
Benedikt Deutsch
CEO und Gründer
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Zuschuss zur privaten Krankenversicherung für Kinder: Wann du ihn bekommst
Wer seine Kinder privat versichert, fragt sich früher oder später: Gibt es dafür eigentlich einen Zuschuss? Die kurze Antwort ist ja, aber nicht für jeden. Ob du als Elternteil einen Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung deiner Kinder bekommst, hängt von einigen Voraussetzungen ab. Und die sind nicht ganz trivial. In diesem Beitrag erfährst du, wann es einen Zuschuss gibt, wie hoch er sein kann und wann du leider leer ausgehst.
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09.07.2026

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Das Wichtigste in Kürze
Zuschuss gibt es nur für angestellte Elternteile: Den Arbeitgeberzuschuss zur PKV der Kinder können ausschließlich Arbeitnehmer beantragen, die wegen ihres Einkommens über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2026: 77.400 €) nicht mehr pflichtversichert in der GKV sind und stattdessen privat versichert sind.
Das Kind muss privat vollversichert sein: Ein Zuschuss gibt es nur für Kinder, die tatsächlich eine eigene private Vollkrankenversicherung haben. Eine GKV-Familienversicherung genügt nicht.
Das Kind müsste in der GKV familienversichert sein können: Zusätzliche Bedingung ist, dass das Kind die Voraussetzungen der beitragsfreien GKV-Familienversicherung dem Grunde nach erfüllt, also z. B. kein eigenes Einkommen über 565 € monatlich hat und nicht hauptberuflich selbstständig ist.
Der Zuschuss beträgt maximal 50 % des Kinderbeitrags: Im Jahr 2026 gilt ein Höchstzuschuss von 508,59 € für die Krankenversicherung und 104,63 € für die Pflegepflichtversicherung, gültig für die gesamte Familie zusammen.
Selbstständige, Beamte und Soldaten sind außen vor: Für diese Gruppen gilt der Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V nicht. Beamte erhalten stattdessen Beihilfe, die für Kinder in der Regel 80 % der Kosten abdeckt.
Steuerlich ist der Zuschuss steuerfrei: Er mindert aber den Teil der PKV-Beiträge, den du als Sonderausgaben absetzen kannst.
Wer bekommt überhaupt einen Zuschuss zur PKV für Kinder?
Hier muss ich direkt sein: Nicht jeder Elternteil hat Anspruch auf diesen Zuschuss. Die Grundvoraussetzung ist, dass du als Arbeitnehmer über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegst. Diese beträgt im Jahr 2026 77.400 € brutto pro Jahr. Wer mehr verdient, ist nicht mehr pflichtversichert in der GKV und kann in die PKV wechseln.
Wer dann tatsächlich privat vollversichert ist, hat dem Grunde nach Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss, geregelt in § 257 SGB V. Und dieser Zuschuss kann unter bestimmten Voraussetzungen auch die PKV-Beiträge deiner Kinder abdecken. Wenn du dir nicht sicher bist, welche Absicherung für deine Familie die richtige ist, hilft dir eine individuelle Beratung zur Gesundheitsabsicherung weiter.
Konkret geht das aber nur, wenn zwei Dinge zutreffen:
Das Kind ist tatsächlich privat vollversichert. Und das Kind würde die Voraussetzungen für eine beitragsfreie GKV-Familienversicherung erfüllen, wenn du gesetzlich versichert wärst.
Was heißt das in der Praxis? Das Kind darf kein eigenes Einkommen über 565 € monatlich haben (bei geringfügiger Beschäftigung bis 603 €), darf nicht hauptberuflich selbstständig sein und muss bestimmte Altersgrenzen einhalten: bis 18 Jahre generell, bis 23 bei Nicht-Erwerbstätigkeit, bis 25 bei Ausbildung oder Studium.
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Wie hoch ist der Zuschuss für privat versicherte Kinder?
Der Arbeitgeber übernimmt den nicht ausgeschöpften Teil des Höchstzuschusses – also maximal 50 % des Kinderbeitrags, sofern der eigene Elternbeitrag den Höchstzuschuss noch nicht vollständig ausschöpft. Klingt gut, hat aber eine Deckelung: Im Jahr 2026 liegt der maximale Zuschuss zur Krankenversicherung bei 508,59 € pro Monat, für die Pflegepflichtversicherung bei 104,63 €, also zusammen maximal 613,22 € im Monat.
Das Entscheidende dabei: Diese Deckelung gilt für dich und deine Kinder zusammen. Wenn dein eigener PKV-Beitrag den Deckel schon weitgehend ausschöpft, bleibt für die Kinder kaum noch Spielraum.
Aus meiner Erfahrung ist das in der Praxis oft so: Der Beitrag des angestellten Elternteils liegt bereits nahe am Höchstzuschuss, sodass für die Kinder nur noch ein kleiner Restbetrag als Zuschuss möglich ist. Einen detaillierten Überblick über die Kosten der PKV für die Familie findest du in unserem Ratgeber.
(Quellen: pkv.de, allianz.de)
Wann gibt es keinen Zuschuss zur PKV für Kinder?
Das ist leider die häufigere Situation. Kein Zuschuss gibt es, wenn:
Selbstständig oder freiberuflich tätig: Der § 257 SGB V gilt nur für Arbeitnehmer in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis.
Arbeitnehmer unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze: Wer deshalb freiwillig gesetzlich versichert ist und nicht privat, hat keinen Anspruch.
Kind erfüllt Voraussetzungen der GKV-Familienversicherung nicht: Etwa weil es eigene Einkünfte über der Grenze hat oder zu alt ist.
Beamte oder Soldaten: Für Beamte gilt das Beihilfesystem, für Soldaten die Heilfürsorge nach der Bundeswehr-Heilfürsorgeverordnung. Beide Gruppen fallen nicht unter den Arbeitgeberzuschuss.
