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Private Krankenversicherung Neugeborenes: Dein Ratgeber
Dein Baby ist da. Jetzt stellst du dir die Frage: In die PKV oder doch in die GKV? Und vor allem: Was musst du wann erledigen, damit dein Kind richtig abgesichert ist? Die Antworten sind weniger kompliziert, als du vielleicht denkst. Aber sie hängen stark von deiner persönlichen Situation ab. In diesem Beitrag erfährst du, was die private Krankenversicherung für Neugeborene bedeutet, welche Fristen gelten und worauf du bei den Kosten achten solltest.
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17.03.2026

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Das Wichtigste in Kürze
Keine automatische Versicherung: Dein Baby wird nicht automatisch privat versichert. Du musst es aktiv innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt bei der PKV anmelden.
Keine Gesundheitsprüfung: Ist mindestens ein Elternteil privat versichert, kann das Neugeborene ohne Gesundheitsprüfung und ohne Risikozuschläge in die PKV aufgenommen werden – wenn die oben genannte Frist eingehalten wird.
Schutz ab Geburt: Meldest du dein Baby fristgerecht an, beginnt der Versicherungsschutz rückwirkend ab dem Geburtstag, inklusive Schutz bei angeborenen Krankheiten und Geburtsschäden.
Eltern haben Wahlrecht: In den meisten Fällen entscheidest du, ob dein Kind privat oder gesetzlich versichert wird.
Steuerlich absetzbar: PKV-Beiträge für dein Kind können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden, soweit die Basisabsicherung betroffen ist.
Tarif des Elternteils gilt: Das Kind wird grundsätzlich im Tarif des versicherten Elternteils versichert. Der Schutz darf nicht umfangreicher sein als der des Elternteils. Zumindest ohne Gesundheitsprüfung.
Was bedeutet die private Krankenversicherung für ein Neugeborenes?
Wenn dein Kind auf die Welt kommt, braucht es vom ersten Tag an Krankenversicherungsschutz. Ist mindestens ein Elternteil privat krankenversichert, hast du das Recht, dein Baby direkt in die PKV aufzunehmen. Das Besondere dabei: Es gibt keine Gesundheitsprüfung und keine Wartezeiten.
Der Versicherungsschutz beginnt rückwirkend ab dem Geburtstag, sofern du die Anmeldung rechtzeitig vornimmst. Das ist ein echter Vorteil, denn damit ist dein Kind auch dann geschützt, wenn direkt nach der Geburt medizinische Versorgung nötig ist.
Besonders wichtig zu wissen: Die PKV deckt bei Neugeborenen auch angeborene Krankheiten, Geburtsschäden und vor der Geburt entstandene Beeinträchtigungen ab. Das unterscheidet die private Krankenversicherung hier deutlich von einer späteren Absicherung, bei der solche Vorerkrankungen zu Risikozuschlägen oder sogar Ablehnungen führen könnten.
Je nach gewähltem Tarif umfasst der Schutz Arztbesuche, Zahnbehandlungen, Krankenhausaufenthalte und Arzneimittel. Korrekt umgesetzt bietet die private Krankenversicherung damit von Anfang an einen umfangreicheren Leistungsrahmen als die GKV.
Auch adoptierte Kinder können in vielen Fällen gleichgestellt werden. Nach der gesetzlichen Regelung ist dabei jedoch grundsätzlich eine Gesundheitsprüfung möglich, und Versicherer können einen Risikozuschlag von bis zu 100 % des Beitrags verlangen. Einige Versicherer, zum Beispiel die Barmenia, verzichten dabei vollständig auf einen Risikozuschlag. Andere behalten sich dieses Recht vor. Hier lohnt sich ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen.
(Quellen: Barmenia AVB Krankenversicherung, ALTE OLDENBURGER AVB, AVB Bayerische Beamtenkrankenkasse / UKV)
Wie funktioniert die Nachversicherung für dein Baby ohne Gesundheitsprüfung?
