Das Wichtigste in Kürze

  • Realistische Kosten zwischen 180 € und 250 € pro Monat: Eine gute private Krankenversicherung für ein Kind kostet monatlich in diesem Bereich. Günstigere Tarife gehen oft auf Kosten des Leistungsumfangs.

  • Mehrere Faktoren bestimmen den Beitrag: Alter bei Versicherungsbeginn, Gesundheitszustand, gewählter Selbstbehalt und Leistungsumfang beeinflussen den Monatsbeitrag erheblich.

  • Manchmal ist die PKV Pflicht: Wenn beide Elternteile privat versichert sind, muss das Kind privat versichert werden.

  • Arbeitgeberzuschuss kann helfen: Angestellte Eltern erhalten einen Arbeitgeberzuschuss, der indirekt auch den Kinderbeitrag senken kann, wenn der eigene Beitrag den Höchstzuschuss noch nicht ausschöpft.

  • Beamtenkinder profitieren von Beihilfe: Durch den Beihilfesatz von 80 % fallen die PKV-Beiträge für Kinder von Beamten deutlich günstiger aus als für Kinder von Nicht-Beamten (Angestellte & Selbstständige).

  • Kindernachversicherung ist ein großer Vorteil: Neugeborene können innerhalb von zwei Monaten ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten aufgenommen werden, angeborene Erkrankungen eingeschlossen.

  • PKV bietet mehr Leistung: Kieferorthopädie, freie Arztwahl, Heilpraktiker, Einbettzimmer und erweiterte Vorsorge sind Leistungen, die in der GKV so nicht enthalten sind.

Mit welchen monatlichen Kosten musst du für Kinder in der PKV rechnen?

Für eine gute private Kranken­versicherung für dein Kind solltest du realistisch mit Beiträgen zwischen 180 € und 250 € pro Monat rechnen. Tarife, die deutlich darunter liegen, bieten in der Regel auch deutlich weniger Leistung. Das fällt dann spätestens im Ernstfall auf.

Zur Orientierung zwei konkrete Beispiele aus dem Markt:

AnbieterTarifAltersgruppeMonatsbeitrag (Stand 2026)
BarmeniaeinsA expert+0–14 Jahreca. 250 €
BarmeniaeinsA expert+15–21 Jahreca. 360 €
AllianzBeispieltarif0–15 Jahreca. 375 €

(Quellen: Barmenia einsA expert+, allianz.de)

Wichtig zu wissen: Diese Beiträge können sich mit der Zeit ändern. Kinder und Jugendliche bilden bei Versicherern eine eigene Risikogruppe, deren Beiträge separat von denen der Erwachsenen kalkuliert und angepasst werden. Für aktuelle und individuelle Beiträge lohnt sich ein persönliches Gespräch.

Wovon hängt die Höhe der Beiträge für dein Kind ab?

Die private Kranken­versicherung kosten für Kinder sind nicht pauschal festgelegt, sondern hängen von vielen Faktoren ab. Wer diese kennt, kann gezielter vergleichen und den passenden Tarif für seine Kinder finden.

  • Alter bei Versicherungsbeginn: Je früher du dein Kind versicherst, desto günstiger ist der Einstiegsbeitrag. Die Beiträge werden altersabhängig kalkuliert. Bis zum 15. Lebensjahr gilt meist ein Kinderbeitrag, danach folgt ein Jugendbeitrag bis etwa zum 20. Lebensjahr, bevor der Übergang in den Erwachsenentarif stattfindet.

  • Gesundheits­zustand: Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen führen oder einzelne Leistungen vom Versicherungsschutz ausschließen. Das ist ein zentrales Argument dafür, Kinder so früh wie möglich zu versichern, am besten direkt nach der Geburt im Rahmen der Kinder­nach­versicherung.

  • Gewählter Leistungsumfang: Ein Einbettzimmer im Krankenhaus, hohe Erstattungsquoten für Zahnersatz oder die Erstattung von Naturheilverfahren: Je umfangreicher der Tarif, desto höher der Beitrag. Günstigere Tarife bedeuten oft weniger Leistung im Ernstfall.

  • Selbstbehalt: Wer einen jährlichen Selbstbehalt wählt, zahlt weniger im Monat. Übliche Stufen liegen zwischen 100 und 1.000 € pro Jahr. Dazu mehr im Abschnitt zu Sparmöglichkeiten.

