Das Wichtigste in Kürze

  • Kein kostenloser Mitversicherungsschutz: In der PKV gibt es keine beitragsfreie Familienversicherung wie in der GKV. Jedes Kind braucht einen eigenen Vertrag und zahlt einen eigenen Beitrag.

  • Typische Beitragshöhe für Kinder: Für Kinder ohne Beihilfeanspruch liegen die Beiträge je nach Tarif bei etwa 180 bis 320 € pro Monat.

  • Beamtenkinder zahlen deutlich weniger: Da Kinder von Beamten in der Regel 80 % Beihilfe erhalten, reicht eine günstigere Restkostenversicherung. Die Beiträge liegen hier oft bei rund 60 bis 70 € pro Monat.

  • Arbeitgeberzuschuss kann helfen: Angestellte Eltern in der PKV können den Arbeitgeberzuschuss auch auf Kinderbeiträge anrechnen, solange der Höchstsatz von 508,59 € pro Monat (Stand 2026) noch nicht ausgeschöpft ist.

  • Steuerlich absetzbar: Die Beiträge zur PKV-Basisabsicherung und zur Pflegepflichtversicherung für Kinder können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

  • Verheiratet oder nicht macht einen Unterschied: Nicht beim PKV-Beitrag selbst, sondern bei der Frage, ob ein Kind in der GKV beitragsfrei familienversichert werden darf.

Wie hoch ist der Kinder­beitrag in der PKV?

Wenn ich Eltern zu dem Thema berate, kommt die Frage nach dem Preis fast immer als Erstes. Verständlich. Die kurze Antwort lautet: Es kommt drauf an, aber ich kann dir trotzdem eine gute Orientierung geben.

Für Kinder ohne Beihilfe­anspruch, also Kinder von Selbstständigen oder Angestellten, bewegen sich die Beiträge in der Voll­versicherung je nach Tarif und gewähltem Leistungs­umfang ungefähr zwischen 180 und 320 € pro Monat. Es gibt am Markt auch Tarife für rund 100 € pro Monat. Die empfehle ich meinen Kunden nicht. Für das eigene Kind möchte ich einen gescheiten Versicherungs­schutz und keinen Tarif, der beim ersten größeren Leistungsfall Lücken zeigt. Ein konkretes Beispiel eines großen Anbieters nennt für ein Kind im Alter von 0 bis 15 Jahren einen Gesamt­beitrag von rund 277 € pro Monat, bestehend aus einem ambulant-stationären Haupt­tarif und einem Zahntarif. Die Pflege­pflicht­versicherung ist für Kinder dabei oft beitrags­frei. (Quelle: allianz.de)

Für Kinder von Beamten sieht die Sache ganz anders aus. Da Beamten­kinder in der Regel 80 % ihrer Krankheits­kosten über die Beihilfe erstattet bekommen, muss nur der verbleibende Anteil privat versichert werden. In der Praxis zahlen Beamten­familien für ihr Kind damit oft nur um die 60 bis 70 € pro Monat.

Was beeinflusst die Beitragshöhe?

Drei Dinge entscheiden im Wesentlichen darüber, wie teuer der Kinder­beitrag wird:

  • Tarif und Leistungs­umfang: Je mehr Leistungen enthalten sind, desto höher der Beitrag. Wer auf einen separaten Zahntarif verzichtet oder eine Selbst­beteiligung einbaut, zahlt weniger.

  • Gesundheits­zustand bei Antrag­stellung: Bei Neugeborenen, die innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt angemeldet werden, entfällt die Gesundheits­prüfung. Wer die Frist verpasst oder das Kind erst später versichern möchte, beantwortet bei der Anmeldung Risiko­fragen. Vor­erkrankungen können dann zu Zuschlägen oder Leistungs­ausschlüssen führen.

  • Beihilfe­anspruch: Für Kinder von Beamten gilt: Nur der Teil, den die Beihilfe nicht abdeckt, muss über die PKV abgesichert werden. Das senkt den Beitrag erheblich.

Das Einkommen der Eltern spielt für die Beitragshöhe in der PKV übrigens keine Rolle. Die PKV kalkuliert risiko­orientiert und nicht einkommens­abhängig.

Gibt es einen Arbeit­geber­zuschuss für den Kinder­beitrag in der PKV?

Ja, und das ist ein Punkt, den viele übersehen. Als angestellter Elternteil mit PKV-Voll­versicherung hast du Anspruch auf einen Arbeit­geber­zuschuss zur Kranken­versicherung. Dieser beträgt 50 % deines Gesamt­beitrags, maximal jedoch 508,59 € pro Monat (Stand 2026). Der entscheidende Punkt: Dieser Zuschuss gilt nicht nur für deinen eigenen Beitrag, sondern kann auch auf Kinder­beiträge angerechnet werden, solange der Höchstsatz noch nicht ausgeschöpft ist.

Bei einem Kinder­beitrag von rund 277 € könnten also bis zu 138 € durch den Arbeitgeber übernommen werden. Was am Ende bei dir verbleibt, hängt davon ab, wie viel der Arbeitgeber bereits für deinen eigenen Beitrag zahlt.

Fazit: Der Kinder­beitrag in der PKV ist individuell

Ein pauschales „X Euro zahlt jeder“ gibt es nicht. Aber mit den Richtwerten aus diesem Beitrag hast du eine solide Orientierung: Etwa 180 bis 320 € für Kinder ohne Beihilfe­anspruch, deutlich weniger für Beamten­kinder. Tarif, Gesundheits­zustand und ein möglicher Beihilfe­anspruch sind die entscheidenden Faktoren.

Aus meiner Erfahrung lohnt es sich, den Kinder­beitrag nicht isoliert zu betrachten, sondern immer im Zusammenhang mit der Gesamt­situation der Familie. Welche Versicherungs­form passt wirklich? Welcher Tarif macht für euer Kind Sinn? Das sind Fragen, bei denen eine kurze Beratung viel Klarheit bringt. Buch dir gerne dein Kostenfreies Erstgespräch – 45 Minuten, digital, ohne Verkaufsgelaber.

FAQ zum Thema Kinder­beitrag in der PKV

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