Das Wichtigste in Kürze

  • Pflegepflichtversicherung ist Pflicht: Jedes privat krankenversicherte Kind muss in der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) abgesichert sein. Das ist keine optionale Zusatzversicherung, sondern gesetzlich vorgeschrieben.

  • Beitragsfrei, solange kein Einkommen: Die Pflegepflichtversicherung für Kinder kostet nichts, solange dein Kind kein Einkommen über 565 € monatlich erzielt.

  • Keine Gesundheitsprüfung bei Neugeborenen: Meldest du dein Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt an, gibt es keine Gesundheitsprüfung, keine Risikozuschläge und keine Leistungsausschlüsse, auch bei Vorerkrankungen oder angeborenen Erkrankungen.

  • Leistungen nach Pflegegrad: Die Leistungen richten sich nach den Pflegegraden 1 bis 5 und sind identisch mit denen der gesetzlichen Pflegeversicherung, von Pflegegeld für häusliche Pflege bis zur stationären Heimunterstützung.

  • Zusatzschutz möglich & sinnvoll: Die Pflegepflichtversicherung ist explizit nur eine Teilabsicherung – gerade für Kinder ist eine darüber hinausgehende Absicherung sinnvoll.

Was ist die PKV Kinder Pflege­versicherung genau?

Wenn dein Kind privat krankenversichert ist, gehört die Pflege­versicherung automatisch dazu. Das ist kein separates Produkt, das du zusätzlich kaufen musst, sondern ein eigenständiger Pflichtbestandteil des Versicherungsschutzes.

Das Prinzip dahinter ist einfach: Die Pflege­versicherung folgt der Kranken­versicherung. Ist dein Kind privat krankenversichert, ist es automatisch in der privaten Pflege­pflicht­versicherung (PPV) abgesichert. Ist es gesetzlich versichert, landet es in der sozialen Pflege­versicherung (SPV).

Unter dem Begriff „private Pflege­versicherung für Kinder“ fallen zwei verschiedene Dinge. Erstens die gesetzlich vorgeschriebene Pflege­pflicht­versicherung, die für alle privat krankenversicherten Kinder verpflichtend ist. Zweitens freiwillige Zusatzprodukte, die über diesen Grundschutz hinausgehen, zum Beispiel ein Pflege­tagegeld.

Ist eine Pflege­versicherung für Kinder in der PKV Pflicht?

Ja, eindeutig. In Deutschland gilt für alle Kinder eine universelle Versicherungs­pflicht in der Pflege­pflicht­versicherung, unabhängig davon, ob sie privat oder gesetzlich krankenversichert sind. Für privat versicherte Kinder bedeutet das: Sie müssen in der privaten Pflege­pflicht­versicherung abgesichert sein.

Die Pflege­pflicht­versicherung für dein Kind ist völlig beitragsfrei, solange es kein eigenes Einkommen über 565 € monatlich erzielt. (Quelle: pkv.de) Das gibt Familien eine wichtige finanzielle Entlastung, denn der Pflegeschutz ist ohne Mehrkosten in der PKV des Kindes integriert.

Keinen Kinderlosenzuschlag gibt es in der privaten Pflege­pflicht­versicherung. Anders als in der sozialen Pflege­versicherung, wo Kinderlose ab 2026 einen Aufschlag von 0,6 Prozentpunkten zahlen müssen, erhebt die PPV keinen solchen Zuschlag. (Quelle: allianz.de)

Grundsätzlich ist ein Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres als Kind versichert. Darüber hinaus gibt es aber wichtige Ausnahmen:

  • Nicht erwerbstätige Kinder können bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres als Kind familienversichert bleiben.

  • Schüler, Auszubildende und Studierende können die Versicherung über die Eltern sogar bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nutzen.

  • Für Kinder mit Behinderungen, die sich nicht selbst unterhalten können, gibt es keine Altersgrenze.

Welche Leistungen bietet die Pflege­pflicht­versicherung für dein Kind?

Die private Pflege­pflicht­versicherung für Kinder deckt ein breites Spektrum an Pflege­leistungen ab, das von häuslicher Unterstützung bis zur vollstationären Heim­versorgung reicht. Die Leistungen der privaten Pflege­pflicht­versicherung sind in ihrer Struktur identisch mit denen der sozialen Pflege­versicherung. Grundlage für alle Leistungen ist die Feststellung eines Pflegegrades, der von 1 bis 5 reicht.

