Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss gibt es nur für angestellte Elternteile: Den Arbeitgeberzuschuss zur PKV der Kinder können ausschließlich Arbeitnehmer beantragen, die wegen ihres Einkommens über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2026: 77.400 €) nicht mehr pflichtversichert in der GKV sind und stattdessen privat versichert sind.

  • Das Kind muss privat vollversichert sein: Ein Zuschuss gibt es nur für Kinder, die tatsächlich eine eigene private Vollkrankenversicherung haben. Eine GKV-Familienversicherung genügt nicht.

  • Das Kind müsste in der GKV familienversichert sein können: Zusätzliche Bedingung ist, dass das Kind die Voraussetzungen der beitragsfreien GKV-Familienversicherung dem Grunde nach erfüllt, also z. B. kein eigenes Einkommen über 565 € monatlich hat und nicht hauptberuflich selbstständig ist.

  • Der Zuschuss beträgt maximal 50 % des Kinderbeitrags: Im Jahr 2026 gilt ein Höchstzuschuss von 508,59 € für die Krankenversicherung und 104,63 € für die Pflegepflichtversicherung, gültig für die gesamte Familie zusammen.

  • Selbstständige, Beamte und Soldaten sind außen vor: Für diese Gruppen gilt der Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V nicht. Beamte erhalten stattdessen Beihilfe, die für Kinder in der Regel 80 % der Kosten abdeckt.

  • Steuerlich ist der Zuschuss steuerfrei: Er mindert aber den Teil der PKV-Beiträge, den du als Sonderausgaben absetzen kannst.

Wer bekommt überhaupt einen Zuschuss zur PKV für Kinder?

Hier muss ich direkt sein: Nicht jeder Elternteil hat Anspruch auf diesen Zuschuss. Die Grundvoraussetzung ist, dass du als Arbeitnehmer über der Jahres­arbeitsentgelt­grenze liegst. Diese beträgt im Jahr 2026 77.400 € brutto pro Jahr. Wer mehr verdient, ist nicht mehr pflichtversichert in der GKV und kann in die PKV wechseln.

Wer dann tatsächlich privat vollversichert ist, hat dem Grunde nach Anspruch auf einen Arbeitgeber­zuschuss, geregelt in § 257 SGB V. Und dieser Zuschuss kann unter bestimmten Voraussetzungen auch die PKV-Beiträge deiner Kinder abdecken. Wenn du dir nicht sicher bist, welche Absicherung für deine Familie die richtige ist, hilft dir eine individuelle Beratung zur Gesundheits­absicherung weiter.

Konkret geht das aber nur, wenn zwei Dinge zutreffen:

Das Kind ist tatsächlich privat vollversichert. Und das Kind würde die Voraussetzungen für eine beitragsfreie GKV-Familien­versicherung erfüllen, wenn du gesetzlich versichert wärst.

Was heißt das in der Praxis? Das Kind darf kein eigenes Einkommen über 565 € monatlich haben (bei geringfügiger Beschäftigung bis 603 €), darf nicht hauptberuflich selbstständig sein und muss bestimmte Altersgrenzen einhalten: bis 18 Jahre generell, bis 23 bei Nicht-Erwerbstätigkeit, bis 25 bei Ausbildung oder Studium.

Wie hoch ist der Zuschuss für privat versicherte Kinder?

Der Arbeitgeber übernimmt den nicht ausgeschöpften Teil des Höchst­zuschusses – also maximal 50 % des Kinderbeitrags, sofern der eigene Elternbeitrag den Höchst­zuschuss noch nicht vollständig ausschöpft. Klingt gut, hat aber eine Deckelung: Im Jahr 2026 liegt der maximale Zuschuss zur Kranken­versicherung bei 508,59 € pro Monat, für die Pflege­pflicht­versicherung bei 104,63 €, also zusammen maximal 613,22 € im Monat.

Das Entscheidende dabei: Diese Deckelung gilt für dich und deine Kinder zusammen. Wenn dein eigener PKV-Beitrag den Deckel schon weitgehend ausschöpft, bleibt für die Kinder kaum noch Spielraum.