Die sogenannte Nachversicherung ist das Herzstück der PKV-Aufnahme für Neugeborene. Sie ermöglicht es dir, dein Kind ohne Gesundheitsprüfung in die private Krankenversicherung aufzunehmen, geregelt in § 198 VVG.
Die Grundvoraussetzung ist simpel: Mindestens ein Elternteil muss zum Zeitpunkt der Geburt bereits privat versichert sein. Einige Versicherer, zum Beispiel die Alte Oldenburger oder die Bayerische Beamtenkrankenkasse, verlangen zusätzlich, dass der Elternteil bereits seit mindestens drei Monaten bei ihnen versichert ist. Das lohnt sich also frühzeitig zu prüfen, am besten schon in der Schwangerschaft.
Dein Kind wird dabei grundsätzlich zu denselben Bedingungen versichert wie der Elternteil, bei dem die Nachversicherung beantragt wird. Der Schutz des Kindes darf dabei nicht umfangreicher sein als der Schutz des versicherten Elternteils. Das klingt einschränkend und ist es auch – deshalb solltest Du immer einen wirklich guten PKV Tarif haben – den schlechte Tarife für Eltern führen zu wirklichen Problemen bei den Kindern.
Wichtig: Die Frist für die Anmeldung beträgt zwei Monate nach der Geburt. Verpasst du diese Frist, erlischt der Anspruch auf die erleichterte Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung. Dein Kind wird dann automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.
(Quellen: ALTE OLDENBURGER AVB, AVB Bayerische Beamtenkrankenkasse / UKV)

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Welche Fristen musst du bei der Anmeldung deines Neugeborenen beachten?
Zwei Monate ist die entscheidende Frist. Nach § 198 VVG musst du dein Neugeborenes innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt bei der privaten Krankenversicherung anmelden. Hältst du diese Frist ein, beginnt der Versicherungsschutz rückwirkend ab dem Geburtstag.
Das klingt nach ausreichend Zeit, und grundsätzlich ist sie das auch. Aber der Alltag mit einem Neugeborenen ist oft chaotischer als gedacht. Schlafmangel, Arzttermine, der ganze neue Alltag: Die zwei Monate vergehen schneller als erwartet. Mein Rat aus der Praxis: Kümmere dich so früh wie möglich darum, idealerweise noch während der Schwangerschaft.
Verpasst du die Frist, hat das konkrete Konsequenzen: Dein Kind hat dann keinen Anspruch mehr auf die Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung und wird automatisch in der GKV versichert.
Die Anmeldung selbst sollte schriftlich bei der Versicherung des Elternteils erfolgen. Was du dafür brauchst und wie das genau abläuft, erkläre ich weiter unten Schritt für Schritt.
Wann muss dein Kind zwingend in die private Krankenversicherung?
Kurze Antwort: Es gibt keine zwingende Pflicht, dein Kind privat zu versichern. Du hast in den meisten Fällen ein Wahlrecht.
Was es hingegen gibt, ist eine allgemeine Versicherungspflicht. Dein Kind muss krankenversichert sein, entweder in der GKV oder in der PKV. Das schreibt § 5 SGB V vor.
Ein häufiges Missverständnis verdient hier besondere Aufmerksamkeit. Viele Eltern glauben, dass ein Kind automatisch privat versichert werden muss, wenn ein Elternteil in der PKV ist. Das stimmt so nicht. Sind die Eltern verheiratet und ist ein Elternteil in der GKV, der andere in der PKV versichert, hängt es von den Einkommensverhältnissen ab. Verdient der PKV-versicherte Elternteil mehr und liegt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, ist die kostenfreie GKV-Familienversicherung zwar ausgeschlossen. Aber die Eltern haben dann das Wahlrecht: Das Kind kann freiwillig in der GKV versichert werden (gegen einen eigenen Beitrag) oder in die PKV wechseln. Eine Pflicht zur PKV besteht nicht.
