | 13,30 € |
| Zahnzusatzversicherung allgemein | Kinder | ca. 8 bis 21 € |
(Quellen: allianz.de, Münchener Verein ZahnGesund 100, Stand 2026)
Wichtig: Bitte beachte, dass sich diese Beiträge ändern können. Aktuelle Tarife zeige ich gerne in einem persönlichen Gespräch.
Drei Bausteine sind für die meisten Familien besonders relevant:
Erstens die Zahnzusatzversicherung mit Kieferorthopädie. Sie ist der wichtigste Baustein, weil 75 % aller ärztlichen Leistungen bei Kindern auf diesen Bereich entfallen. Ein guter Tarif deckt alle KIG-Stufen ab und hat eine hohe Leistungsgrenze.
Zweitens die Krankenhauszusatzversicherung. Sie sichert Rooming-in, Chefarztbehandlung und ein Einzel- oder Zweibettzimmer. Für Familien mit jüngeren Kindern ist das besonders relevant.
Drittens die ambulante Zusatzversicherung. Sie übernimmt Heilpraktiker, Sehhilfen und Vorsorgeuntersuchungen, die die GKV nicht oder nur teilweise zahlt.
Welche Kombination für euch passt, hängt von eurem individuellen Bedarf ab. Eine allgemeine Einschätzung dazu, ob die PKV für Familie sinnvoll ist, findest du in einem separaten Artikel.
Zum Vergleich mit der Zusatzversicherung: Eine private Krankenversicherung als Vollversicherung für ein Kind kostet deutlich mehr. Bei der Allianz liegt der Gesamtbeitrag für ein Kind von 0 bis 15 Jahren bei 276,79 € pro Monat, zusammengesetzt aus Kranken- und Zahnschutz. Der maximale Arbeitgeberzuschuss beträgt 138,40 €, der Eigenanteil liegt bei mindestens 138,40 € pro Monat. (Quelle: allianz.de)
Zum Vergleich: In der GKV ist die Familienversicherung für Kinder kostenfrei, solange ein Elternteil gesetzlich versichert ist. Die Zusatzversicherung liegt preislich dazwischen und bietet für GKV-versicherte Kinder eine sinnvolle Ergänzung ohne den vollen PKV-Beitrag.
Das hängt von der Versicherungssituation der Eltern ab. Wenn der besserverdienende Elternteil privat vollversichert ist und das Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, ist das Kind automatisch in der PKV zu versichern. Sind beide Elternteile in der GKV, ist das Kind kostenfrei in der Familienversicherung mitversichert. Die Versicherungspflichtgrenze liegt 2026 bei 77.400 € pro Jahr. (Quelle: allianz.de)
Neugeborene können innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten in der PKV eines Elternteils versichert werden, sofern der Elternteil bereits mindestens 3 Monate versichert ist. Nach einer Scheidung oder Trennung ist eine Einzelfallprüfung erforderlich. Im Studium gibt es ein Sonderrecht zum Wechsel in die GKV oder zur Fortführung der PKV bis zum 30. Geburtstag. Mehr Details dazu, ob Müssen Kinder in die private Krankenversicherung findest du in einem separaten Artikel.

Über den Autor
Benedikt Deutsch, kurz Bene, ist seit 2012 in der Versicherungsbranche unterwegs und seit 2019 als freier Makler selbstständig. Kein Anzug, keine Verkaufsshow – dafür ehrliche Beratung, digitale Prozesse und 13 Jahre Erfahrung. Sein Ziel: Dass seine Kunden nachts ruhig schlafen können, weil sie wissen, dass sie und ihre Familie abgesichert ist und Bene im Ernstfall für sie kämpft.