Aus meiner Erfahrung ist das in der Praxis oft so: Der Beitrag des angestellten Elternteils liegt bereits nahe am Höchst­zuschuss, sodass für die Kinder nur noch ein kleiner Restbetrag als Zuschuss möglich ist. Einen detaillierten Überblick über die Kosten der PKV für die Familie findest du in unserem Ratgeber.

(Quellen: pkv.de, allianz.de)

Wann gibt es keinen Zuschuss zur PKV für Kinder?

Das ist leider die häufigere Situation. Kein Zuschuss gibt es, wenn:

  • Selbstständig oder freiberuflich tätig: Der § 257 SGB V gilt nur für Arbeitnehmer in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis.

  • Arbeitnehmer unter der Jahres­arbeitsentgelt­grenze: Wer deshalb freiwillig gesetzlich versichert ist und nicht privat, hat keinen Anspruch.

  • Kind erfüllt Voraussetzungen der GKV-Familien­versicherung nicht: Etwa weil es eigene Einkünfte über der Grenze hat oder zu alt ist.

  • Beamte oder Soldaten: Für Beamte gilt das Beihilfe­system, für Soldaten die Heil­fürsorge nach der Bundes­wehr-Heil­fürsorge­verordnung. Beide Gruppen fallen nicht unter den Arbeitgeber­zuschuss.

Was gilt für Beamte und ihre Kinder?

Beamte bekommen keinen Arbeitgeber­zuschuss im Sinne des § 257 SGB V, aber das Beihilfe­system des Dienstherrn ist für Kinder besonders großzügig. Kinder von Beamten werden in der Regel mit 80 % Beihilfe abgesichert. Das bedeutet: Bei einer Arztrechnung von 1.000 € übernimmt der Dienstherr 800 €, die private Restkostenversicherung deckt die verbleibenden 200 €.

Das hat einen angenehmen Effekt auf die PKV-Kosten: Weil nur ein kleiner Anteil der Kosten privat abgesichert werden muss, sind die Beiträge für die Kinder­versicherung entsprechend gering. Erfahrungsgemäß liegen sie je nach Tarif bei rund 50 € monatlich pro Kind. Das ist deutlich günstiger als eine private Kranken­versicherung für Kinder ohne Beihilfe, die für Kinder schnell bei 180 bis 250 € monatlich liegt.

Was ist mit der steuerlichen Absetzbarkeit?

Der Arbeitgeber­zuschuss selbst ist steuerfrei. Das ist der gute Part. Der weniger gute: Er mindert gleichzeitig den Betrag, den du als Sonder­ausgaben absetzen kannst. Konkret wird der steuerfreie Zuschuss von den abzugsfähigen Beiträgen zur Basis­kranken- und Pflege­pflicht­versicherung abgezogen.

Als Faustregel gilt: Rund 80 % der PKV-Beiträge sind steuerlich absetzbar, weil dieser Anteil in etwa den Leistungen der GKV entspricht. Das gilt auch für die Kinder­versicherung.

Fazit: Zuschuss zur PKV für Kinder gibt es, aber nur unter bestimmten Bedingungen

Ob du einen Zuschuss zur privaten Kranken­versicherung deiner Kinder bekommst, hängt maßgeblich von deiner eigenen beruflichen Situation ab. Als angestellter Elternteil mit Einkommen über der Jahres­arbeitsentgelt­grenze und privater Voll­versicherung ist es möglich. Als Selbstständiger, Beamter oder gesetzlich Versicherter gibt es diesen Zuschuss nicht.

Die Regeln dahinter sind nicht immer auf den ersten Blick klar, und ich erlebe in der Praxis oft, dass Eltern gar nicht wissen, worauf sie Anspruch hätten oder welche Variante für ihre Familie wirklich die günstigste ist. Wenn du dir unsicher bist, ob deine Kinder optimal versichert sind oder ob du Anspruch auf einen Zuschuss hast, dann sprich mich gerne an. Buch dir einfach ein Kostenfreies Erstgespräch – 45 Minuten, digital, ohne Verkaufsgelaber.

FAQ zum Thema Zuschuss zur privaten Kranken­versicherung für Kinder

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