Das Wichtigste in Kürze

  • Kostenerstattung ist ein GKV-Wahltarif: Statt der Versichertenkarte bezahlst du beim Arzt auf Rechnung wie ein PKV versicherter und reichst die Rechnung bei der Krankenkasse ein. Das Modell ist für jeden GKV-Versicherten wählbar und kostet keinen zusätzlichen Beitrag.

  • Die GKV erstattet nicht alles: Deine Krankenkasse zahlt maximal das, was sie bei normaler Sachleistung gezahlt hätte, abzüglich bis zu 5 % Verwaltungskostenabschlag. Der Rest bleibt bei dir.

  • Ohne Zusatzversicherung entsteht eine Lücke: Der Differenzbetrag zwischen GOÄ-Rechnung und GKV-Erstattung kann erheblich sein. Eine private Zusatzversicherung schließt diese Lücke und macht das Modell erst sinnvoll.

  • Die Vorteile für dein Kind sind real: Freie Arztwahl, schnellere Termine, Spezialisten die du selbst aussuchen kannst im Krankenhaus, Kieferorthopädie auch bei leichten Fehlstellungen und erweiterte Vorsorge, all das ist mit dem richtigen Paket möglich.

  • Bindungsfrist beachten: Bei der GKV bist du nach der Wahl mindestens ein Kalendervierteljahr gebunden. Die private Zusatzversicherung hat eine eigene, meist längere Mindestlaufzeit.

  • Steuerlich kaum absetzbar: Die Beiträge zur privaten Zusatzversicherung sind in der Regel nicht als Sonderausgaben absetzbar. Nur der reguläre GKV-Beitrag ist steuerlich abzugsfähig.

  • Früh abschließen lohnt sich: Viele Tarife verzichten bei Kindern auf Wartezeiten und Gesundheitsprüfungen, vor allem wenn du direkt nach der Geburt handelst.

Was genau ist ein Kostenerstattungstarif für Kinder?

Normalerweise läuft das in der GKV so: Dein Kind geht zum Arzt, zeigt die Versichertenkarte, und der Arzt rechnet direkt mit der Krankenkasse ab. Das nennt sich Sachleistungsprinzip. Beim Kostenerstattungstarif für Kinder ist das anders.

Du wählst aktiv, dass dein Kind nicht nach dem Sachleistungsprinzip behandelt wird. Stattdessen bezahlt dein Kind beim Arzt privat auf Rechnung mit Zahlungsziel, und du reichst die Rechnung anschließend bei der Krankenkasse zur Erstattung ein. Der Arzt rechnet dabei nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab, nicht nach den deutlich niedrigeren Kassensätzen. Das bedeutet: Dein Kind wird behandelt wie ein Privatpatient.

Diesen Tarif kann jeder GKV-Versicherte wählen. Er ist ein Wahltarif, der von jeder gesetzlichen Krankenkasse angeboten werden muss, und er kostet keinen zusätzlichen -Beitrag. Du kannst auch wählen, für welche Bereiche du ihn aktivieren möchtest: ambulant, stationär oder zahnärztlich. Eine Kombination ist ebenfalls möglich (Quelle: Bundes­gesundheits­ministerium).

Wichtig zu wissen: Die Kostenerstattung allein macht das Modell nicht. Denn die GKV erstattet nur maximal das, was sie bei normaler Sachleistung gezahlt hätte, und zieht davon noch bis zu 5 % als Verwaltungskostenabschlag ab. Die Differenz zum privatärztlichen Honorar nach GOÄ bleibt zunächst bei dir. Erst in Kombination mit einer privaten Zusatz­versicherung wird aus dem Kostenerstattungstarif ein wirklich starkes Absicherungspaket für dein Kind.

Welche Vorteile bietet die Kostenerstattung für dein Kind?

Der größte Unterschied zum Standard-GKV-Modell liegt in der Behandlungsqualität und im Leistungsumfang. Korrekt umgesetzt, eröffnet der Kostenerstattungstarif zusammen mit einer der passenden privaten Zusatz­versicherung deutlich mehr Möglichkeiten als die reine GKV.

Dein Kind kann jeden Arzt aufsuchen, unabhängig davon, ob er Kassenpatient annimmt oder nicht. In vielen Fällen bedeutet das auch: kürzere Wartezeiten. Ärzte sind nicht an Budgetgrenzen gebunden, wenn sie nach GOÄ abrechnen.

Im Krankenhaus wird dein Kind als Privatpatient behandelt. Das bedeutet freie Wahl des Spezialisten, freie Krankenhauswahl und Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer.

Wenn dein Kind ins Krankenhaus muss, willst du dabei sein. Viele Tarife erstatten die Kosten für die Unterbringung eines Elternteils als Begleitperson.