Seit dem 21. Dezember 2012 müssen neue PKV-Verträge geschlechtsneutral kalkuliert werden. Mädchen und Jungen zahlen also denselben Beitrag.

Wann ist eine private Kranken­versicherung für Kinder überhaupt notwendig?

Nicht immer ist die PKV für Kinder eine freie Entscheidung. In bestimmten Konstellationen ist sie schlicht Pflicht, in anderen ergibt sie sich aus der familiären Situation heraus als naheliegende Lösung.

  • Beide Elternteile sind privat versichert: In diesem Fall kann das Kind nicht in die GKV aufgenommen werden. Eine eigene PKV ist dann zwingend notwendig.

  • Ein Elternteil ist privat, der andere gesetzlich versichert: Hier greift die kostenfreie GKV-Familien­versicherung nur dann nicht, wenn der PKV-versicherte Elternteil regelmäßig mehr verdient als der GKV-versicherte und dabei über der Versicherungs­pflichtgrenze liegt. Diese beträgt 2026 jährlich 77.400 € brutto. Ist das der Fall, muss das Kind privat versichert werden.

  • Unverheiratete Eltern: Hier besteht ein Wahlrecht. Das Kind kann entweder über den privat versicherten oder den gesetzlich versicherten Elternteil abgesichert werden. Wenn die Eltern allerdings getrennt leben, gilt die Versicherung des Elternteils, bei dem das Kind lebt.

  • Beamtenkinder: Wenn mindestens ein Elternteil Beamter mit Beihilfeanspruch ist, ist die PKV mit einem passenden Beihilfetarif oft die beste Lösung. Außerdem: sogar bei einer GKV Mitgliedschaft besteht dennoch der Beihilfeanspruch. Was das genau bedeutet, erkläre ich dir gerne in der Beratung.

Neugeborene können innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten in den Tarif eines Elternteils aufgenommen werden, sofern dieser dort seit mindestens drei Monaten versichert ist. Der Schutz gilt rückwirkend ab dem Geburtstermin und schließt auch angeborene Erkrankungen und Geburtsschäden mit ein. Das gilt auch für adoptierte Kinder (§ 198 VVG). In diesem Fall wird eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Die Beiträge können teilweise doppelt so teuer sein.

Diese Frist ist nicht verhandelbar. Wer sie verpasst, riskiert, dass das Kind mit Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen versichert werden muss.

Bekommst du einen Arbeitgeber­zuschuss zu den Kosten der PKV für Kinder?

Ja, aber mit einer wichtigen Einschränkung: Der Arbeitgeber zahlt den Zuschuss nicht direkt für das Kind, sondern für den angestellten Elternteil. Indirekt kann er aber trotzdem den Kinderbeitrag entlasten.

Der maximale Arbeitgeber­zuschuss zur Kranken­versicherung liegt 2026 bei 508,59 € pro Monat, zur Pflege­versicherung bei 104,63 € pro Monat. Der Zuschuss beträgt maximal 50 % des eigenen Beitrags des Elternteils. (Quellen: allianz.de, Wichtige Versicherungsdaten 2026)

Wenn der Elternbeitrag den Höchstzuschuss nicht vollständig ausschöpft, kann der verbleibende Betrag auf den Kinderbeitrag angerechnet werden. Das senkt die Gesamtbelastung der Familie spürbar.

Ein Beispiel dazu:

PositionBetrag
Kinderbeitrag (Allianz, 0–15 Jahre)276,79 €
Anrechenbarer Arbeitgeberzuschuss (Beispiel)138,40 €
Eigenanteil Eltern für das Kind138,40 €

(Quelle: allianz.de)

Ob und in welcher Höhe ein solcher Restbetrag auf das Kind angerechnet werden kann, hängt von der individuellen Situation ab. Selbstständige Eltern hingegen erhalten keinen Arbeitgeber­zuschuss und tragen alle Beiträge vollständig selbst.