Versicherungspflicht in der GKV entsteht automatisch, wenn die PKV-Anmeldung nicht innerhalb der Zwei-Monats-Frist erfolgt. Das ist gewissermaßen der „Standardfall“, wenn Eltern nicht aktiv handeln.
Eine Ausnahme gibt es allerdings: Sind beide Eltern privat versichert, muss das Kind ebenfalls in die PKV. Ein Wahlrecht besteht in diesem Fall nicht.
Welche Option für deine Familie die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab: Einkommen, Familienkonstellation, Tarif, Lebenssituation. Jede Situation ist anders. Wenn du dir unsicher bist, welche Variante für euch passt, lass uns das gemeinsam durchleuchten. Buche dir gerne eine kostenfreie Erstberatung.
Mit welchen monatlichen Kosten musst du für dein Neugeborenes rechnen?
Die ehrliche Antwort: Es kommt auf den Tarif an. Und auf das, was du dir unter gutem Schutz vorstellst.
Für eine qualitativ hochwertige PKV-Absicherung mit umfangreichem Leistungspaket solltest du bei Neugeborenen mit monatlichen Beiträgen von ungefähr 180 bis 250 € rechnen. Tarife, die deutlich günstiger sind, gehen in der Regel mit höheren Selbstbeteiligungen oder spürbaren Leistungslücken einher. Das schlechtere Preis-Leistungs-Verhältnis zeigt sich dann oft, wenn man es am wenigsten gebrauchen kann, nämlich wenn das Kind krank ist.
Die Beiträge sind altersgestaffelt kalkuliert. Üblicherweise gilt ein günstigerer Kinderbeitrag bis zum 15. oder 16. Lebensjahr, danach folgt ein Jugendbeitrag bis etwa zum 20. Lebensjahr. Ein Beispiel dafür, wie solche Staffelungen in der Praxis aussehen, bietet zum Beispiel der SDK Tarif SP2.
(Quelle: SDK Tarif SP2)
Es gibt auch eine andere Option am Rand des Themas: Einige Versicherer bieten innerhalb ihrer Volltarife eine beitragsfreie Mitversicherung für Neugeborene im ersten Lebensjahr an. Die Hallesche macht das zum Beispiel in ihrem NK.select XL-Tarif so. Das ist ein vollwertiger PKV-Volltarif — kein Zusatzprodukt. Wer als Elternteil dort versichert ist, kann sein Neugeborenes im ersten Jahr ohne Mehrbeitrag mitversichern lassen.
(Quelle: Hallesche NK.select XL)
Für tagesaktuelle Beiträge und eine Einschätzung, welches Leistungsniveau für dein Kind sinnvoll ist, stehe ich gerne im persönlichen Gespräch zur Verfügung. Die Tarife ändern sich regelmäßig, und eine Online-Recherche gibt dir selten das vollständige Bild.
Erhältst du einen Arbeitgeberzuschuss für die PKV deines Babys?
Ja. Der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung gilt grundsätzlich auch für mitversicherte Kinder. Das ist in § 257 SGB V geregelt.
Das bedeutet konkret: Den PKV-Beitrag für dein Neugeborenes musst du nicht vollständig allein tragen. Dein Arbeitgeber beteiligt sich anteilig, wie auch am Beitrag des Arbeitnehmers selbst. Das ist ein Unterschied zur GKV, wo Kinder beitragsfrei in der GKV-Familienversicherung mitversichert werden können.
Eine Ausnahme kann es geben, wenn im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung etwas anderes festgelegt ist. Das ist zwar selten, aber es lohnt sich, beim Arbeitgeber nachzufragen.
Dieser Punkt ist einer der wichtigsten beim Vergleich von GKV und PKV für Kinder. Denn während du in der GKV-Familienversicherung oft ohne Zusatzkosten mitversicherst, ist der PKV-Beitrag für das Kind ein echter Kostenfaktor, der dauerhaft im Budget eingeplant sein will.
Wie kannst du die PKV-Beiträge für dein Neugeborenes steuerlich absetzen?
