
Benedikt Deutsch
CEO und Gründer
Inhaltsverzeichnis
Kinderbeitrag in der PKV: Wie viel kostet die private Krankenversicherung für Kinder?
Die private Krankenversicherung kennt keine beitragsfreie Familienversicherung. Das bedeutet: Jedes Kind braucht seinen eigenen Vertrag, und der kostet auch etwas. Für viele Eltern ist das eine der ersten Fragen, die sie mir stellen, wenn das Thema PKV auf den Tisch kommt. Wie viel zahle ich eigentlich für mein Kind? Und wovon hängt das ab? In diesem Beitrag erfährst du, was ein Kinderbeitrag in der PKV typischerweise kostet, was ihn beeinflusst und wo du sparen kannst.
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10.07.2026

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Das Wichtigste in Kürze
Kein kostenloser Mitversicherungsschutz: In der PKV gibt es keine beitragsfreie Familienversicherung wie in der GKV. Jedes Kind braucht einen eigenen Vertrag und zahlt einen eigenen Beitrag.
Typische Beitragshöhe für Kinder: Für Kinder ohne Beihilfeanspruch liegen die Beiträge je nach Tarif bei etwa 180 bis 320 € pro Monat.
Beamtenkinder zahlen deutlich weniger: Da Kinder von Beamten in der Regel 80 % Beihilfe erhalten, reicht eine günstigere Restkostenversicherung. Die Beiträge liegen hier oft bei rund 60 bis 70 € pro Monat.
Arbeitgeberzuschuss kann helfen: Angestellte Eltern in der PKV können den Arbeitgeberzuschuss auch auf Kinderbeiträge anrechnen, solange der Höchstsatz von 508,59 € pro Monat (Stand 2026) noch nicht ausgeschöpft ist.
Steuerlich absetzbar: Die Beiträge zur PKV-Basisabsicherung und zur Pflegepflichtversicherung für Kinder können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Verheiratet oder nicht macht einen Unterschied: Nicht beim PKV-Beitrag selbst, sondern bei der Frage, ob ein Kind in der GKV beitragsfrei familienversichert werden darf.
Wie hoch ist der Kinderbeitrag in der PKV?
Wenn ich Eltern zu dem Thema berate, kommt die Frage nach dem Preis fast immer als Erstes. Verständlich. Die kurze Antwort lautet: Es kommt drauf an, aber ich kann dir trotzdem eine gute Orientierung geben.
Für Kinder ohne Beihilfeanspruch, also Kinder von Selbstständigen oder Angestellten, bewegen sich die Beiträge in der Vollversicherung je nach Tarif und gewähltem Leistungsumfang ungefähr zwischen 180 und 320 € pro Monat. Es gibt am Markt auch Tarife für rund 100 € pro Monat. Die empfehle ich meinen Kunden nicht. Für das eigene Kind möchte ich einen gescheiten Versicherungsschutz und keinen Tarif, der beim ersten größeren Leistungsfall Lücken zeigt. Ein konkretes Beispiel eines großen Anbieters nennt für ein Kind im Alter von 0 bis 15 Jahren einen Gesamtbeitrag von rund 277 € pro Monat, bestehend aus einem ambulant-stationären Haupttarif und einem Zahntarif. Die Pflegepflichtversicherung ist für Kinder dabei oft beitragsfrei. (Quelle: allianz.de)
Für Kinder von Beamten sieht die Sache ganz anders aus. Da Beamtenkinder in der Regel 80 % ihrer Krankheitskosten über die Beihilfe erstattet bekommen, muss nur der verbleibende Anteil privat versichert werden. In der Praxis zahlen Beamtenfamilien für ihr Kind damit oft nur um die 60 bis 70 € pro Monat.
Was beeinflusst die Beitragshöhe?
Drei Dinge entscheiden im Wesentlichen darüber, wie teuer der Kinderbeitrag wird:
Tarif und Leistungsumfang: Je mehr Leistungen enthalten sind, desto höher der Beitrag. Wer auf einen separaten Zahntarif verzichtet oder eine Selbstbeteiligung einbaut, zahlt weniger.
Gesundheitszustand bei Antragstellung: Bei Neugeborenen, die innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt angemeldet werden, entfällt die Gesundheitsprüfung. Wer die Frist verpasst oder das Kind erst später versichern möchte, beantwortet bei der Anmeldung Risikofragen. Vorerkrankungen können dann zu Zuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen.
Beihilfeanspruch: Für Kinder von Beamten gilt: Nur der Teil, den die Beihilfe nicht abdeckt, muss über die PKV abgesichert werden. Das senkt den Beitrag erheblich.
Das Einkommen der Eltern spielt für die Beitragshöhe in der PKV übrigens keine Rolle. Die PKV kalkuliert risikoorientiert und nicht einkommensabhängig.