Über die gesetzlichen U-Untersuchungen hinausgehende Vorsorge­untersuchungen und Schutzimpfungen, einschließlich Reiseimpfungen, sind bei vielen Tarifen abgedeckt. Das ist gerade für Familien relevant, die viel reisen oder auf umfassende Früherkennung setzen.

Das ist einer der stärksten Punkte für Kinder. Die GKV zahlt Kieferorthopädie nur bei ausgeprägten Fehlstellungen (KIG-Grad 3 bis 5). Leichte bis mittlere Fehlstellungen (KIG 1 und 2) werden nicht übernommen. Mit der richtigen Zusatz­versicherung ist das kein Problem mehr.

Wie funktioniert der Ablauf als Privatpatient beim Arzt?

Der Ablauf beim Kostenerstattungstarif für Kinder ist im Grunde überschaubar. Mit etwas Vorbereitung läuft er reibungslos, und du weißt von Anfang an, was auf dich zukommt.

Teile beim Arzt mit, dass dein Kind PKV-versichert ist – bis zum Höchstsatz der GOÄ. Der Arzt weiß dann, dass er nach GOÄ abrechnet und nicht nach Kassensätzen.

Der Arzt behandelt dein Kind und stellt euch direkt eine Rechnung nach GOÄ, bzw. schickt sie euch per Post. Diese Rechnung erhältst du als Elternteil, nicht die gesetzliche Krankenkasse.

Du reichst die Original-Rechnung bei deiner GKV ein. Diese erstattet dir den Betrag, den sie bei normaler Sachleistung gezahlt hätte, abzüglich bis zu 5 % Verwaltungs­kostenabschlag. Den Differenzbetrag zwischen GOÄ-Rechnung und GKV-Erstattung übernimmt dann deine private Zusatz­versicherung (Quelle: Bundes­gesundheits­ministerium).

Ohne Zusatz­versicherung bleibt dieser Differenzbetrag bei dir. Das kann schnell extrem teuer werden, weshalb der Kostenerstattungstarif ohne ergänzende private Absicherung keinen Sinn ergibt.

Mit welchen monatlichen Kosten musst du für den Tarif rechnen?

Die gute Nachricht zuerst: Der Kostenerstattungstarif selbst kostet dich keinen zusätzlichen GKV-Beitrag. Er ist ein kostenloser Wahltarif, den du bei deiner Krankenkasse beantragst.

Die Kosten entstehen durch die private Zusatz­versicherung, die du dazu abschließt. Und hier gibt es eine große Bandbreite, je nachdem, welchen Selbstbehalt du wählst.

Zum Vergleich: In der vollprivaten PKV (ohne GKV) musst du für ein Kind mit vergleichbarem Leistungsumfang mit rund 250 € monatlich rechnen – ohne Selbstbehalt, dafür mit voller Absicherung von Anfang an.

Alter bei EintrittBMG0 (ohne Selbstbehalt)BMG1 (Selbstbehalt bis 200 €/400 €)BMG2 (Selbstbehalt bis 400 €/800 €)BMG3 (Selbstbehalt bis 800 €/1.600 €)
10 Jahre112,28 €90,72 €74,01 €51,03 €
15 Jahre144,01 €126,38 €111,65 €88,42 €
20 Jahre311,83 €269,11 €236,25 €185,77 €
25 Jahre342,83 €298,19 €263,20 €208,62 €
30 Jahre368,56 €322,58 €286,06 €228,31 €
35 Jahre388,10 €341,18 €303,61 €243,59 €
40 Jahre411,33 €363,29 €324,52 €262,04 €
45 Jahre442,31 €393,02 €352,89 €287,53 €
50 Jahre478,63 €428,05 €386,48 €317,98 €
55 Jahre516,37 €464,38 €421,29 €349,58 €

Quellen: DKV BMG Broschüre 1 2026)

Selbstbehalt BMG1: bis 20 Jahre 200 €, ab 20 Jahre 400 € | BMG2: bis 20 Jahre 400 €, ab 20 Jahre 800 € | BMG3: bis 20 Jahre 800 €, ab 20 Jahre 1.600 €

Was bedeutet das im Vergleich? Für ein Kind, das mit 10 Jahren in den Tarif BMG0 (ohne Selbstbehalt) einsteigt, zahlt ihr 112,28 € monatlich – gegenüber rund 250 € für eine vollwertige PKV ohne GKV-Grundlage. Mit dem günstigsten Selbstbehalt-Tarif BMG3 sind es sogar nur 51,03 €.

Bitte beachte, dass sich diese Beiträge ändern können. Für tagesaktuelle Konditionen vereinbare gerne einen Beratungstermin.

