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Leistungen der Privaten Krankenversicherung bei Schwangerschaft: Ein Überblick
Schwangerschaft und Geburt sind besondere Lebensphasen, in denen du optimale Versorgung verdienst. Die richtige private Krankenversicherung bietet hier deutlich mehr als die gesetzliche Krankenversicherung, und das ohne Beitragserhöhung. Aber was genau ist eigentlich abgedeckt? Was kostet eine Geburt als Privatpatientin? Und was passiert danach mit deinem Baby? In diesem Beitrag erfährst du, welche Leistungen die PKV in der Schwangerschaft übernimmt, wie die Kostenerstattung funktioniert und worauf du rund um die Geburt achten solltest.
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16.03.2026

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Das Wichtigste in Kürze
Kein höherer Beitrag durch Schwangerschaft: Dein PKV-Beitrag und dein Leistungsumfang ändern sich nicht, wenn du schwanger wirst. Die Versicherung läuft unverändert weiter.
Umfangreiche Vorsorge inklusive: Viele PKV-Tarife übernehmen deutlich mehr als die GKV, zum Beispiel 3D-Ultraschall, Nackentransparenztest, Ersttrimester-Screening und erweiterte Pränataldiagnostik.
Kostenerstattungsprinzip: Du zahlst Arztrechungen zunächst selbst und reichst sie danach bei deiner PKV ein. Mit einer Abtretungserklärung kannst du Direktabrechnung mit dem Krankenhaus vereinbaren.
Neugeborene ohne Gesundheitsprüfung versichern: Dein Baby kann ohne Wartezeiten und ohne Gesundheitsprüfung in die PKV aufgenommen werden, wenn ein Elternteil seit mindestens drei Monaten beim selben Versicherer ist und die Meldung innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt an den Versicherer geschickt wird.
Elternzeit kostet mehr als gedacht: In der Elternzeit entfällt der Arbeitgeberzuschuss. Du zahlst den vollen PKV-Beitrag selbst. Viele moderne Tarife bieten jedoch eine Beitragsbefreiung von bis zu sechs Monaten.
Wartezeiten beim Wechsel beachten: Manche Tarife sehen bei einem Wechsel während der Schwangerschaft eine Wartezeit von acht Monaten für Entbindungsleistungen vor. Einige Anbieter verzichten aber komplett darauf.
Kinderwunschbehandlung stark besser abgesichert: Die PKV übernimmt je nach Tarif bis zu 100 % der Kosten für künstliche Befruchtung, die GKV nur 50 %, und das auch nur für verheiratete Paare.
Welche Leistungen bietet die private Krankenversicherung in der Schwangerschaft?
Die private Krankenversicherung bietet schwangeren Frauen einen deutlich umfangreicheren Schutz als die gesetzliche Krankenversicherung. Was genau abgedeckt ist, hängt von deinem Tarif ab. Premium-Tarife decken dabei, wie man sich denken kann, deutlich mehr ab als Basis- oder Standardtarife. Aber Vorsicht: Es gibt auch PKV Tarife, die weniger abdecken als die GKV.
Grundsätzlich gilt: Der Versicherungsfall umfasst die medizinisch notwendige Heilbehandlung, die Entbindung selbst sowie gezielte Vorsorgeuntersuchungen. Das ist der gemeinsame Nenner. Die Unterschiede liegen im Detail.
