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PKV für Kinder: Alle Infos zur privaten Pflegepflichtversicherung
Dein Kind ist privat krankenversichert und du fragst dich, wie es mit der Pflegepflichtversicherung aussieht? Das ist eine Frage, die ich in der Beratung von Familien regelmäßig höre. Und die Antworten sind weniger kompliziert als gedacht, aber stecken voller Details, die Eltern kennen sollten. In diesem Beitrag erfährst du, was die private Pflegepflichtversicherung für Kinder ist, ob sie Pflicht ist, welche Leistungen dein Kind bekommt, was sie kostet und wie du sie beantragst.
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12.03.2026

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Das Wichtigste in Kürze
Pflegepflichtversicherung ist Pflicht: Jedes privat krankenversicherte Kind muss in der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) abgesichert sein. Das ist keine optionale Zusatzversicherung, sondern gesetzlich vorgeschrieben.
Beitragsfrei, solange kein Einkommen: Die Pflegepflichtversicherung für Kinder kostet nichts, solange dein Kind kein Einkommen über 565 € monatlich erzielt.
Keine Gesundheitsprüfung bei Neugeborenen: Meldest du dein Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt an, gibt es keine Gesundheitsprüfung, keine Risikozuschläge und keine Leistungsausschlüsse, auch bei Vorerkrankungen oder angeborenen Erkrankungen.
Leistungen nach Pflegegrad: Die Leistungen richten sich nach den Pflegegraden 1 bis 5 und sind identisch mit denen der gesetzlichen Pflegeversicherung, von Pflegegeld für häusliche Pflege bis zur stationären Heimunterstützung.
Zusatzschutz möglich & sinnvoll: Die Pflegepflichtversicherung ist explizit nur eine Teilabsicherung – gerade für Kinder ist eine darüber hinausgehende Absicherung sinnvoll.
Was ist die PKV Kinder Pflegeversicherung genau?
Wenn dein Kind privat krankenversichert ist, gehört die Pflegeversicherung automatisch dazu. Das ist kein separates Produkt, das du zusätzlich kaufen musst, sondern ein eigenständiger Pflichtbestandteil des Versicherungsschutzes.
Das Prinzip dahinter ist einfach: Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung. Ist dein Kind privat krankenversichert, ist es automatisch in der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) abgesichert. Ist es gesetzlich versichert, landet es in der sozialen Pflegeversicherung (SPV).
Unter dem Begriff „private Pflegeversicherung für Kinder“ fallen zwei verschiedene Dinge. Erstens die gesetzlich vorgeschriebene Pflegepflichtversicherung, die für alle privat krankenversicherten Kinder verpflichtend ist. Zweitens freiwillige Zusatzprodukte, die über diesen Grundschutz hinausgehen, zum Beispiel ein Pflegetagegeld.
Ist eine Pflegeversicherung für Kinder in der PKV Pflicht?
Ja, eindeutig. In Deutschland gilt für alle Kinder eine universelle Versicherungspflicht in der Pflegepflichtversicherung, unabhängig davon, ob sie privat oder gesetzlich krankenversichert sind. Für privat versicherte Kinder bedeutet das: Sie müssen in der privaten Pflegepflichtversicherung abgesichert sein.
Die Pflegepflichtversicherung für dein Kind ist völlig beitragsfrei, solange es kein eigenes Einkommen über 565 € monatlich erzielt. (Quelle: pkv.de) Das gibt Familien eine wichtige finanzielle Entlastung, denn der Pflegeschutz ist ohne Mehrkosten in der PKV des Kindes integriert.
Keinen Kinderlosenzuschlag gibt es in der privaten Pflegepflichtversicherung. Anders als in der sozialen Pflegeversicherung, wo Kinderlose ab 2026 einen Aufschlag von 0,6 Prozentpunkten zahlen müssen, erhebt die PPV keinen solchen Zuschlag. (Quelle: allianz.de)
Grundsätzlich ist ein Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres als Kind versichert. Darüber hinaus gibt es aber wichtige Ausnahmen:
Nicht erwerbstätige Kinder können bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres als Kind familienversichert bleiben.
