Das Wichtigste in Kürze

  • Keine automatische Versicherung: Dein Baby wird nicht automatisch privat versichert. Du musst es aktiv innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt bei der PKV anmelden.

  • Keine Gesundheitsprüfung: Ist mindestens ein Elternteil privat versichert, kann das Neugeborene ohne Gesundheitsprüfung und ohne Risikozuschläge in die PKV aufgenommen werden – wenn die oben genannte Frist eingehalten wird.

  • Schutz ab Geburt: Meldest du dein Baby fristgerecht an, beginnt der Versicherungsschutz rückwirkend ab dem Geburtstag, inklusive Schutz bei angeborenen Krankheiten und Geburtsschäden.

  • Eltern haben Wahlrecht: In den meisten Fällen entscheidest du, ob dein Kind privat oder gesetzlich versichert wird.

  • Steuerlich absetzbar: PKV-Beiträge für dein Kind können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden, soweit die Basisabsicherung betroffen ist.

  • Tarif des Elternteils gilt: Das Kind wird grundsätzlich im Tarif des versicherten Elternteils versichert. Der Schutz darf nicht umfangreicher sein als der des Elternteils. Zumindest ohne Gesundheitsprüfung.

Was bedeutet die private Kranken­versicherung für ein Neugeborenes?

Wenn dein Kind auf die Welt kommt, braucht es vom ersten Tag an Kranken­versicherungs­schutz. Ist mindestens ein Elternteil privat kranken­versichert, hast du das Recht, dein Baby direkt in die PKV aufzunehmen. Das Besondere dabei: Es gibt keine Gesundheits­prüfung und keine Wartezeiten.

Der Versicherungs­schutz beginnt rückwirkend ab dem Geburtstag, sofern du die Anmeldung rechtzeitig vornimmst. Das ist ein echter Vorteil, denn damit ist dein Kind auch dann geschützt, wenn direkt nach der Geburt medizinische Versorgung nötig ist.

Besonders wichtig zu wissen: Die PKV deckt bei Neugeborenen auch angeborene Krankheiten, Geburts­schäden und vor der Geburt entstandene Beeinträchtigungen ab. Das unterscheidet die private Kranken­versicherung hier deutlich von einer späteren Absicherung, bei der solche Vorerkrankungen zu Risiko­zuschlägen oder sogar Ablehnungen führen könnten.

Je nach gewähltem Tarif umfasst der Schutz Arztbesuche, Zahnbehandlungen, Krankenhaus­aufenthalte und Arzneimittel. Korrekt umgesetzt bietet die private Kranken­versicherung damit von Anfang an einen umfangreicheren Leistungs­rahmen als die GKV.

Auch adoptierte Kinder können in vielen Fällen gleichgestellt werden. Nach der gesetzlichen Regelung ist dabei jedoch grundsätzlich eine Gesundheits­prüfung möglich, und Versicherer können einen Risiko­zuschlag von bis zu 100 % des Beitrags verlangen. Einige Versicherer, zum Beispiel die Barmenia, verzichten dabei vollständig auf einen Risiko­zuschlag. Andere behalten sich dieses Recht vor. Hier lohnt sich ein genauer Blick in die Versicherungs­bedingungen.

(Quellen: Barmenia AVB Kranken­versicherung, ALTE OLDENBURGER AVB, AVB Bayerische Beamten­krankenkasse / UKV)

Wie funktioniert die Nachversicherung für dein Baby ohne Gesundheits­prüfung?

Die sogenannte Nachversicherung ist das Herzstück der PKV-Aufnahme für Neugeborene. Sie ermöglicht es dir, dein Kind ohne Gesundheits­prüfung in die private Kranken­versicherung aufzunehmen, geregelt in § 198 VVG.

Die Grundvoraussetzung ist simpel: Mindestens ein Elternteil muss zum Zeitpunkt der Geburt bereits privat versichert sein. Einige Versicherer, zum Beispiel die Alte Oldenburger oder die Bayerische Beamten­krankenkasse, verlangen zusätzlich, dass der Elternteil bereits seit mindestens drei Monaten bei ihnen versichert ist. Das lohnt sich also frühzeitig zu prüfen, am besten schon in der Schwanger­schaft.