Zu den typischen Leistungen, die die private Krankenversicherung in der Schwangerschaft übernimmt, gehören unter anderem Vorsorgeuntersuchungen, Laborleistungen und erweiterte Pränataldiagnostik. Im Einzelnen sind das:
Ausstellung des Mutterpasses
Vorsorgeuntersuchungen wie Blutdruckkontrolle, Gewichtskontrolle, Urinuntersuchung und Abtasten
Laboruntersuchungen und Bluttests, inklusive Untersuchungen auf Syphilis, Röteln, HIV und Hepatitis B
Glukose-Toleranz-Test zur Früherkennung von Schwangerschaftsdiabetes
Drei Ultraschalluntersuchungen sowie ein 3D-Ultraschall
Darüber hinaus übernehmen viele Tarife erweiterte Pränataldiagnostik. Das umfasst zum Beispiel Untersuchungen auf Chromosomenstörungen, Down-Syndrom oder erbliche Erkrankungen, den Nackentransparenztest, Fruchtwasseruntersuchungen, Plazentauntersuchungen, das Ersttrimester-Screening sowie Dopplersonografie oder kardiale Echografie. Das Organ-Screening und die Feindiagnostik, die circa 230 € kosten, werden von vielen PKV-Tarifen ebenfalls übernommen.
Hochwertige Tarife erstatten ärztliche Leistungen dabei oft auch über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus.
Du hast in der Regel die freie Wahl unter approbierten Hebammen und Entbindungspflegern. Die Kosten werden oft bis zu den Höchstsätzen der Hebammengebührenordnung erstattet, was auch Beleghebammen einschließt. Einige Tarife erstatten sogar über den offiziellen Gebührenrahmen hinaus.
Geburtsvorbereitungskurse sind in vielen Tarifen enthalten. Daneben übernehmen einige Tarife auch Kosten für Schwangerschafts- und Rückbildungsgymnastik oder Wochenbettgymnastik, teilweise sogar für den Partner.
Entscheidest du dich für eine Hausgeburt, zahlen einige Versicherer eine feste Hausgeburtspauschale. Zum Beispiel sieht der Tarif GesundheitVARIO der Bayerischen Beamtenkrankenkasse eine Entbindungspauschale von 500 € vor. (Quelle: Bayerische VARIO Tarif)
Wenn nach ärztlichem Attest aufgrund der Schwangerschaft oder Entbindung Unterstützung im Haushalt notwendig ist, übernehmen einige Tarife auch diese Kosten. Die Leistungen variieren je nach Tarif erheblich. Das zeigt, wie unterschiedlich die Angebote am Markt sind und warum ein Vergleich auf individueller Basis so wichtig ist.
Leistungen für einen Schwangerschaftsabbruch übernimmt die PKV, wenn dieser nicht rechtswidrig ist. Das ist der Fall bei einer medizinischen Indikation, also wenn die Gesundheit der Mutter gefährdet ist, oder einer kriminologischen Indikation, wenn die Schwangerschaft infolge einer Straftat entstanden ist (gemäß § 218a StGB).
Einzelne Versicherer bieten zusätzlich digitale Services an. So stellt zum Beispiel die Allianz PKV Kundinnen mit einer privaten Krankenvollversicherung für 18 Monate kostenlos eine digitale Schwangerschaftsbegleitung über eine App zur Verfügung. Die App bietet wöchentliche Live-Sessions, Geburtsvorbereitungskurse und personalisierte Informationen für jede Schwangerschaftswoche sowie Vorbereitung auf die Zeit nach der Geburt. (Quelle: Allianz Schwangerschaftsbegleitung)

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Wann solltest du als Schwangere in die PKV wechseln?
Du kannst auch während einer Schwangerschaft eine private Krankenversicherung abschließen, wenn du die Einkommensvoraussetzungen erfüllst. Natürlich sollte die PKV nicht der ausschlaggebende Grund sein. Dennoch sollte man sich am besten frühzeitig Gedanken darüber machen. Am besten bist du bereits seit einiger Zeit gut versichert, bevor du schwanger wirst. Denn der Zeitpunkt der Versicherung kann einen echten Unterschied machen.
Du kannst auch während einer Schwangerschaft von der GKV in die PKV wechseln, wenn du die Einkommensvoraussetzungen erfüllst. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt 2026 bei 77.400 €. (Quelle: pkv.de). Beamte, Selbstständige und Menschen ohne festes Arbeitsverhältnis sind davon ausgenommen.