Wichtig:
Bei verheirateten Eltern: Wenn du privat versichert bist, mehr verdienst als dein gesetzlich versicherter Ehepartner und über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegst, kann das Kind unter Umständen nicht mal in der GKV familienversichert werden. Das schließt dann auch den Arbeitgeberzuschuss zur PKV des Kindes aus (§ 10 Abs. 3 SGB V). Bei unverheirateten Eltern gilt diese Einschränkung nicht.
Was gilt für Beamte und ihre Kinder?
Beamte bekommen keinen Arbeitgeberzuschuss im Sinne des § 257 SGB V, aber das Beihilfesystem des Dienstherrn ist für Kinder besonders großzügig. Kinder von Beamten werden in der Regel mit 80 % Beihilfe abgesichert. Das bedeutet: Bei einer Arztrechnung von 1.000 € übernimmt der Dienstherr 800 €, die private Restkostenversicherung deckt die verbleibenden 200 €.
Das hat einen angenehmen Effekt auf die PKV-Kosten: Weil nur ein kleiner Anteil der Kosten privat abgesichert werden muss, sind die Beiträge für die Kinderversicherung entsprechend gering. Erfahrungsgemäß liegen sie je nach Tarif bei rund 50 € monatlich pro Kind. Das ist deutlich günstiger als eine private Krankenversicherung für Kinder ohne Beihilfe, die für Kinder schnell bei 180 bis 250 € monatlich liegt.
Was ist mit der steuerlichen Absetzbarkeit?
Der Arbeitgeberzuschuss selbst ist steuerfrei. Das ist der gute Part. Der weniger gute: Er mindert gleichzeitig den Betrag, den du als Sonderausgaben absetzen kannst. Konkret wird der steuerfreie Zuschuss von den abzugsfähigen Beiträgen zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung abgezogen.
Als Faustregel gilt: Rund 80 % der PKV-Beiträge sind steuerlich absetzbar, weil dieser Anteil in etwa den Leistungen der GKV entspricht. Das gilt auch für die Kinderversicherung.
Fazit: Zuschuss zur PKV für Kinder gibt es, aber nur unter bestimmten Bedingungen
Ob du einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung deiner Kinder bekommst, hängt maßgeblich von deiner eigenen beruflichen Situation ab. Als angestellter Elternteil mit Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze und privater Vollversicherung ist es möglich. Als Selbstständiger, Beamter oder gesetzlich Versicherter gibt es diesen Zuschuss nicht.
Die Regeln dahinter sind nicht immer auf den ersten Blick klar, und ich erlebe in der Praxis oft, dass Eltern gar nicht wissen, worauf sie Anspruch hätten oder welche Variante für ihre Familie wirklich die günstigste ist. Wenn du dir unsicher bist, ob deine Kinder optimal versichert sind oder ob du Anspruch auf einen Zuschuss hast, dann sprich mich gerne an. Buch dir einfach ein Kostenfreies Erstgespräch – 45 Minuten, digital, ohne Verkaufsgelaber.
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FAQ zum Thema Zuschuss zur privaten Krankenversicherung für Kinder
Nein. Der Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V gilt ausschließlich für Arbeitnehmer in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis, die wegen ihres Einkommens nicht mehr in der GKV versicherungspflichtig sind. Selbstständige und Freiberufler haben keinen Arbeitgeber, der diesen Zuschuss zahlen könnte. Die private Krankenversicherung der Kinder musst du als Selbstständiger also vollständig selbst tragen.
Das kommt auf die Konstellation an. Wenn du privat versichert bist und dein Ehepartner gesetzlich versichert ist und mehr verdient als du, kann das Kind beitragsfrei über den gesetzlich versicherten Elternteil familienversichert werden. Verdienst du jedoch mehr als dein gesetzlich versicherter Ehepartner und liegst über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, schließt § 10 Abs. 3 SGB V die beitragsfreie Familienversicherung aus. Bei unverheirateten Eltern gilt diese Einschränkung nicht. Die Frage lässt sich also nicht pauschal beantworten, sondern hängt von Einkommen, Familienstand und Versicherungsstatus beider Elternteile ab.
Ohne Beihilfe, also bei einer privaten Vollversicherung, liegen die Beiträge für Kinder je nach Tarif und Leistungsumfang in der Regel zwischen 180 und 250 € monatlich. Mit Beihilfe, etwa bei Beamtenkindern mit einem Beihilfesatz von 80 %, sinkt der Beitrag für die Restkostenversicherung auf rund 50 € monatlich. Der Unterschied ist erheblich und hängt davon ab, wie viel die Beihilfe bereits übernimmt.
Das lässt sich ohne Blick auf die individuelle Familiensituation nicht pauschal sagen. Relevant sind unter anderem das Einkommen beider Elternteile, der Versicherungsstatus, mögliche Vorerkrankungen des Kindes und die langfristige Perspektive. In der GKV profitieren Kinder von der beitragsfreien Familienversicherung, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. In der PKV gibt es je nach Tarif umfangreichere Leistungen, aber eben auch eigene Beiträge. Ich schaue mir solche Fragen gerne gemeinsam mit dir an, ohne Druck und ohne Standardantworten.

Über den Autor
Benedikt Deutsch, kurz Bene, ist seit 2012 in der Versicherungsbranche unterwegs und seit 2019 als freier Makler selbstständig. Kein Anzug, keine Verkaufsshow – dafür ehrliche Beratung, digitale Prozesse und 13 Jahre Erfahrung. Sein Ziel: Dass seine Kunden nachts ruhig schlafen können, weil sie wissen, dass sie und ihre Familie abgesichert ist und Bene im Ernstfall für sie kämpft.



