Das Wichtigste in Kürze

  • Kein höherer Beitrag durch Schwangerschaft: Dein PKV-Beitrag und dein Leistungsumfang ändern sich nicht, wenn du schwanger wirst. Die Versicherung läuft unverändert weiter.

  • Umfangreiche Vorsorge inklusive: Viele PKV-Tarife übernehmen deutlich mehr als die GKV, zum Beispiel 3D-Ultraschall, Nackentransparenztest, Ersttrimester-Screening und erweiterte Pränataldiagnostik.

  • Kostenerstattungsprinzip: Du zahlst Arztrechungen zunächst selbst und reichst sie danach bei deiner PKV ein. Mit einer Abtretungserklärung kannst du Direktabrechnung mit dem Krankenhaus vereinbaren.

  • Neugeborene ohne Gesundheitsprüfung versichern: Dein Baby kann ohne Wartezeiten und ohne Gesundheitsprüfung in die PKV aufgenommen werden, wenn ein Elternteil seit mindestens drei Monaten beim selben Versicherer ist und die Meldung innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt an den Versicherer geschickt wird.

  • Elternzeit kostet mehr als gedacht: In der Elternzeit entfällt der Arbeitgeberzuschuss. Du zahlst den vollen PKV-Beitrag selbst. Viele moderne Tarife bieten jedoch eine Beitragsbefreiung von bis zu sechs Monaten.

  • Wartezeiten beim Wechsel beachten: Manche Tarife sehen bei einem Wechsel während der Schwangerschaft eine Wartezeit von acht Monaten für Entbindungsleistungen vor. Einige Anbieter verzichten aber komplett darauf.

  • Kinderwunschbehandlung stark besser abgesichert: Die PKV übernimmt je nach Tarif bis zu 100 % der Kosten für künstliche Befruchtung, die GKV nur 50 %, und das auch nur für verheiratete Paare.

Welche Leistungen bietet die private Kranken­versicherung in der Schwanger­schaft?

Die private Kranken­versicherung bietet schwangeren Frauen einen deutlich umfang­reicheren Schutz als die gesetzliche Kranken­versicherung. Was genau abgedeckt ist, hängt von deinem Tarif ab. Premium-Tarife decken dabei, wie man sich denken kann, deutlich mehr ab als Basis- oder Standard­tarife. Aber Vorsicht: Es gibt auch PKV Tarife, die weniger abdecken als die GKV.

Grund­sätzlich gilt: Der Versicherungs­fall umfasst die medizinisch notwendige Heil­behandlung, die Entbindung selbst sowie gezielte Vorsorge­untersuchungen. Das ist der gemeinsame Nenner. Die Unterschiede liegen im Detail.

Zu den typischen Leistungen, die die private Kranken­versicherung in der Schwanger­schaft übernimmt, gehören unter anderem Vorsorge­untersuchungen, Labor­leistungen und erweiterte Pränatal­diagnostik. Im Einzelnen sind das:

  • Ausstellung des Mutterpasses

  • Vorsorge­untersuchungen wie Blutdruck­kontrolle, Gewichts­kontrolle, Urin­untersuchung und Abtasten

  • Labor­untersuchungen und Bluttests, inklusive Untersuchungen auf Syphilis, Röteln, HIV und Hepatitis B

  • Glukose-Toleranz-Test zur Früh­erkennung von Schwanger­schafts­diabetes

  • Drei Ultraschall­untersuchungen sowie ein 3D-Ultraschall

Darüber hinaus übernehmen viele Tarife erweiterte Pränatal­diagnostik. Das umfasst zum Beispiel Untersuchungen auf Chromosomen­störungen, Down-Syndrom oder erbliche Erkrankungen, den Nacken­transparenz­test, Fruchtwasser­untersuchungen, Plazenta­untersuchungen, das Erst­trimester-Screening sowie Doppler­sonografie oder kardiale Echografie. Das Organ-Screening und die Fein­diagnostik, die circa 230 € kosten, werden von vielen PKV-Tarifen ebenfalls übernommen.