Dein Kind wird dabei grundsätzlich zu denselben Bedingungen versichert wie der Elternteil, bei dem die Nachversicherung beantragt wird. Der Schutz des Kindes darf dabei nicht umfangreicher sein als der Schutz des versicherten Elternteils. Das klingt einschränkend und ist es auch – deshalb solltest Du immer einen wirklich guten PKV Tarif haben – den schlechte Tarife für Eltern führen zu wirklichen Problemen bei den Kindern.

Wichtig: Die Frist für die Anmeldung beträgt zwei Monate nach der Geburt. Verpasst du diese Frist, erlischt der Anspruch auf die erleichterte Aufnahme ohne Gesundheits­prüfung. Dein Kind wird dann automatisch in der gesetzlichen Kranken­versicherung versichert.

(Quellen: ALTE OLDENBURGER AVB, AVB Bayerische Beamten­krankenkasse / UKV)

Welche Fristen musst du bei der Anmeldung deines Neugeborenen beachten?

Zwei Monate ist die entscheidende Frist. Nach § 198 VVG musst du dein Neugeborenes innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt bei der privaten Kranken­versicherung anmelden. Hältst du diese Frist ein, beginnt der Versicherungs­schutz rückwirkend ab dem Geburtstag.

Das klingt nach ausreichend Zeit, und grundsätzlich ist sie das auch. Aber der Alltag mit einem Neugeborenen ist oft chaotischer als gedacht. Schlafmangel, Arzttermine, der ganze neue Alltag: Die zwei Monate vergehen schneller als erwartet. Mein Rat aus der Praxis: Kümmere dich so früh wie möglich darum, idealerweise noch während der Schwanger­schaft.

Verpasst du die Frist, hat das konkrete Konsequenzen: Dein Kind hat dann keinen Anspruch mehr auf die Aufnahme ohne Gesundheits­prüfung und wird automatisch in der GKV versichert.

Die Anmeldung selbst sollte schriftlich bei der Versicherung des Elternteils erfolgen. Was du dafür brauchst und wie das genau abläuft, erkläre ich weiter unten Schritt für Schritt.

Wann muss dein Kind zwingend in die private Kranken­versicherung?

Kurze Antwort: Es gibt keine zwingende Pflicht, dein Kind privat zu versichern. Du hast in den meisten Fällen ein Wahlrecht.

Was es hingegen gibt, ist eine allgemeine Versicherungs­pflicht. Dein Kind muss kranken­versichert sein, entweder in der GKV oder in der PKV. Das schreibt § 5 SGB V vor.

Ein häufiges Miss­verständnis verdient hier besondere Aufmerksamkeit. Viele Eltern glauben, dass ein Kind automatisch privat versichert werden muss, wenn ein Elternteil in der PKV ist. Das stimmt so nicht. Sind die Eltern verheiratet und ist ein Elternteil in der GKV, der andere in der PKV versichert, hängt es von den Einkommens­verhältnissen ab. Verdient der PKV-versicherte Elternteil mehr und liegt über der Jahres­arbeits­entgelt­grenze, ist die kostenfreie GKV-Familien­versicherung zwar ausgeschlossen. Aber die Eltern haben dann das Wahlrecht: Das Kind kann freiwillig in der GKV versichert werden (gegen einen eigenen Beitrag) oder in die PKV wechseln. Eine Pflicht zur PKV besteht nicht.

Versicherungs­pflicht in der GKV entsteht automatisch, wenn die PKV-Anmeldung nicht innerhalb der Zwei-Monats-Frist erfolgt. Das ist gewissermaßen der „Standardfall“, wenn Eltern nicht aktiv handeln.

Eine Ausnahme gibt es allerdings: Sind beide Eltern privat versichert, muss das Kind ebenfalls in die PKV. Ein Wahlrecht besteht in diesem Fall nicht.

Welche Option für deine Familie die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab: Einkommen, Familien­konstellation, Tarif, Lebens­situation. Jede Situation ist anders. Wenn du dir unsicher bist, welche Variante für euch passt, lass uns das gemeinsam durchleuchten. Buche dir gerne eine kostenfreie Erstberatung.