Nein. Der Arbeitgeber­zuschuss zur PKV ist für dich als Arbeitnehmer steuerfrei, solange er die gesetzlichen Höchstgrenzen nicht übersteigt. 2026 sind das maximal 508,59 € pro Monat für die Kranken­versicherung und 104,63 € für die Pflege­versicherung. Das gilt auch dann, wenn der Zuschuss anteilig auf den Kinderbeitrag angerechnet wird. (Quelle: online-pkv.de)

Rechtliche Grundlage ist § 3 Nr. 62 EStG. Der Zuschuss gilt als lohnsteuerfreier Vorteil und ist außerdem sozialversicherungsfrei. Du bekommst also eine echte Netto-Entlastung, ohne dass davon etwas abgezogen wird.

Nur wenn der Zuschuss die Höchstbeträge übersteigt, wird der übersteigende Teil als geldwerter Vorteil steuerpflichtig. Das ist in der Praxis aber die Ausnahme.

Für Selbstständige gilt das alles nicht. Sie erhalten keinen Arbeitgeber­zuschuss und tragen die Beiträge vollständig selbst. Dafür können sie die PKV-Beiträge in der Regel vollständig als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.

Wie unterscheiden sich die Kosten für Kinder von Beamten und Angestellten?

Der Unterschied zwischen Beamtenkindern und Kindern von Angestellten ist bei den PKV-Beiträgen erheblich. Wer die eigene Situation richtig einordnet, kann gezielt den passenden Tarif wählen und unnötige Kosten vermeiden.

Beamtenkinder haben in der Regel Anspruch auf 80 % Beihilfe vom Dienstherrn. Das bedeutet: Die private Kranken­versicherung muss nur die verbleibenden 20 % der Krankheitskosten abdecken. Entsprechend günstig fallen die Beiträge aus. Spezielle Beihilfetarife sind auf genau diese Lücke zugeschnitten.

Einige Versicherer bieten für Beamtenfamilien zusätzliche Optionen an.

Hier muss die PKV 100 % der Kosten abdecken. Der Arbeitgeber­zuschuss des Elternteils kann die Gesamtbelastung reduzieren, aber der Kinderbeitrag selbst liegt deutlich höher als bei Beihilfetarifen. Auch hier gilt: Der genaue Beitrag hängt von Tarif, Selbstbehalt und Leistungsumfang ab.

Welche Lösung für deine Familie passt, ist eine Frage der individuellen Situation. Beide Konstellationen haben ihre eigenen Spielregeln, und eine pauschale Aussage lässt sich hier nicht treffen.

Welche Möglichkeiten gibt es, um den Beitrag für dein Kind zu senken?

Es gibt mehrere Stellschrauben, mit denen du den Monatsbeitrag für dein Kind reduzieren kannst. Wichtig ist dabei, den Leistungsumfang im Blick zu behalten.

Ein jährlicher Selbstbehalt senkt den monatlichen Beitrag direkt. Je höher der Selbstbehalt, desto niedriger der Monatsbeitrag. Konkrete Beispiele aus dem Markt:

  • Beim Tarif DKV PremiumMed PMN/1: liegt der Selbstbehalt für Kinder bei 100 € pro Jahr.

  • Im Tarif Barmenia einsA expert: sind für Kinder Stufen von 165 €, 330 € oder 660 € wählbar. Vorsorge, Impfungen und Zahnprophylaxe fallen dabei oft nicht unter den Selbstbehalt.

(Quellen: DKV PremiumMed PMN, Barmenia einsA expert)

Einige Tarife ermöglichen eine temporäre Beitragsreduzierung, zum Beispiel während der Elternzeit. Solche Optionen bieten zum Beispiel Barmenia, die Bayerische Beamten­krankenkasse und Allianz. (Quellen: Barmenia einsA expert, Bayerische Beamtenkrankenkasse GesundheitVARIO, Allianz MeinGesundheitsschutz)

Grundsätzlich gilt: Wer nur am Beitrag spart, ohne auf die Leistungen zu achten, bekommt im Zweifelsfall schlechteren Schutz für sein Geld. Welche Kombination aus Selbstbehalt und Leistungsumfang für deine Familie sinnvoll ist, oder welche Anpassungsmöglichkeiten in Zukunft möglich sind, lässt sich nur individuell beurteilen.

Lohnt sich die private Kranken­versicherung für Kinder im Vergleich zur GKV?

In der GKV ist die Familien­versicherung für Kinder kostenlos. Das ist ein echter Vorteil, keine Frage. In der PKV zahlt jedes Kind einen eigenen Beitrag. Damit ist die Kostenfrage klar. Aber die Kostenfrage ist nicht die einzige Frage.