Hochwertige Tarife erstatten ärztliche Leistungen dabei oft auch über die Höchst­sätze der Gebühren­ordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus.

Du hast in der Regel die freie Wahl unter approbierten Hebammen und Entbindungs­pflegern. Die Kosten werden oft bis zu den Höchst­sätzen der Hebammen­gebühren­ordnung erstattet, was auch Beleg­hebammen einschließt. Einige Tarife erstatten sogar über den offiziellen Gebühren­rahmen hinaus.

Geburts­vorbereitungs­kurse sind in vielen Tarifen enthalten. Daneben übernehmen einige Tarife auch Kosten für Schwanger­schafts- und Rückbildungs­gymnastik oder Wochen­bett­gymnastik, teilweise sogar für den Partner.

Entscheidest du dich für eine Hausgeburt, zahlen einige Versicherer eine feste Hausgeburts­pauschale. Zum Beispiel sieht der Tarif Gesundheit­VARIO der Bayerischen Beamten­kranken­kasse eine Entbindungs­pauschale von 500 € vor. (Quelle: Bayerische VARIO Tarif)

Wenn nach ärztlichem Attest aufgrund der Schwanger­schaft oder Entbindung Unter­stützung im Haushalt notwendig ist, übernehmen einige Tarife auch diese Kosten. Die Leistungen variieren je nach Tarif erheblich. Das zeigt, wie unterschiedlich die Angebote am Markt sind und warum ein Vergleich auf individueller Basis so wichtig ist.

Leistungen für einen Schwanger­schafts­abbruch übernimmt die PKV, wenn dieser nicht rechts­widrig ist. Das ist der Fall bei einer medizinischen Indikation, also wenn die Gesundheit der Mutter gefährdet ist, oder einer kriminologischen Indikation, wenn die Schwanger­schaft infolge einer Straftat entstanden ist (gemäß § 218a StGB).

Einzelne Versicherer bieten zusätzlich digitale Services an. So stellt zum Beispiel die Allianz PKV Kundinnen mit einer privaten Kranken­voll­versicherung für 18 Monate kostenlos eine digitale Schwanger­schafts­begleitung über eine App zur Verfügung. Die App bietet wöchentliche Live-Sessions, Geburts­vorbereitungs­kurse und personalisierte Informationen für jede Schwanger­schafts­woche sowie Vorbereitung auf die Zeit nach der Geburt. (Quelle: Allianz Schwanger­schafts­begleitung)

Wann solltest du als Schwangere in die PKV wechseln?

Du kannst auch während einer Schwanger­schaft eine private Kranken­versicherung abschließen, wenn du die Einkommens­voraussetzungen erfüllst. Natürlich sollte die PKV nicht der ausschlag­gebende Grund sein. Dennoch sollte man sich am besten früh­zeitig Gedanken darüber machen. Am besten bist du bereits seit einiger Zeit gut versichert, bevor du schwanger wirst. Denn der Zeitpunkt der Versicherung kann einen echten Unterschied machen.

Du kannst auch während einer Schwanger­schaft von der GKV in die PKV wechseln, wenn du die Einkommens­voraussetzungen erfüllst. Die Jahres­arbeits­entgelt­grenze liegt 2026 bei 77.400 €. (Quelle: pkv.de). Beamte, Selbst­ständige und Menschen ohne festes Arbeits­verhältnis sind davon ausgenommen.

Allerdings sehen manche Anbieter eine besondere Wartezeit von acht Monaten für Entbindungen vor. Das bedeutet: Du könntest wechseln, aber für die bevorstehende Geburt trotzdem nicht sofort Leistungen erhalten.

Viele Krankheits­kosten­voll­versicherungen verzichten jedoch auf diese Wartezeit, sodass Leistungen direkt ab Vertrags­beginn übernommen werden. Zum Beispiel sehen die Tarife der Allianz Privaten Kranken­versicherung und der Bayerischen Beamten­kranken­kasse für einen Wechsel während einer Schwanger­schaft ausdrücklich keine Wartezeiten vor.