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Gibt es einen Arbeitgeberzuschuss für den Kinderbeitrag in der PKV?
Ja, und das ist ein Punkt, den viele übersehen. Als angestellter Elternteil mit PKV-Vollversicherung hast du Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung. Dieser beträgt 50 % deines Gesamtbeitrags, maximal jedoch 508,59 € pro Monat (Stand 2026). Der entscheidende Punkt: Dieser Zuschuss gilt nicht nur für deinen eigenen Beitrag, sondern kann auch auf Kinderbeiträge angerechnet werden, solange der Höchstsatz noch nicht ausgeschöpft ist.
Bei einem Kinderbeitrag von rund 277 € könnten also bis zu 138 € durch den Arbeitgeber übernommen werden. Was am Ende bei dir verbleibt, hängt davon ab, wie viel der Arbeitgeber bereits für deinen eigenen Beitrag zahlt.
Fazit: Der Kinderbeitrag in der PKV ist individuell
Ein pauschales „X Euro zahlt jeder“ gibt es nicht. Aber mit den Richtwerten aus diesem Beitrag hast du eine solide Orientierung: Etwa 180 bis 320 € für Kinder ohne Beihilfeanspruch, deutlich weniger für Beamtenkinder. Tarif, Gesundheitszustand und ein möglicher Beihilfeanspruch sind die entscheidenden Faktoren.
Aus meiner Erfahrung lohnt es sich, den Kinderbeitrag nicht isoliert zu betrachten, sondern immer im Zusammenhang mit der Gesamtsituation der Familie. Welche Versicherungsform passt wirklich? Welcher Tarif macht für euer Kind Sinn? Das sind Fragen, bei denen eine kurze Beratung viel Klarheit bringt. Buch dir gerne dein Kostenfreies Erstgespräch – 45 Minuten, digital, ohne Verkaufsgelaber.
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FAQ zum Thema Kinderbeitrag in der PKV
Je nach Tarif und Leistungsumfang liegen die Beiträge für Kinder ohne Beihilfeanspruch typischerweise zwischen 180 und 320 € pro Monat. Für Beamtenkinder mit 80 % Beihilfe sind es oft nur rund 60 bis 70 € monatlich, da nur die verbleibenden 20 % der Kosten privat versichert werden müssen.
Wenn beide Elternteile privat vollversichert sind, muss das Kind ebenfalls in die PKV. Ist ein Elternteil gesetzlich und ein Elternteil privat versichert, kommt es auf den Einzelfall an. Bei verheirateten Eltern kann die beitragsfreie GKV-Familienversicherung wegfallen, wenn der privatversicherte Elternteil mehr verdient als das GKV-versicherte und das Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 € im Jahr 2026 liegt.
Ja. Beiträge zur Basisabsicherung und zur Pflegepflichtversicherung für kindergeldberechtigte Kinder können in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Sie sind in der Anlage „Kind“ einzutragen. Zu beachten sind die gesetzlichen Höchstbeträge von 1.900 € jährlich für Angestellte oder 2.800 € für Selbstständige.
Wird ein Neugeborenes innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt beim PKV-Versicherer angemeldet und ist mindestens ein Elternteil dort seit mindestens drei Monaten versichert, entfällt die Gesundheitsprüfung. Es gibt dann keine Risikozuschläge, keine Leistungsausschlüsse und keine Wartezeiten, selbst bei Vorerkrankungen des Kindes. Wer diese Frist verpasst, muss mit einer regulären Gesundheitsprüfung rechnen.
Das lässt sich pauschal nicht sagen. In der GKV-Familienversicherung zahlen Kinder bei Vorliegen der Voraussetzungen keinen eigenen Beitrag. In der PKV fällt immer ein eigener Beitrag an. Auf der anderen Seite bietet die PKV in der Regel umfangreichere Leistungen, freie Arzt- und Krankenhauswahl sowie schnellere Terminvergabe. Ob sich das für euer Kind lohnt, hängt von der familiären Situation, dem Berufsstatus der Eltern und dem gewählten Tarif ab. Für eine individuelle Einschätzung empfehle ich, einen Versicherungsmakler in Tübingen oder in eurer Region zu Rate zu ziehen.

Über den Autor
Benedikt Deutsch, kurz Bene, ist seit 2012 in der Versicherungsbranche unterwegs und seit 2019 als freier Makler selbstständig. Kein Anzug, keine Verkaufsshow – dafür ehrliche Beratung, digitale Prozesse und 13 Jahre Erfahrung. Sein Ziel: Dass seine Kunden nachts ruhig schlafen können, weil sie wissen, dass sie und ihre Familie abgesichert ist und Bene im Ernstfall für sie kämpft.