Korrekt umgesetzt bietet die private Kranken­versicherung für Kinder einen erheblich umfangreicheren Schutz als die GKV. Ein paar konkrete Beispiele:

  • Kieferorthopädie: Viele Premium-Tarife erstatten Kiefer­orthopädie zu 100 %, wenn die Behandlung vor dem 19. Lebensjahr beginnt, zum Beispiel im Tarif DKV BestMed Komfort. In der GKV sind die Erstattungen hier deutlich begrenzter.

  • Erweiterte Vorsorge: Erweiterte Vorsorge­untersuchungen über die gesetzlichen U-Untersuchungen hinaus sowie Leistungen für Heilpraktiker und Naturheilverfahren sind in vielen Tarifen Standard.

  • Krankenhaus­leistungen: Im Krankenhaus bedeutet PKV: freie Krankenhauswahl, Chefarztbehandlung und Ein- oder Zweibettzimmer. Viele Tarife erstatten auch das Rooming-in, also die Unterbringung eines Elternteils beim Kind.

  • Zusätzliche Familien­leistungen: Einige Tarife bieten zusätzliche Familienleistungen, zum Beispiel eine Kinder­betreuungspauschale, wenn ein Elternteil im Krankenhaus liegt, oder eine Beitragsbefreiung für das Kind nach der Geburt.

(Quellen: DKV BestMed Komfort, Allianz MeinGesundheitsschutz)

Der GKV-Höchstbeitrag für einen alleinerziehenden Gutverdiener liegt 2026 bei rund 1.017 € pro Monat, inklusive durchschnittlichem Zusatzbeitrag. Kinder sind dabei kostenlos mitversichert. In der PKV kommen für jedes Kind eigene Beiträge hinzu. Eine Familie mit zwei Eltern und zwei Kindern in der PKV zahlt schnell mehr als diesen Höchstbeitrag. (Quelle: Wichtige Versicherungsdaten 2026)

Das bedeutet: Die Frage, ob sich die PKV für dein Kind lohnt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Sie hängt von der familiären Situation, dem Einkommen, der Anzahl der Kinder und dem gewünschten Leistungsumfang ab. Je nach Konstellation kann die PKV für Kinder die klar bessere Lösung sein. Und manchmal ist sie schlicht Pflicht.

Kinder unter 23 Jahren können optional mitversichert werden, kosten dann aber einen eigenen Mindestbeitrag (ca. 24% des Regelbeitrags, 2026 etwa 200 € – 250 € monatlich pro Kind, je nach Kasse und Zusatzbeitrag). Für Gutverdiener mit mehreren Kindern addieren sich diese Beiträge zum eigenen Höchstbeitrag. Das macht die GKV für Familien teurer als die pauschale Höchstbelastung mit Mitversicherung. (Quelle: bundesgesundheitsministerium.de)

Ohne Gratis-Mitversicherung liegt der GKV-Gesamtanteil für eine Familie mit zwei Kindern schnell bei 1.000 € – 1.200 € monatlich (eigen + Kinder), vergleichbar oder höher als PKV mit Arbeitgeber­zuschuss. Die Familien­versicherung spart hier massiv. Ohne sie lohnt sich die PKV oft mehr bei höherem Einkommen.

Fazit: PKV für Kinder lohnt sich, wenn sie richtig umgesetzt wird

Die private Kranken­versicherung für Kinder kostet Geld, das stimmt. Zwischen 180 und 250 € pro Monat für einen guten Tarif sind keine Kleinigkeit. Aber sie bietet dafür auch deutlich mehr Leistung als die GKV: bessere Versorgung im Krankenhaus, umfangreichere Zahnleistungen, erweiterte Vorsorge und den entscheidenden Vorteil der Kinder­nach­versicherung direkt nach der Geburt.

Ob die PKV für dein Kind Pflicht ist, sich lohnt oder ob die GKV-Familien­versicherung die bessere Wahl ist, hängt von deiner ganz persönlichen Situation ab. Von deinem Einkommen, deinem Versicherungsstatus, der Anzahl deiner Kinder und dem Leistungsumfang, den du dir wünschst. Das ist kein Thema, das sich mit einem Onlinevergleich erledigen lässt.

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FAQ: Häufige Fragen zu den Kosten der PKV für Kinder

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