Die Pflegegrade werden nach einem standardisierten Bewertungs­system vergeben:

PflegegradBeeinträchtigungPunktzahl
1Geringe Beeinträchtigung12,5 bis unter 27
2Erhebliche Beeinträchtigung27 bis unter 47,5
3Schwere Beeinträchtigung47,5 bis unter 70
4Schwerste Beeinträchtigung70 bis unter 90
5Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen90 bis 100

(Quelle: PKV Broschüre Private Pflege­pflicht­versicherung)

Für sehr kleine Kinder gibt es eine wichtige Ausnahme: Benötigt ein Kind ab der Geburt wegen einer Erkrankung erhöhte Pflege, wird bis zum vollendeten 18. Lebensmonat pauschal ein Pflegegrad höher zugesprochen, als bei der tatsächlichen Begutachtung festgestellt wurde. Der Grund: Alle Säuglinge sind in dieser Phase ohnehin pflege­bedürftig, und ständig neue Gutachten sollen vermieden werden.

Je nach Pflegegrad stehen für die Pflege zu Hause folgende monatliche Leistungen zur Verfügung:

PflegegradPflegegeldPflege­sach­leistung
2347 €796 €
3599 €1.497 €
4800 €1.859 €
5990 €2.299 €

Zusätzlich gibt es ab Pflegegrad 1 einen Entlastungs­betrag von bis zu 125 € monatlich, der zur Entlastung pflegender Angehöriger genutzt werden kann.

Für die teilstationäre Pflege (zum Beispiel Tages- oder Nachtpflege) gelten folgende maximale Erstattungen:

PflegegradErstattung pro Monat
1kein Anspruch
2721 €
31.357 €
41.685 €
52.085 €

Für die stationäre Pflege im Heim sieht die Unterstützung so aus:

PflegegradErstattung pro Monat
1kein Anspruch
2805 €
31.319 €
41.855 €
52.096 €

(Quellen: Pflegegrade im Überblick, pflege.de)

Wichtig zu wissen: Diese Beträge decken in der Praxis oft nur einen Teil der tatsächlichen Pflege­kosten, vor allem bei stationärer Pflege. Und eine Leistung wird grundsätzlich nur dann gewährt, wenn ein nachgewiesener Pflege­bedarf von mindestens sechs Monaten besteht.

Neben der Pflege­pflicht­versicherung gibt es verschiedene Zusatzprodukte, die den Basisschutz erweitern können. Die Konzepte unterscheiden sich dabei deutlich:

Einige Tarife bieten eine monatliche Kinder­pflege­rente bei Pflege­bedürftigkeit. Ein weiteres Konzept ist das Pflege­tagegeld, das je nach Pflegegrad gestaffelt ausgezahlt wird. Andere Produkte sehen eine Einmal­leistung bei festgestellter Pflege­bedürftigkeit vor. Manche Kranken­voll­versicherungs­tarife beinhalten zudem eine Beitrags­befreiung für die gesamte Versicherung, wenn das Kind pflege­bedürftig mit einem hohen Pflegegrad wird.

Welches Konzept für deine Situation sinnvoll ist, hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Dazu kommen wir noch.

Wie hoch sind die Kosten der Pflege­versicherung für Kinder in der PKV?

Die Pflege­pflicht­versicherung für Kinder ist beitragsfrei, solange dein Kind kein Einkommen über 565 € monatlich erzielt. Das ist die gute Nachricht vorneweg. Der Pflege­basis­schutz ist ohne Aufpreis in der privaten Kranken­versicherung des Kindes integriert.

Die Kosten der PKV für die Familie staffeln sich nach Altersgruppen. In der Regel gilt ein Kinderbeitrag bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das Kind 15 Jahre alt wird. Danach folgt ein Jugend­beitrag bis zum Ende des Kalenderjahres des 20. Lebensjahres, bevor der Erwachsenen­beitrag greift.

Wer über den Pflichtschutz hinaus absichern möchte, kann eine private Kranken­zusatz­versicherung für Kinder abschließen. Die Kosten richten sich dabei stark nach dem Alter bei Versicherungs­beginn und dem gewünschten Leistungs­umfang. Zum Beispiel kostet eine Pflege­zusatz­versicherung für ein 8-jähriges Kind mit einem Tagessatz von 80 € (das entspricht rund 2.400 € monatlicher Absicherung) etwa 36 € pro Monat. (Quelle: allianz.de)

Bitte beachte, dass sich diese Tarife ändern können. Für tagesaktuelle Konditionen vereinbare gerne einen Beratungs­termin.