Schüler, Auszubildende und Studierende können die Versicherung über die Eltern sogar bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nutzen.
Für Kinder mit Behinderungen, die sich nicht selbst unterhalten können, gibt es keine Altersgrenze.
Welche Leistungen bietet die Pflegepflichtversicherung für dein Kind?
Die private Pflegepflichtversicherung für Kinder deckt ein breites Spektrum an Pflegeleistungen ab, das von häuslicher Unterstützung bis zur vollstationären Heimversorgung reicht. Die Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung sind in ihrer Struktur identisch mit denen der sozialen Pflegeversicherung. Grundlage für alle Leistungen ist die Feststellung eines Pflegegrades, der von 1 bis 5 reicht.
Die Pflegegrade werden nach einem standardisierten Bewertungssystem vergeben:
| Pflegegrad | Beeinträchtigung | Punktzahl |
| 1 | Geringe Beeinträchtigung | 12,5 bis unter 27 |
| 2 | Erhebliche Beeinträchtigung | 27 bis unter 47,5 |
| 3 | Schwere Beeinträchtigung | 47,5 bis unter 70 |
| 4 | Schwerste Beeinträchtigung | 70 bis unter 90 |
| 5 | Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen | 90 bis 100 |
(Quelle: PKV Broschüre Private Pflegepflichtversicherung)
Für sehr kleine Kinder gibt es eine wichtige Ausnahme: Benötigt ein Kind ab der Geburt wegen einer Erkrankung erhöhte Pflege, wird bis zum vollendeten 18. Lebensmonat pauschal ein Pflegegrad höher zugesprochen, als bei der tatsächlichen Begutachtung festgestellt wurde. Der Grund: Alle Säuglinge sind in dieser Phase ohnehin pflegebedürftig, und ständig neue Gutachten sollen vermieden werden.
Je nach Pflegegrad stehen für die Pflege zu Hause folgende monatliche Leistungen zur Verfügung:
| Pflegegrad | Pflegegeld | Pflegesachleistung |
| 2 | 347 € | 796 € |
| 3 | 599 € | 1.497 € |
| 4 | 800 € | 1.859 € |
| 5 | 990 € | 2.299 € |
Zusätzlich gibt es ab Pflegegrad 1 einen Entlastungsbetrag von bis zu 125 € monatlich, der zur Entlastung pflegender Angehöriger genutzt werden kann.
Für die teilstationäre Pflege (zum Beispiel Tages- oder Nachtpflege) gelten folgende maximale Erstattungen:
| Pflegegrad | Erstattung pro Monat |
| 1 | kein Anspruch |
| 2 | 721 € |
| 3 | 1.357 € |
| 4 | 1.685 € |
| 5 | 2.085 € |
Für die stationäre Pflege im Heim sieht die Unterstützung so aus:
| Pflegegrad | Erstattung pro Monat |
| 1 | kein Anspruch |
| 2 | 805 € |
| 3 | 1.319 € |
| 4 | 1.855 € |
| 5 | 2.096 € |
(Quellen: Pflegegrade im Überblick, pflege.de)
Wichtig zu wissen: Diese Beträge decken in der Praxis oft nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten, vor allem bei stationärer Pflege. Und eine Leistung wird grundsätzlich nur dann gewährt, wenn ein nachgewiesener Pflegebedarf von mindestens sechs Monaten besteht.
Neben der Pflegepflichtversicherung gibt es verschiedene Zusatzprodukte, die den Basisschutz erweitern können. Die Konzepte unterscheiden sich dabei deutlich:
Einige Tarife bieten eine monatliche Kinderpflegerente bei Pflegebedürftigkeit. Ein weiteres Konzept ist das Pflegetagegeld, das je nach Pflegegrad gestaffelt ausgezahlt wird. Andere Produkte sehen eine Einmalleistung bei festgestellter Pflegebedürftigkeit vor. Manche Krankenvollversicherungstarife beinhalten zudem eine Beitragsbefreiung für die gesamte Versicherung, wenn das Kind pflegebedürftig mit einem hohen Pflegegrad wird.