Mit welchen monatlichen Kosten musst du für dein Neugeborenes rechnen?

Die ehrliche Antwort: Es kommt auf den Tarif an. Und auf das, was du dir unter gutem Schutz vorstellst.

Für eine qualitativ hochwertige PKV-Absicherung mit umfangreichem Leistungs­paket solltest du bei Neugeborenen mit monatlichen Beiträgen von ungefähr 180 bis 250 € rechnen. Tarife, die deutlich günstiger sind, gehen in der Regel mit höheren Selbst­beteiligungen oder spürbaren Leistungs­lücken einher. Das schlechtere Preis-Leistungs-Verhältnis zeigt sich dann oft, wenn man es am wenigsten gebrauchen kann, nämlich wenn das Kind krank ist.

Die Beiträge sind alters­gestaffelt kalkuliert. Üblicherweise gilt ein günstigerer Kinder­beitrag bis zum 15. oder 16. Lebensjahr, danach folgt ein Jugend­beitrag bis etwa zum 20. Lebensjahr. Ein Beispiel dafür, wie solche Staffelungen in der Praxis aussehen, bietet zum Beispiel der SDK Tarif SP2.

(Quelle: SDK Tarif SP2)

Es gibt auch eine andere Option am Rand des Themas: Einige Versicherer bieten innerhalb ihrer Volltarife eine beitrags­freie Mitversicherung für Neugeborene im ersten Lebensjahr an. Die Hallesche macht das zum Beispiel in ihrem NK.select XL-Tarif so. Das ist ein vollwertiger PKV-Volltarif — kein Zusatz­produkt. Wer als Elternteil dort versichert ist, kann sein Neugeborenes im ersten Jahr ohne Mehr­beitrag mitversichern lassen.

(Quelle: Hallesche NK.select XL)

Für tages­aktuelle Beiträge und eine Einschätzung, welches Leistungs­niveau für dein Kind sinnvoll ist, stehe ich gerne im persönlichen Gespräch zur Verfügung. Die Tarife ändern sich regelmäßig, und eine Online-Recherche gibt dir selten das vollständige Bild.

Erhältst du einen Arbeitgeber­zuschuss für die PKV deines Babys?

Ja. Der Arbeitgeber­zuschuss zur privaten Kranken­versicherung gilt grundsätzlich auch für mitversicherte Kinder. Das ist in § 257 SGB V geregelt.

Das bedeutet konkret: Den PKV-Beitrag für dein Neugeborenes musst du nicht vollständig allein tragen. Dein Arbeitgeber beteiligt sich anteilig, wie auch am Beitrag des Arbeit­nehmers selbst. Das ist ein Unterschied zur GKV, wo Kinder beitragsfrei in der GKV-Familien­versicherung mitversichert werden können.

Eine Ausnahme kann es geben, wenn im Arbeits­vertrag oder einer Betriebs­vereinbarung etwas anderes festgelegt ist. Das ist zwar selten, aber es lohnt sich, beim Arbeitgeber nachzufragen.

Dieser Punkt ist einer der wichtigsten beim Vergleich von GKV und PKV für Kinder. Denn während du in der GKV-Familien­versicherung oft ohne Zusatz­kosten mitversicherst, ist der PKV-Beitrag für das Kind ein echter Kosten­faktor, der dauerhaft im Budget eingeplant sein will.

Wie kannst du die PKV-Beiträge für dein Neugeborenes steuerlich absetzen?

Der PKV-Beitrag für dein Kind lässt sich zumindest teilweise steuerlich geltend machen. Grundlage dafür ist § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG: Beiträge zur privaten Kranken­versicherung können als Sonder­ausgaben in der Steuer­erklärung abgesetzt werden, soweit sie die Basis­absicherung betreffen.