Allerdings sehen manche Anbieter eine besondere Wartezeit von acht Monaten für Entbindungen vor. Das bedeutet: Du könntest wechseln, aber für die bevorstehende Geburt trotzdem nicht sofort Leistungen erhalten.
Viele Krankheitskostenvollversicherungen verzichten jedoch auf diese Wartezeit, sodass Leistungen direkt ab Vertragsbeginn übernommen werden. Zum Beispiel sehen die Tarife der Allianz Privaten Krankenversicherung und der Bayerischen Beamtenkrankenkasse für einen Wechsel während einer Schwangerschaft ausdrücklich keine Wartezeiten vor.
Wichtig zu wissen: Bei Zusatzversicherungen kann eine bei Antragsstellung bereits ärztlich festgestellte Schwangerschaft zu einem Leistungsausschluss führen. Das ist ein häufig übersehener Punkt, der in einer individuellen Beratung unbedingt besprochen werden sollte.
Ein großer Vorteil der PKV für Familien: Dein Neugeborenes kann ohne Gesundheitsprüfung, ohne Wartezeiten und ohne Risikozuschläge in die PKV aufgenommen werden. Das gilt selbst bei schwersten Erkrankungen oder Behinderungen des Kindes. (Quelle: pkv.de)
Zwei Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein: Ein Elternteil muss zum Zeitpunkt der Geburt seit mindestens drei Monaten bei dem Versicherer privat krankenversichert sein, bei dem das Kind versichert werden soll. Einige Versicherer verzichten in ihren Bedingungen sogar auf diese Dreimonatsfrist. Der Aufnahmeantrag muss dann innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt rückwirkend gestellt werden. Dabei kann das Kind maximal so gut versichert werden wie das Elternteil.
Das bedeutet für dich als werdende Mutter: Je früher du selbst gut versichert bist, desto besser sind auch die Ausgangsbedingungen für dein Kind.
Welche Kosten übernimmt die PKV bei Schwangerschaft und Geburt?
Als Privatpatientin profitierst du bei Schwangerschaft und Geburt von einem deutlich breiteren Leistungsrahmen als in der GKV. Welche Kosten konkret übernommen werden, hängt vom gewählten Tarif ab. Die folgenden Bereiche geben dir einen Überblick über die wichtigsten Kostenpunkte.
Die Kosten für eine Geburt hängen stark von der gewählten Entbindungsmethode ab. Eine natürliche Geburt kostet rund 2.000 bis 3.000 €, ein Wunsch-Kaiserschnitt zwischen 3.000 und 4.000 €. Die private Krankenversicherung für Kinder übernimmt diese Kosten im tariflichen Rahmen.
Ein praktischer Tipp: Du kannst im Vorfeld eine Abtretungserklärung unterzeichnen. Damit gibst du dem Krankenhaus die Erlaubnis, direkt mit deiner PKV abzurechnen, und musst die Summe nicht vorstrecken.
Die GKV übernimmt bei einem Krankenhausaufenthalt nur die Kosten für medizinisch notwendige Leistungen in einem Mehrbettzimmer. Wahlleistungen wie die Behandlung durch Spezialisten deiner Wahl oder ein Einzel- bzw. Zweibettzimmer zahlt sie nicht. Für Selbstzahler kann ein Einzelzimmer circa 130 € pro Tag kosten. (Quelle: allianz.de)
Private Krankenversicherungen übernehmen je nach Tarif darüber hinaus häufig:
Behandlung durch Spezialisten deiner Wahl oder ein spezialisiertes Ärzteteam, oft auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus
Unterbringung im Einzel- oder Zweibettzimmer
Freie Krankenhauswahl
Rooming-In für eine Begleitperson bei Kindern
Tipp: Auch als GKV-Versicherte kannst du vor der Schwangerschaft eine stationäre Zusatzversicherung abschließen und diese Lücke gut schließen. Auch dieser Tarif ist auf das Neugeborene „kopierbar“.