Der PKV-Beitrag für dein Kind lässt sich zumindest teilweise steuerlich geltend machen. Grundlage dafür ist § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG: Beiträge zur privaten Krankenversicherung können als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden, soweit sie die Basisabsicherung betreffen.
Was das konkret bedeutet: Nicht der gesamte Beitrag ist absetzbar. Versicherungsleistungen, die über den Grundversorgungsbereich hinausgehen, also zum Beispiel ein Einbettzimmer im Krankenhaus oder Spezialisten, die du selbst aussuchen kannst, werden nicht berücksichtigt. Als Faustregrel kannst du rund 80 % der PKV-Beiträge von der Steuer absetzen. Die genaue Aufteilung hängt vom gewählten Tarif ab: Umso schlechter und günstiger der Tarif, desto mehr ist absetzbar. Je umfangreicher die Leistungen, desto geringer der absetzbare Anteil.
Für Beamte gilt das Gleiche, allerdings unter Berücksichtigung der Beihilferegelungen. Selbstständige können die Beiträge ebenfalls als Sonderausgaben absetzen.
Wie viel du konkret sparst, hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab. Eine exakte Berechnung gehört in die Hände eines Steuerberaters. Ich bin kein Steuerberater, und steuerliche Beratung ist nicht Teil meiner Arbeit. Aber ich kann dir sagen, welche Beitragsanteile in deinem Tarif als Basisabsicherung gelten, damit du optimal vorbereitet bist.
Wie meldest du dein Baby Schritt für Schritt bei der Versicherung an?
Die Anmeldung deines Neugeborenen bei der privaten Krankenversicherung ist weniger aufwendig als viele befürchten. Du brauchst keine langen Formulare, keine Arztberichte, keine Gesundheitsangaben. Das Einzige, was zählt: Du musst rechtzeitig handeln.
Nimm Kontakt zur PKV des versicherten Elternteils auf. Das geht telefonisch, schriftlich oder online. Am sichersten ist eine schriftliche Anfrage, damit du einen Nachweis hast.
Hierbei reichen folgende Angaben aus:
Kompletter Name des Kindes
Geburtsdatum
Der Wunsch, das Kind im maximal möglichen Versicherungsschutz gemäß § 198 VVG zu versichern
Alles andere wie Formulare der Versicherung kann man ausfüllen – sind aber rechtlich nicht zwingend. Denn es ist kein Antrag auf Versicherungsschutz sondern eine Meldung.
Du erhältst eine Bestätigung und den Versicherungsschein für dein Kind.
Sobald alles verarbeitet ist, gilt der Versicherungsschutz rückwirkend ab dem Geburtstag deines Kindes.
Kosten für die Anmeldung selbst fallen keine an. Und noch etwas: Es lohnt sich, schon vor der Geburt mit mir zu sprechen. Dann ist alles vorbereitet und du musst direkt nach der Geburt nur noch die Geburtsurkunde einreichen.
Fazit: Frühzeitig handeln sichert deinem Kind den besten Start
Die private Krankenversicherung für dein Neugeborenes bietet einen umfassenden Schutz von der ersten Stunde an, ohne Gesundheitsprüfung, ohne Risikozuschläge, rückwirkend ab dem Geburtstag. Das ist ein echter Vorteil, den du aber aktiv nutzen musst. Denn passiert nichts, versichert sich dein Kind nicht von selbst.
Die Zwei-Monats-Frist ist dabei das Entscheidende. Wer zu lange wartet, verliert den Anspruch auf die risikofreie Aufnahme. Wer rechtzeitig handelt, sichert seinem Kind von Anfang an einen starken Schutz.
Gleichzeitig ist die Entscheidung für oder gegen die PKV keine Frage mit einer universellen richtigen Antwort. Sie hängt von eurer Familiensituation ab, von den Einkommensverhältnissen, vom aktuellen Tarif des versicherten Elternteils, von euren Plänen. Und sie hat finanzielle Konsequenzen, die langfristig wirken. Übrigens gilt all das genauso für Krankenzusatzversicherungen — auch dort lohnt es sich, rechtzeitig hinzuschauen und nicht zu warten, bis das Kind bereits da ist.