Wie beantragst du die PKV Pflege­versicherung für dein Kind?

Das Antrags­verfahren unterscheidet sich je nachdem, ob du ein Neugeborenes oder ein älteres Kind versichern möchtest.

Für Neugeborene gibt es die sogenannte Kinder­nach­versicherung. Dabei muss mindestens ein Elternteil seit mindestens 3 Monaten beim Versicherer privat vollversichert sein.

Die Aufnahme­meldung muss innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt eingereicht werden. Die Versicherung gilt dann rückwirkend zum Geburtsdatum, dein Kind ist also vom ersten Lebenstag an abgesichert.

Das Wichtigste dabei: Bei Neugeborenen findet keine Gesundheits­prüfung statt. Es gibt weder Risiko­zuschläge noch Leistungs­ausschlüsse, auch wenn das Kind mit Erkrankungen, Behinderungen oder Geburts­schäden zur Welt kommt. Das gilt sogar für Beeinträchtigungen, die bereits vor der Geburt entstanden sind. Auch Wartezeiten gibt es keine.

Eine Einschränkung besteht allerdings: Der Versicherungs­schutz des Kindes darf nicht umfangreicher sein als der des versicherten Elternteils.

Auch wenn die Versicherer in den meisten Fällen ein ausgefülltes Formular wünschen. Es reicht die Meldung über den Namen des Kindes, das Geburtsdatum und der gewünschte Versicherungs­umfang. Eine Einreichung weiterer Unterlagen sieht der Gesetzgeber nicht vor.

Für Kinder, die nicht unmittelbar nach der Geburt versichert werden, gelten andere Regeln. Hier findet eine reguläre Gesundheits­prüfung statt. Vor­erkrankungen können dann zu Risiko­zuschlägen oder Leistungs­ausschlüssen führen.

Bei adoptierten Kindern wird die Adoption der Geburt gleichgestellt. Allerdings darf der Versicherer im Fall eines erhöhten Risikos bis zu 100% Zuschlag verlangen, anders als bei leiblichen Neugeborenen. Der Beitrag kann maximal doppelt so hoch sein wie für ein gesundes Kind.

Ist ein Elternteil privat und eines gesetzlich versichert, wird es etwas komplexer. Sind die Eltern verheiratet, kann das Kind privat oder gesetzlich versichert werden. Eine beitragsfreie GKV-Familien­versicherung ist aber nicht möglich, wenn der privatversicherte Elternteil mehr verdient als der gesetzlich versicherte und ein Einkommen über der Beitrags­bemessungs­grenze hat (2026: 77.400 €). (Quelle: pkv.de) Sind die Eltern nicht verheiratet, gilt diese Einschränkung nicht.

Solche Konstellationen sind ein gutes Beispiel dafür, wie individuell dieses Thema werden kann. Als Versicherungs­makler mit über 13 Jahren Erfahrung sehe ich in der Beratung von Familien immer wieder, dass genau diese Situationen unterschätzt werden. Wer hier ohne Beratung entscheidet, riskiert suboptimale Lösungen für sein Kind.

Fazit: Pflege­versicherung für Kinder in der PKV ist Pflicht und kostet nichts

Die private Pflege­pflicht­versicherung ist für privatversicherte Kinder automatisch dabei und solange dein Kind kein eigenes Einkommen erzielt, entstehen dir dafür keine zusätzlichen Kosten. Korrekt umgesetzt bietet sie eine solide Grund­absicherung im Pflegefall, mit klaren Leistungen nach Pflegegrad und steuerlichem Vorteil obendrauf.

Gleichzeitig gilt: Die Pflege­pflicht­versicherung ist ein Fundament, bei weitem kein vollständiger Schutz. Ob ein Zusatzprodukt sinnvoll ist, welches Konzept zu eurer Familien­absicherung passt und wie ihr den Antrag korrekt und fristgerecht einreicht, das ist individuell verschieden. Und genau da wird es schnell unübersichtlich.

Lass uns das gemeinsam angehen. Buche dir deine kostenfreie Erstberatung bei Beneversichert und ich zeige dir, ob dein Kind wirklich optimal abgesichert ist und wo eventuell noch Lücken bestehen. Übrigens, auch eine Pflege­tagegeld­versicherung lässt sich dank dem Kinder­nach­versicherungs­gesetz auf das Neugeborene kopieren.

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