Als Privatpatientin zahlst du Arztleistungen zunächst selbst, auch wenn sie in deinem Tarif enthalten sind. Du reichst die Rechnung anschließend zur Erstattung ein. Für eine Nackenfalten-Messung zum Beispiel gehst du in der Regel mit 150 bis 200 € in Vorleistung. Für Leistungen, die nicht im Tarif enthalten sind, gibt es keine Erstattung. Ein zusätzlicher Ultraschall kostet beispielsweise 35 bis 50 € pro Untersuchung, zusätzliche Bluttests circa 20 €.
Hier zeigt sich einer der deutlichsten Vorteile der PKV gegenüber der GKV. Je nach Tarif übernimmt die PKV bis zu 100 % der Kosten für Maßnahmen wie In-Vitro-Fertilisation (IVF), Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) oder Insemination. Voraussetzung ist in der Regel eine medizinische Indikation und eine Erfolgsaussicht von mindestens 15 %. Anders als in der GKV ist dafür keine Ehe Voraussetzung.
Die GKV hingegen übernimmt nur 50 % der Kosten, meist auf drei Versuche begrenzt, und das nur für verheiratete Paare.
Wie läuft die Kostenerstattung in der Schwangerschaft ab?
Das Kostenerstattungsprinzip ist ein zentrales Merkmal der privaten Krankenversicherung und funktioniert in der Schwangerschaft genauso wie bei anderen Behandlungen. Damit du keine bösen Überraschungen erlebst, lohnt es sich, den Ablauf einmal genau zu verstehen.
Die PKV arbeitet nach dem Kostenerstattungsprinzip. Du bezahlst die Arztrechnung zunächst selbst, reichst sie danach bei deiner PKV ein und bekommst die erstattungsfähigen Kosten zurück. Anders als bei der GKV rechnet der Arzt also nicht direkt mit der Versicherung ab, sondern mit dir.
In der Praxis ist das jedoch meist kein Problem: Ärzte räumen in der Regel Zahlungsziele ein, sodass du die Rechnung erst begleichen musst, nachdem du die Erstattung von deiner PKV bereits erhalten hast.
Viele Versicherer bieten dafür heute bequeme digitale Wege an. Rechnungen können per App, über ein Onlineportal oder klassisch per Post eingereicht werden.
Damit die PKV die Rechnung erstattet, muss sie den formalen Vorgaben der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Zahnärzte (GOZ) entsprechen. Die PKV prüft eingereichte Rechnungen. Lehnt sie die Erstattung ganz oder teilweise ab, solltest du den behandelnden Arzt oder die behandelnde Ärztin um eine Stellungnahme bitten und diese an die Versicherung weiterleiten.
Stellt sich heraus, dass die Rechnung formal fehlerhaft ist und du sie bereits bezahlt hast, hast du einen Rückforderungsanspruch gegenüber dem Rechnungssteller. Die PKV muss zumindest die unstrittigen Teile der Rechnung innerhalb eines Monats nach Einreichen zahlen. (Quelle: pkv.de)
Gerade bei aufwändigeren Untersuchungen oder Behandlungen lohnt es sich, vorher einen Kostenvoranschlag einzuholen und diesen bei der PKV einzureichen. Der Versicherer muss dir dann spätestens innerhalb von vier Wochen mitteilen, ob er die Kosten übernimmt. Bei dringenden Behandlungen muss die Antwort spätestens nach zwei Wochen kommen. Reagiert die Versicherung nicht fristgerecht, gilt die medizinische Notwendigkeit bis zum Beweis des Gegenteils als anerkannt. (Quelle: § 192 VVG)
Was passiert mit dem Baby nach der Geburt?
Nach der Geburt kommen in Bezug zur Versicherung mehrere wichtige Themen gleichzeitig auf dich zu: die Versicherung deines Kindes, deine eigene Absicherung in der Elternzeit und die finanzielle Unterstützung durch Mutterschaftsgeld.