Ich begleite Familien in genau dieser Situation seit Jahren und weiß, worauf es ankommt. Wenn du wissen willst, ob die PKV für dein Kind Sinn macht, welcher Schutz passt und wie ihr das am besten umsetzt, lass uns reden. Kostenlos, unverbindlich und ohne Verkaufsgelaber.
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Leistet deine Versicherung im Ernstfall wirklich ?
Als Vater kann ich dir ans Herz legen:
Ein Mal richtig absichern, dann hast du Ruhe, und weißt, im Ernstfall bist du und deine Familie bestens abgesichert.
FAQ
Für einen guten und umfassenden PKV-Schutz solltest du bei Neugeborenen mit monatlichen Beiträgen von ungefähr 180 bis 250 € rechnen. Tarife, die deutlich darunter liegen, sind häufig mit hohen Selbstbeteiligungen oder Leistungslücken verbunden.
Die Beiträge sind altersgestaffelt: Üblicherweise gilt bis zum 15. oder 16. Lebensjahr ein günstigerer Kinderbeitrag, danach folgt ein Jugendbeitrag. Da sich Tarife regelmäßig ändern, nenne ich gerne tagesaktuelle Konditionen in einem persönlichen Gespräch.
Ein Sonderfall: Einige Versicherer bieten innerhalb ihrer Volltarife eine beitragsfreie Mitversicherung für Neugeborene im ersten Lebensjahr an, zum Beispiel die Hallesche im NK.select XL-Tarif. Das ist ein vollwertiger PKV-Volltarif — wer dort versichert ist, kann das Neugeborene im ersten Jahr ohne Mehrbeitrag mitversichern lassen.
(Quelle: Hallesche NK.select XL)
Nein. Dein Baby wird nicht automatisch privat versichert. Du musst es aktiv innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt bei der Versicherung anmelden. Passiert das nicht, wird dein Kind automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.
Voraussetzung für die PKV-Aufnahme ist außerdem, dass mindestens ein Elternteil bereits privat versichert ist. Einige Versicherer verlangen zusätzlich, dass dieser Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt bereits eine Mindestdauer von drei Monaten beim Unternehmen versichert ist.
(Quelle: ALTE OLDENBURGER AVB)
JA – aber mit umfassender Gesundheitsprüfung. Nein. Die Voraussetzung für die Nachversicherung eines Neugeborenen in der PKV ist, dass mindestens ein Elternteil bereits privat versichert ist. Sind beide Eltern gesetzlich versichert, wird das Kind in der kostenfreien GKV-Familienversicherung mitversichert.
(Quellen: § 193 VVG, § 10 SGB V)
Mit Ge
Grundsätzlich wird dein Kind im Tarif des versicherten Elternteils und zu denselben Bedingungen versichert. Der Schutz des Kindes darf dabei nicht umfangreicher sein als der Schutz des Elternteils.
Ein günstigerer Tarif für das Kind ist dabei nicht möglich — nach unten geht es nicht. Allerdings gibt es bei einzelnen Versicherern gewisse Spielräume nach oben. Die Barmenia erlaubt zum Beispiel, für das Neugeborene eine andere Selbstbehalt-Stufe zu wählen als die des Elternteils. Solche Details variieren je nach Anbieter und lassen sich am besten im direkten Gespräch klären.
(Quellen: § 193 VVG, Barmenia AVB Krankenversicherung)

Über den Autor
Benedikt Deutsch, kurz Bene, ist seit 2012 in der Versicherungsbranche unterwegs und seit 2019 als freier Makler selbstständig. Kein Anzug, keine Verkaufsshow – dafür ehrliche Beratung, digitale Prozesse und 13 Jahre Erfahrung. Sein Ziel: Dass seine Kunden nachts ruhig schlafen können, weil sie wissen, dass sie und ihre Familie abgesichert ist und Bene im Ernstfall für sie kämpft.