Welches Konzept für deine Situation sinnvoll ist, hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Dazu kommen wir noch.

Leistet deine Versicherung im Ernstfall wirklich ?
Als Vater kann ich dir ans Herz legen:
Ein Mal richtig absichern, dann hast du Ruhe, und weißt, im Ernstfall bist du und deine Familie bestens abgesichert.
Wie hoch sind die Kosten der Pflegeversicherung für Kinder in der PKV?
Die Pflegepflichtversicherung für Kinder ist beitragsfrei, solange dein Kind kein Einkommen über 565 € monatlich erzielt. Das ist die gute Nachricht vorneweg. Der Pflegebasisschutz ist ohne Aufpreis in der privaten Krankenversicherung des Kindes integriert.
Die Kosten der PKV für die Familie staffeln sich nach Altersgruppen. In der Regel gilt ein Kinderbeitrag bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das Kind 15 Jahre alt wird. Danach folgt ein Jugendbeitrag bis zum Ende des Kalenderjahres des 20. Lebensjahres, bevor der Erwachsenenbeitrag greift.
Wer über den Pflichtschutz hinaus absichern möchte, kann eine private Krankenzusatzversicherung für Kinder abschließen. Die Kosten richten sich dabei stark nach dem Alter bei Versicherungsbeginn und dem gewünschten Leistungsumfang. Zum Beispiel kostet eine Pflegezusatzversicherung für ein 8-jähriges Kind mit einem Tagessatz von 80 € (das entspricht rund 2.400 € monatlicher Absicherung) etwa 36 € pro Monat. (Quelle: allianz.de)
Bitte beachte, dass sich diese Tarife ändern können. Für tagesaktuelle Konditionen vereinbare gerne einen Beratungstermin.
Wie beantragst du die PKV Pflegeversicherung für dein Kind?
Das Antragsverfahren unterscheidet sich je nachdem, ob du ein Neugeborenes oder ein älteres Kind versichern möchtest.
Für Neugeborene gibt es die sogenannte Kindernachversicherung. Dabei muss mindestens ein Elternteil seit mindestens 3 Monaten beim Versicherer privat vollversichert sein.
Die Aufnahmemeldung muss innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt eingereicht werden. Die Versicherung gilt dann rückwirkend zum Geburtsdatum, dein Kind ist also vom ersten Lebenstag an abgesichert.
Das Wichtigste dabei: Bei Neugeborenen findet keine Gesundheitsprüfung statt. Es gibt weder Risikozuschläge noch Leistungsausschlüsse, auch wenn das Kind mit Erkrankungen, Behinderungen oder Geburtsschäden zur Welt kommt. Das gilt sogar für Beeinträchtigungen, die bereits vor der Geburt entstanden sind. Auch Wartezeiten gibt es keine.
Eine Einschränkung besteht allerdings: Der Versicherungsschutz des Kindes darf nicht umfangreicher sein als der des versicherten Elternteils.
Auch wenn die Versicherer in den meisten Fällen ein ausgefülltes Formular wünschen. Es reicht die Meldung über den Namen des Kindes, das Geburtsdatum und der gewünschte Versicherungsumfang. Eine Einreichung weiterer Unterlagen sieht der Gesetzgeber nicht vor.
Für Kinder, die nicht unmittelbar nach der Geburt versichert werden, gelten andere Regeln. Hier findet eine reguläre Gesundheitsprüfung statt. Vorerkrankungen können dann zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen.
Bei adoptierten Kindern wird die Adoption der Geburt gleichgestellt. Allerdings darf der Versicherer im Fall eines erhöhten Risikos bis zu 100% Zuschlag verlangen, anders als bei leiblichen Neugeborenen. Der Beitrag kann maximal doppelt so hoch sein wie für ein gesundes Kind.