Wichtig zu wissen: Bei Zusatz­versicherungen kann eine bei Antrags­stellung bereits ärztlich festgestellte Schwanger­schaft zu einem Leistungs­ausschluss führen. Das ist ein häufig übersehener Punkt, der in einer individuellen Beratung unbedingt besprochen werden sollte.

Ein großer Vorteil der PKV für Familien: Dein Neugeborenes kann ohne Gesundheits­prüfung, ohne Wartezeiten und ohne Risiko­zuschläge in die PKV aufgenommen werden. Das gilt selbst bei schwersten Erkrankungen oder Behinderungen des Kindes. (Quelle: pkv.de)

Zwei Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein: Ein Elternteil muss zum Zeitpunkt der Geburt seit mindestens drei Monaten bei dem Versicherer privat kranken­versichert sein, bei dem das Kind versichert werden soll. Einige Versicherer verzichten in ihren Bedingungen sogar auf diese Drei­monats­frist. Der Aufnahme­antrag muss dann innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt rück­wirkend gestellt werden. Dabei kann das Kind maximal so gut versichert werden wie das Elternteil.

Das bedeutet für dich als werdende Mutter: Je früher du selbst gut versichert bist, desto besser sind auch die Ausgangs­bedingungen für dein Kind.

Welche Kosten übernimmt die PKV bei Schwanger­schaft und Geburt?

Als Privatpatientin profitierst du bei Schwanger­schaft und Geburt von einem deutlich breiteren Leistungs­rahmen als in der GKV. Welche Kosten konkret übernommen werden, hängt vom gewählten Tarif ab. Die folgenden Bereiche geben dir einen Überblick über die wichtigsten Kosten­punkte.

Die Kosten für eine Geburt hängen stark von der gewählten Entbindungs­methode ab. Eine natürliche Geburt kostet rund 2.000 bis 3.000 €, ein Wunsch-Kaiserschnitt zwischen 3.000 und 4.000 €. Die private Kranken­versicherung für Kinder übernimmt diese Kosten im tariflichen Rahmen.

Ein praktischer Tipp: Du kannst im Vorfeld eine Abtretungs­erklärung unterzeichnen. Damit gibst du dem Krankenhaus die Erlaubnis, direkt mit deiner PKV abzurechnen, und musst die Summe nicht vorstrecken.

Die GKV übernimmt bei einem Krankenhaus­aufenthalt nur die Kosten für medizinisch notwendige Leistungen in einem Mehrbett­zimmer. Wahl­leistungen wie die Behandlung durch Spezialisten deiner Wahl oder ein Einzel- bzw. Zweibett­zimmer zahlt sie nicht. Für Selbst­zahler kann ein Einzel­zimmer circa 130 € pro Tag kosten. (Quelle: allianz.de)

Private Kranken­versicherungen übernehmen je nach Tarif darüber hinaus häufig:

  • Behandlung durch Spezialisten deiner Wahl oder ein spezialisiertes Ärzte­team, oft auch über die Höchst­sätze der GOÄ hinaus

  • Unterbringung im Einzel- oder Zweibett­zimmer

  • Freie Krankenhaus­wahl

  • Rooming-In für eine Begleit­person bei Kindern

Tipp: Auch als GKV-Versicherte kannst du vor der Schwanger­schaft eine stationäre Zusatz­versicherung abschließen und diese Lücke gut schließen. Auch dieser Tarif ist auf das Neugeborene „kopierbar“.

Als Privatpatientin zahlst du Arzt­leistungen zunächst selbst, auch wenn sie in deinem Tarif enthalten sind. Du reichst die Rechnung anschließend zur Erstattung ein. Für eine Nackenfalten-Messung zum Beispiel gehst du in der Regel mit 150 bis 200 € in Vorleistung. Für Leistungen, die nicht im Tarif enthalten sind, gibt es keine Erstattung. Ein zusätzlicher Ultraschall kostet beispielsweise 35 bis 50 € pro Untersuchung, zusätzliche Bluttests circa 20 €.