Als privatversicherte Arbeitnehmerin erhältst du auf Antrag vom Bundesamt für Soziale Sicherung ein einmaliges Mutterschaftsgeld von maximal 210 €. Übersteigt dein durchschnittlicher täglicher Nettolohn 13 €, muss dein Arbeitgeber die Differenz als steuerfreien Zuschuss ausgleichen. (Quelle: pkv.de)
Eltern haben in Deutschland Anspruch auf 36 Monate Elternzeit, Elterngeld wird in der Regel für maximal 14 Monate bezogen. Deine PKV bleibt in der Elternzeit bestehen. Allerdings entfällt der Arbeitgeberzuschuss, da das Arbeitsverhältnis ruht. Das bedeutet: Du zahlst den vollen PKV-Beitrag selbst.
Das ist eine finanzielle Belastung, die viele unterschätzen. In Gesprächen mit Familien sehe ich immer wieder, dass genau dieser Punkt in der Planung fehlt. Wer darauf nicht vorbereitet ist, gerät in der Elternzeit schnell unter Druck.
Viele moderne Tarife bieten deshalb eine Beitragsbefreiung für die Dauer des Elterngeldbezugs, in der Regel für bis zu sechs Monate. Das ist ein wichtiges Kriterium bei der Tarifwahl, das du unbedingt beachten solltest. Außerdem ist der Vertrag für Neugeborene bei einigen Tarifen in den ersten sechs Monaten plus Geburtsmonat beitragsfrei. (Quelle: allianz.de)
Für Beamtinnen gilt eine Ausnahme: Sie erhalten auch während der Elternzeit weiterhin die Beihilfe ihres Dienstherrn. Je nach Bundesland kann sich der Beihilfebemessungssatz in der Elternzeit sogar erhöhen oder der Dienstherr zahlt einen zusätzlichen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag. Das ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber Angestellten in der PKV.
Zur Erinnerung für alle Beamtinnen: Die Beihilfe erstattet einen prozentualen Anteil der tatsächlichen Arztrechnung direkt an dich. Beispiel: Bei einer Arztrechnung von 1.000 € zahlt die Beihilfe bei einem Bemessungssatz von 80 % insgesamt 800 €. Die PKV als Restkostenversicherung übernimmt die verbleibenden 200 €. Du hast damit zwei Kostenträger: die kostenlose Beihilfe deines Dienstherrn und deine selbst bezahlte PKV.
Ein Punkt, den viele übersehen: Kehrst du nach der Elternzeit in Teilzeit zurück und verdienst unterhalb der Versicherungspflichtgrenze, wirst du grundsätzlich versicherungspflichtig in der GKV. Du kannst dich von dieser Versicherungspflicht befreien lassen, aber nur unter bestimmten Bedingungen, zum Beispiel wenn du im Schnitt höchstens 32 Wochenstunden arbeitest. Die Befreiung gilt nur für die Dauer der Elternzeit. (Quelle: pkv.de)
Das ist ein komplexes Thema, das stark von deiner individuellen Situation abhängt. Wenn du dir unsicher bist, was das für dich bedeutet, lass uns das gemeinsam anschauen.
Fazit: PKV in der Schwangerschaft bietet echte Vorteile, aber der Tarif entscheidet
Die private Krankenversicherung bietet Schwangeren umfangreiche Leistungen, die deutlich über das hinausgehen, was die GKV leistet. Pränataldiagnostik, erweiterter Ultraschall, Hebammenfreiheit, Haushaltshilfe, Kinderwunschbehandlung bis zu 100 % und mehr: Das alles kann je nach Tarif abgedeckt sein, ohne dass sich dein Beitrag durch die Schwangerschaft erhöht.
Gleichzeitig gilt: Was dein Tarif genau leistet, wie die Kostenerstattung funktioniert, ob du Wartezeiten beim Wechsel beachten musst und wie du dein Neugeborenes optimal absicherst, das ist alles andere als trivial. Jede Situation ist individuell. Wer arbeitet, wer verbeamtet ist, wer in Elternzeit geht und wieviel verdient, das alles beeinflusst, welche Lösung für dich die richtige ist.