Viele Tarife bieten auch Selbstbehalt-Optionen an, die den Monatsbeitrag senken. Beim Tarif BMG gibt es zum Beispiel wählbare Selbstbehalte (BMG1 bis BMG3), wobei Vorsorge, Impfungen und Zahnprophylaxe davon meist ausgenommen sind. Daneben gibt es Tarife, die eine Beitragsbefreiung in bestimmten Situationen vorsehen, etwa für Neugeborene im Geburtsmonat plus sechs weitere Monate oder bei Elterngeldbezug für bis zu sechs Monate.

Lassen sich die Beiträge für den Tarif steuerlich absetzen?

Kurze Antwort: Nur teilweise, und nicht dort, wo die meisten es vermuten.

Der reguläre GKV-Beitrag deines Kindes für Kranken- und Pflege­versicherung ist nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG unbegrenzt als Sonderausgabe absetzbar. Das gilt auch weiterhin, wenn du den Kostenerstattungstarif wählst, denn dieser kostet ja keinen zusätzlichen GKV-Beitrag.

Die private Zusatz­versicherung hingegen ist steuerlich in aller Regel nicht absetzbar. Wer in der GKV versichert ist und zusätzlich eine PKV-Zusatz­versicherung abschließt, kann die Beiträge dafür nicht als Sonderausgaben geltend machen. Das hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 29.11.2017 (Az. X R 5/17) klargestellt. Nur Beiträge zur PKV-Basis­kranken­versicherung und zur Pflegepflicht­versicherung sind nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG ausnahmsweise unbegrenzt abzugsfähig (Quelle: Die Finanzprüfer).

Da ich kein Steuerberater bin, empfehle ich dir bei Fragen zur konkreten steuerlichen Situation, einen Steuerberater hinzuzuziehen.

Worauf musst du beim Abschluss für dein Kind besonders achten?

Das Modell klingt attraktiv, und das ist es auch. Damit du aber wirklich bekommst, was du dir vorstellst, gibt es beim Kostenerstattungstarif für Kinder einige Punkte, auf die du beim Abschluss genau achten solltest.

Die Wahl des Kostenerstattungsmodells bei deiner GKV bindet dich für mindestens ein Kalendervierteljahr. Danach kannst du schriftlich zurückwechseln. Die private Zusatz­versicherung hat eine eigene Vertragslaufzeit, oft 24 Monate, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende. Beides läuft unabhängig voneinander (Quellen: Bundes­gesundheits­ministerium).

Viele Kindertarife verzichten auf Wartezeiten, sodass der Schutz sofort beginnt. Noch besser: Hast du als Elternteil bereits einen Kostenerstattungstarif, kann dein Kind diesen Schutz direkt ab Geburt erhalten, ohne Risikoprüfung und ohne Ausschluss angeborener Erkrankungen. Dafür muss das Neugeborene lediglich innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt angemeldet werden. Das bedeutet: Dein Kind startet mit demselben Leistungsniveau wie du, vom ersten Lebenstag an. Aus meiner Erfahrung als Versicherungsmakler seit über 13 Jahren sehe ich immer wieder, wie Eltern diesen Moment verpassen und dann mit einem schlechteren Schutz für ihr Geld dastehen.

Bei Zahnersatz und anderen größeren Zahnbehandlungen solltest Du vorab den Heil-und Kostenplan bei der Zusatz­versicherung einholen. Das ist kein großer Aufwand, aber ein wichtiger Schritt.

Falls du als Beamter tätig bist, gelten für dein Kind unter Umständen andere Regelungen durch die Beihilfe. Das solltest du mit deinem Dienstherrn klären, bevor du eine Zusatz­versicherung abschließt (Quelle: PKV-Verband). In der Regel ist ein regulärer Restkosten­tarif die besser Wahl.

Fazit: Kostenerstattungstarif lohnt sich, aber nur richtig umgesetzt

Der Kostenerstattungstarif ist kein simples Extra, das du mal eben wählst. Er ist der Grundstein für eine deutlich bessere medizinische Versorgung deines Kindes, aber nur dann, wenn er mit der richtigen privaten Zusatz­versicherung kombiniert wird. Alleine bringt er wenig. Korrekt umgesetzt, bekommt dein Kind Zugang zu Privatarzt-Behandlung, Spezialisten die du selbst aussuchen kannst im Krankenhaus, erweiterter Vorsorge und Kieferorthopädie auch bei leichten Fehlstellungen, alles zu Beiträgen, die für Kinder oft überraschend günstig sind.

Die Tücken liegen in den Details: Welcher Tarif passt zur Situation deines Kindes? Gibt es Wartezeiten? Wie sind die Leistungsgrenzen in den ersten Jahren? Und lohnt sich ein separater Zahntarif, oder ist ein umfassendes Paket sinnvoller? Das lässt sich nicht pauschal beantworten, denn jede Familie ist anders.

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