Ist ein Elternteil privat und eines gesetzlich versichert, wird es etwas komplexer. Sind die Eltern verheiratet, kann das Kind privat oder gesetzlich versichert werden. Eine beitragsfreie GKV-Familienversicherung ist aber nicht möglich, wenn der privatversicherte Elternteil mehr verdient als der gesetzlich versicherte und ein Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze hat (2026: 77.400 €). (Quelle: pkv.de) Sind die Eltern nicht verheiratet, gilt diese Einschränkung nicht.
Solche Konstellationen sind ein gutes Beispiel dafür, wie individuell dieses Thema werden kann. Als Versicherungsmakler mit über 13 Jahren Erfahrung sehe ich in der Beratung von Familien immer wieder, dass genau diese Situationen unterschätzt werden. Wer hier ohne Beratung entscheidet, riskiert suboptimale Lösungen für sein Kind.
Fazit: Pflegeversicherung für Kinder in der PKV ist Pflicht und kostet nichts
Die private Pflegepflichtversicherung ist für privatversicherte Kinder automatisch dabei und solange dein Kind kein eigenes Einkommen erzielt, entstehen dir dafür keine zusätzlichen Kosten. Korrekt umgesetzt bietet sie eine solide Grundabsicherung im Pflegefall, mit klaren Leistungen nach Pflegegrad und steuerlichem Vorteil obendrauf.
Gleichzeitig gilt: Die Pflegepflichtversicherung ist ein Fundament, bei weitem kein vollständiger Schutz. Ob ein Zusatzprodukt sinnvoll ist, welches Konzept zu eurer Familienabsicherung passt und wie ihr den Antrag korrekt und fristgerecht einreicht, das ist individuell verschieden. Und genau da wird es schnell unübersichtlich.
Lass uns das gemeinsam angehen. Buche dir deine kostenfreie Erstberatung bei Beneversichert und ich zeige dir, ob dein Kind wirklich optimal abgesichert ist und wo eventuell noch Lücken bestehen. Übrigens, auch eine Pflegetagegeldversicherung lässt sich dank dem Kindernachversicherungsgesetz auf das Neugeborene kopieren.

Leistet deine Versicherung im Ernstfall wirklich ?
Als Vater kann ich dir ans Herz legen:
Ein Mal richtig absichern, dann hast du Ruhe, und weißt, im Ernstfall bist du und deine Familie bestens abgesichert.
FAQ
Ja. In Deutschland gilt eine universelle Versicherungspflicht in der Pflegepflichtversicherung. Die Aufnahmemeldung muss innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt eingereicht werden, die Versicherung gilt dann rückwirkend zum Geburtsdatum. Wird die Frist versäumt, können Beitragszuschläge anfallen.
Eine beitragsfreie GKV-Familienversicherung wie in der GKV gibt es in der PKV nicht. In der PKV muss sich jede Person eigenständig versichern, also auch Kinder. Allerdings ist die Pflegepflichtversicherung für Kinder beitragsfrei, solange kein eigenes Einkommen über 565 € monatlich erzielt wird. Das bedeutet: Der Pflegeschutz ist für dein Kind ohne Mehrkosten dabei, auch wenn keine echte Mitversicherung im GKV-Sinne besteht.
Bei Neugeborenen, die innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt versichert werden, ist das nicht möglich. Es findet keine Gesundheitsprüfung statt und es dürfen weder Risikozuschläge noch Leistungsausschlüsse erhoben werden, auch nicht bei angeborenen Erkrankungen, Behinderungen oder Geburtsschäden. Bei älteren Kindern oder einem Versicherungsabschluss außerhalb der Zwei-Monats-Frist hingegen findet eine reguläre Gesundheitsprüfung statt.
Nein. Sie wird nur je nach Situation beitragspflichtig.

Über den Autor
Benedikt Deutsch, kurz Bene, ist seit 2012 in der Versicherungsbranche unterwegs und seit 2019 als freier Makler selbstständig. Kein Anzug, keine Verkaufsshow – dafür ehrliche Beratung, digitale Prozesse und 13 Jahre Erfahrung. Sein Ziel: Dass seine Kunden nachts ruhig schlafen können, weil sie wissen, dass sie und ihre Familie abgesichert ist und Bene im Ernstfall für sie kämpft.