Als Versicherungsmakler mit über 13 Jahren Erfahrung in der Branche kenne ich die typischen Fallstricke. Und ich sage dir direkt, was Sache ist. Nicht das, was du hören willst.
Wenn du wissen willst, ob deine PKV für die Schwangerschaft gut aufgestellt ist, ob ein Tarifwechsel Sinn macht oder wie du dein Kind optimal absicherst, buche dir gerne ein kostenfreies Erstgespräch. Kein Verkaufsgelaber, keine Papierstapel. Nur ehrliche Beratung, digital und auf Augenhöhe.

Leistet deine Versicherung im Ernstfall wirklich ?
Als Vater kann ich dir ans Herz legen:
Ein Mal richtig absichern, dann hast du Ruhe, und weißt, im Ernstfall bist du und deine Familie bestens abgesichert.
FAQ rund um PKV Leistungen in der Schwangerschaft
Nein. Dein Beitrag und dein Leistungsumfang ändern sich nicht durch die Schwangerschaft. Der Versicherungsschutz bleibt in vollem Umfang bestehen, die Beitragshöhe wird nicht erhöht.
Ja, das ist möglich, wenn du die Einkommensvoraussetzungen erfüllst. Manche Anbieter sehen eine Wartezeit von acht Monaten für Entbindungsleistungen vor. Viele moderne Vollversicherungen verzichten jedoch darauf, sodass du direkt ab Vertragsbeginn abgesichert bist. Bei Zusatzversicherungen kann eine bereits bestehende Schwangerschaft allerdings zu einem Leistungsausschluss führen. (Quelle: pkv.de)
Dein Kind kann ohne Gesundheitsprüfung, ohne Wartezeiten und ohne Risikozuschläge in die PKV aufgenommen werden, wenn ein Elternteil seit mindestens drei Monaten beim selben Versicherer versichert ist. Der Aufnahmeantrag muss innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt rückwirkend gestellt werden. (Quelle: pkv.de)
Deine PKV bleibt bestehen, aber der Arbeitgeberzuschuss entfällt. Du zahlst den vollen Beitrag selbst. Viele moderne Tarife bieten eine Beitragsbefreiung von bis zu sechs Monaten während des Elterngeldbezugs. Beamtinnen erhalten weiterhin die Beihilfe ihres Dienstherrn. (Quelle: allianz.de)
Ja. Du erhältst auf Antrag vom Bundesamt für Soziale Sicherung ein einmaliges Mutterschaftsgeld von maximal 210 €. Übersteigt dein täglicher Nettolohn 13 €, zahlt dein Arbeitgeber die Differenz als steuerfreien Zuschuss. (Quelle: pkv.de)
Je nach Tarif übernimmt die PKV bis zu 100 % der Kosten, wenn eine medizinische Indikation vorliegt und die Erfolgsaussicht bei mindestens 15 % liegt. Eine Ehe ist dafür, anders als in der GKV, keine Voraussetzung. Die GKV hingegen übernimmt nur 50 % der Kosten und beschränkt die Leistung auf verheiratete Paare.
In vielen Tarifen nicht. Leistungen wie Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen oder die Hausentbindungspauschale werden häufig nicht auf die Beitragsrückerstattung angerechnet und fallen auch nicht unter einen vereinbarten Selbstbehalt. Das hängt jedoch vom jeweiligen Tarif ab.

Über den Autor
Benedikt Deutsch, kurz Bene, ist seit 2012 in der Versicherungsbranche unterwegs und seit 2019 als freier Makler selbstständig. Kein Anzug, keine Verkaufsshow – dafür ehrliche Beratung, digitale Prozesse und 13 Jahre Erfahrung. Sein Ziel: Dass seine Kunden nachts ruhig schlafen können, weil sie wissen, dass sie und ihre Familie abgesichert ist und Bene im Ernstfall für sie kämpft.