Hier zeigt sich einer der deutlichsten Vorteile der PKV gegenüber der GKV. Je nach Tarif übernimmt die PKV bis zu 100 % der Kosten für Maßnahmen wie In-Vitro-Fertilisation (IVF), Intra­zyto­plasmatische Spermien­injektion (ICSI) oder Insemination. Voraussetzung ist in der Regel eine medizinische Indikation und eine Erfolgs­aussicht von mindestens 15 %. Anders als in der GKV ist dafür keine Ehe Voraussetzung.

Die GKV hingegen übernimmt nur 50 % der Kosten, meist auf drei Versuche begrenzt, und das nur für verheiratete Paare.

Wie läuft die Kosten­erstattung in der Schwanger­schaft ab?

Das Kosten­erstattungs­prinzip ist ein zentrales Merkmal der privaten Kranken­versicherung und funktioniert in der Schwanger­schaft genauso wie bei anderen Behandlungen. Damit du keine bösen Überraschungen erlebst, lohnt es sich, den Ablauf einmal genau zu verstehen.

Die PKV arbeitet nach dem Kosten­erstattungs­prinzip. Du bezahlst die Arzt­rechnung zunächst selbst, reichst sie danach bei deiner PKV ein und bekommst die erstattungs­fähigen Kosten zurück. Anders als bei der GKV rechnet der Arzt also nicht direkt mit der Versicherung ab, sondern mit dir.

In der Praxis ist das jedoch meist kein Problem: Ärzte räumen in der Regel Zahlungs­ziele ein, sodass du die Rechnung erst begleichen musst, nachdem du die Erstattung von deiner PKV bereits erhalten hast.

Viele Versicherer bieten dafür heute bequeme digitale Wege an. Rechnungen können per App, über ein Online­portal oder klassisch per Post eingereicht werden.

Damit die PKV die Rechnung erstattet, muss sie den formalen Vorgaben der Gebühren­ordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Zahnärzte (GOZ) entsprechen. Die PKV prüft eingereichte Rechnungen. Lehnt sie die Erstattung ganz oder teilweise ab, solltest du den behandelnden Arzt oder die behandelnde Ärztin um eine Stellungnahme bitten und diese an die Versicherung weiterleiten.

Stellt sich heraus, dass die Rechnung formal fehlerhaft ist und du sie bereits bezahlt hast, hast du einen Rück­forderungs­anspruch gegenüber dem Rechnungs­steller. Die PKV muss zumindest die unstrittigen Teile der Rechnung innerhalb eines Monats nach Einreichen zahlen. (Quelle: pkv.de)

Gerade bei aufwändigeren Untersuchungen oder Behandlungen lohnt es sich, vorher einen Kosten­voranschlag einzuholen und diesen bei der PKV einzureichen. Der Versicherer muss dir dann spätestens innerhalb von vier Wochen mitteilen, ob er die Kosten übernimmt. Bei dringenden Behandlungen muss die Antwort spätestens nach zwei Wochen kommen. Reagiert die Versicherung nicht frist­gerecht, gilt die medizinische Notwendigkeit bis zum Beweis des Gegenteils als anerkannt. (Quelle: § 192 VVG)

Was passiert mit dem Baby nach der Geburt?

Nach der Geburt kommen in Bezug zur Versicherung mehrere wichtige Themen gleichzeitig auf dich zu: die Versicherung deines Kindes, deine eigene Absicherung in der Elternzeit und die finanzielle Unter­stützung durch Mutter­schafts­geld.

Als privatversicherte Arbeit­nehmerin erhältst du auf Antrag vom Bundesamt für Soziale Sicherung ein einmaliges Mutter­schafts­geld von maximal 210 €. Übersteigt dein durch­schnittlicher täglicher Nettolohn 13 €, muss dein Arbeitgeber die Differenz als steuerfreien Zuschuss ausgleichen. (Quelle: pkv.de)

Eltern haben in Deutschland Anspruch auf 36 Monate Elternzeit, Elterngeld wird in der Regel für maximal 14 Monate bezogen. Deine PKV bleibt in der Elternzeit bestehen. Allerdings entfällt der Arbeitgeber­zuschuss, da das Arbeits­verhältnis ruht. Das bedeutet: Du zahlst den vollen PKV-Beitrag selbst.