Was das konkret bedeutet: Nicht der gesamte Beitrag ist absetzbar. Versicherungs­leistungen, die über den Grund­versorgungs­bereich hinausgehen, also zum Beispiel ein Einbett­zimmer im Krankenhaus oder Spezialisten, die du selbst aussuchen kannst, werden nicht berücksichtigt. Als Faustregrel kannst du rund 80 % der PKV-Beiträge von der Steuer absetzen. Die genaue Aufteilung hängt vom gewählten Tarif ab: Umso schlechter und günstiger der Tarif, desto mehr ist absetzbar. Je umfangreicher die Leistungen, desto geringer der absetzbare Anteil.

Für Beamte gilt das Gleiche, allerdings unter Berücksichtigung der Beihilfe­regelungen. Selbst­ständige können die Beiträge ebenfalls als Sonder­ausgaben absetzen.

Wie viel du konkret sparst, hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab. Eine exakte Berechnung gehört in die Hände eines Steuer­beraters. Ich bin kein Steuer­berater, und steuerliche Beratung ist nicht Teil meiner Arbeit. Aber ich kann dir sagen, welche Beitrags­anteile in deinem Tarif als Basis­absicherung gelten, damit du optimal vorbereitet bist.

Wie meldest du dein Baby Schritt für Schritt bei der Versicherung an?

Die Anmeldung deines Neugeborenen bei der privaten Kranken­versicherung ist weniger aufwendig als viele befürchten. Du brauchst keine langen Formulare, keine Arzt­berichte, keine Gesundheits­angaben. Das Einzige, was zählt: Du musst rechtzeitig handeln.

Nimm Kontakt zur PKV des versicherten Elternteils auf. Das geht telefonisch, schriftlich oder online. Am sichersten ist eine schriftliche Anfrage, damit du einen Nachweis hast.

Hierbei reichen folgende Angaben aus:

  • Kompletter Name des Kindes

  • Geburts­datum

  • Der Wunsch, das Kind im maximal möglichen Versicherungs­schutz gemäß § 198 VVG zu versichern

Alles andere wie Formulare der Versicherung kann man ausfüllen – sind aber rechtlich nicht zwingend. Denn es ist kein Antrag auf Versicherungs­schutz sondern eine Meldung.

Du erhältst eine Bestätigung und den Versicherungs­schein für dein Kind.

Sobald alles verarbeitet ist, gilt der Versicherungs­schutz rückwirkend ab dem Geburtstag deines Kindes.

Kosten für die Anmeldung selbst fallen keine an. Und noch etwas: Es lohnt sich, schon vor der Geburt mit mir zu sprechen. Dann ist alles vorbereitet und du musst direkt nach der Geburt nur noch die Geburts­urkunde einreichen.

Fazit: Frühzeitig handeln sichert deinem Kind den besten Start

Die private Kranken­versicherung für dein Neugeborenes bietet einen umfassenden Schutz von der ersten Stunde an, ohne Gesundheits­prüfung, ohne Risiko­zuschläge, rückwirkend ab dem Geburtstag. Das ist ein echter Vorteil, den du aber aktiv nutzen musst. Denn passiert nichts, versichert sich dein Kind nicht von selbst.

Die Zwei-Monats-Frist ist dabei das Entscheidende. Wer zu lange wartet, verliert den Anspruch auf die risiko­freie Aufnahme. Wer rechtzeitig handelt, sichert seinem Kind von Anfang an einen starken Schutz.

Gleichzeitig ist die Entscheidung für oder gegen die PKV keine Frage mit einer universellen richtigen Antwort. Sie hängt von eurer Familien­situation ab, von den Einkommens­verhältnissen, vom aktuellen Tarif des versicherten Elternteils, von euren Plänen. Und sie hat finanzielle Konsequenzen, die langfristig wirken. Übrigens gilt all das genauso für Kranken­zusatz­versicherungen — auch dort lohnt es sich, rechtzeitig hinzuschauen und nicht zu warten, bis das Kind bereits da ist.

Ich begleite Familien in genau dieser Situation seit Jahren und weiß, worauf es ankommt. Wenn du wissen willst, ob die PKV für dein Kind Sinn macht, welcher Schutz passt und wie ihr das am besten umsetzt, lass uns reden. Kostenlos, unverbindlich und ohne Verkaufs­gelaber.

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