Das ist eine finanzielle Belastung, die viele unterschätzen. In Gesprächen mit Familien sehe ich immer wieder, dass genau dieser Punkt in der Planung fehlt. Wer darauf nicht vorbereitet ist, gerät in der Elternzeit schnell unter Druck.

Viele moderne Tarife bieten deshalb eine Beitrags­befreiung für die Dauer des Elterngeld­bezugs, in der Regel für bis zu sechs Monate. Das ist ein wichtiges Kriterium bei der Tarif­wahl, das du unbedingt beachten solltest. Außerdem ist der Vertrag für Neugeborene bei einigen Tarifen in den ersten sechs Monaten plus Geburts­monat beitragsfrei. (Quelle: allianz.de)

Für Beamtinnen gilt eine Ausnahme: Sie erhalten auch während der Elternzeit weiterhin die Beihilfe ihres Dienstherrn. Je nach Bundesland kann sich der Beihilfe­bemessungs­satz in der Elternzeit sogar erhöhen oder der Dienstherr zahlt einen zusätzlichen Zuschuss zum Kranken­versicherungs­beitrag. Das ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber Angestellten in der PKV.

Zur Erinnerung für alle Beamtinnen: Die Beihilfe erstattet einen prozentualen Anteil der tatsächlichen Arzt­rechnung direkt an dich. Beispiel: Bei einer Arzt­rechnung von 1.000 € zahlt die Beihilfe bei einem Bemessungs­satz von 80 % insgesamt 800 €. Die PKV als Restkosten­versicherung übernimmt die verbleibenden 200 €. Du hast damit zwei Kostenträger: die kostenlose Beihilfe deines Dienstherrn und deine selbst bezahlte PKV.

Ein Punkt, den viele übersehen: Kehrst du nach der Elternzeit in Teilzeit zurück und verdienst unterhalb der Versicherungs­pflicht­grenze, wirst du grund­sätzlich versicherungs­pflichtig in der GKV. Du kannst dich von dieser Versicherungs­pflicht befreien lassen, aber nur unter bestimmten Bedingungen, zum Beispiel wenn du im Schnitt höchstens 32 Wochenstunden arbeitest. Die Befreiung gilt nur für die Dauer der Elternzeit. (Quelle: pkv.de)

Das ist ein komplexes Thema, das stark von deiner individuellen Situation abhängt. Wenn du dir unsicher bist, was das für dich bedeutet, lass uns das gemeinsam anschauen.

Fazit: PKV in der Schwanger­schaft bietet echte Vorteile, aber der Tarif entscheidet

Die private Kranken­versicherung bietet Schwangeren umfangreiche Leistungen, die deutlich über das hinausgehen, was die GKV leistet. Pränatal­diagnostik, erweiterter Ultraschall, Hebammen­freiheit, Haushalts­hilfe, Kinder­wunsch­behandlung bis zu 100 % und mehr: Das alles kann je nach Tarif abgedeckt sein, ohne dass sich dein Beitrag durch die Schwanger­schaft erhöht.

Gleichzeitig gilt: Was dein Tarif genau leistet, wie die Kosten­erstattung funktioniert, ob du Wartezeiten beim Wechsel beachten musst und wie du dein Neugeborenes optimal absicherst, das ist alles andere als trivial. Jede Situation ist individuell. Wer arbeitet, wer verbeamtet ist, wer in Elternzeit geht und wieviel verdient, das alles beeinflusst, welche Lösung für dich die richtige ist.

Als Versicherungs­makler mit über 13 Jahren Erfahrung in der Branche kenne ich die typischen Fallstricke. Und ich sage dir direkt, was Sache ist. Nicht das, was du hören willst.

Wenn du wissen willst, ob deine PKV für die Schwanger­schaft gut aufgestellt ist, ob ein Tarif­wechsel Sinn macht oder wie du dein Kind optimal absicherst, buche dir gerne ein kostenfreies Erstgespräch. Kein Verkaufs­gelaber, keine Papier­stapel. Nur ehrliche Beratung, digital und auf Augenhöhe.

FAQ rund um PKV Leistungen in der Schwanger­schaft

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