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PKV für Kinder ab 18: Was ändert sich bei Volljährigkeit?
Mit dem 18. Geburtstag ändert sich für dein Kind rechtlich eine Menge. Aber was bedeutet das konkret für die private Krankenversicherung? Bleibt der Schutz bestehen, werden die Beiträge teurer, und was passiert bei Ausbildung oder Studium? Die Antworten sind nicht immer eindeutig, denn es kommt stark auf die individuelle Situation an. In diesem Beitrag erfährst du, was sich bei Volljährigkeit in der PKV ändert, worauf du achten musst und wann Handlungsbedarf besteht.
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05.03.2026

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Das Wichtigste in Kürze
PKV-Schutz läuft weiter: In der privaten Krankenversicherung endet der Versicherungsschutz nicht automatisch mit dem 18. Geburtstag. Der Vertrag deines Kindes bleibt grundsätzlich bestehen.
Ausbildung bedeutet meist GKV-Pflicht: Beginnt dein Kind eine Ausbildung, wird es in der Regel gesetzlich versicherungspflichtig und muss die PKV verlassen. Ein Sonderkündigungsrecht greift dann rückwirkend.
Studium bietet eine Wahlmöglichkeit: Studierende können sich innerhalb von drei Monaten nach Immatrikulation von der GKV-Pflicht befreien lassen und weiterhin privat versichert bleiben. Diese Entscheidung ist für das gesamte Studium bindend.
Beiträge können deutlich steigen: Spezielle Kinder- und Jugendtarife laufen mit Erreichen bestimmter Altersgrenzen aus. Danach erfolgt der Wechsel in einen Erwachsenentarif, was einen spürbaren Beitragssprung bedeutet. Bei einigen Versicherern gibt es auch spezielle Tarife für Studenten.
Beamtenkinder und Beihilfe: Kinder von Beamten können ihren Beihilfeanspruch ab dem 25. Lebensjahr verlieren. Änderungen müssen innerhalb von sechs Monaten gemeldet werden, damit der Schutz ohne Risikoprüfung angepasst werden kann.
Anwartschaftsversicherung als Brücke: Wer die PKV vorübergehend verlassen muss, kann eine Anwartschaftsversicherung abschließen und so später ohne Gesundheitsprüfung in die PKV zurückkehren.
Bleiben Kinder ab 18 automatisch in der PKV versichert?
Ja, grundsätzlich schon. In der privaten Krankenversicherung läuft der Vertrag deines Kindes einfach weiter, auch über den 18. Geburtstag hinaus. Es tritt keine automatische Versicherungspflicht in der GKV ein, nur weil dein Kind volljährig wird.
Jedes Kind hat von Anfang an einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag, und dieser Vertrag besteht unbefristet weiter. (Quelle: allianz.de)
Das ändert sich allerdings, sobald dein Kind eine Ausbildung beginnt, ein Studium aufnimmt oder eine sozialversicherungspflichtige Stelle (oder eine betriebliche Ausbildung) antritt. In diesen Fällen kann eine GKV-Pflicht eintreten, die dann ein Sonderkündigungsrecht für den PKV-Vertrag auslöst. Dieses Sonderkündigungsrecht gilt rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht, sofern der Nachweis über die GKV-Mitgliedschaft innerhalb von zwei Monaten erbracht wird.
Wer die PKV zu diesem Zeitpunkt verlässt, muss das aber nicht endgültig tun. Eine Anwartschaftsversicherung ermöglicht es, sich die Rückkehr in die PKV zu einem späteren Zeitpunkt zu sichern, ohne erneute Gesundheitsprüfung in den bisherigen Versicherungstarif. Das ist eine Option, die sich in vielen Situationen lohnen kann und die ich in einer persönlichen Beratung gerne mit dir durchgehe. Im Zweifelsfall sollte man immer eine Anwartschaft vereinbaren.
Was gilt für Schüler und Studenten in der privaten Krankenversicherung?
Für Schüler ändert sich mit dem 18. Geburtstag in der PKV zunächst nichts. Der Vertrag läuft weiter. Anders sieht es aus, wenn das Studium beginnt.
Mit der Immatrikulation tritt grundsätzlich GKV-Versicherungspflicht ein. Das bedeutet: Wenn dein Kind nicht in der GKV-Familienversicherung mitversichert ist, müsste es eigentlich in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln und dort den Studierendentarif zahlen. Der Beitrag für die studentische Krankenversicherung liegt je nach Kasse derzeit zwischen 132,61 € und 146,29 € plus. (Quelle: www.tk.de)
War dein Kind jedoch bereits privat versichert, gibt es eine Möglichkeit, in der PKV zu bleiben. Innerhalb von drei Monaten nach Studienbeginn kann dein Kind sich von der GKV-Versicherungspflicht befreien lassen und weiterhin privat versichert bleiben. Diese Entscheidung ist allerdings bindend und gilt für das gesamte Studium. Eine Rückkehr in die GKV während des Studiums ist danach nicht mehr möglich. (Quelle: aok.de)
Wichtig zu wissen: Diese Drei-Monats-Frist ist eine harte Frist. Wer sie verpasst, ist für das gesamte Studium an die GKV gebunden. Die Entscheidung sollte also gut überlegt und am besten vor Beginn des Studiums schon getroffen werden.

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Warum müssen Auszubildende meistens die PKV verlassen?
Für Auszubildende ist die Situation eindeutiger als für Studierende. Wer eine Ausbildung beginnt und dabei ein Ausbildungsgehalt erhält, wird automatisch GKV-pflichtig.
Eine Befreiung von der GKV-Pflicht ist in der Ausbildung nur in Ausnahmefällen möglich, zum Beispiel für Auszubildende ohne Arbeitsentgel.
Das bedeutet in der Praxis: Dein Kind muss die PKV verlassen und in die GKV wechseln. Das Sonderkündigungsrecht für den PKV-Vertrag greift dann rückwirkend zum Beginn der Ausbildung.
Wer später wieder in die PKV zurückwill, sollte die Anwartschaftsversicherung ernsthaft in Betracht ziehen. Sie hält den PKV-Zugang offen, ohne dass dein Kind später erneut eine Gesundheitsprüfung machen muss.
Wann werden die Beiträge für PKV Kinder ab 18 teurer?
Kinder- und Jugendtarife in der privaten Krankenversicherung sind in der Regel günstiger, weil sie ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert werden. Die Beiträge liegen für Kinder und Jugendliche bis etwa 20 Jahre typischerweise zwischen 180 und 250 € im Monat.
Diese günstigen Tarife laufen aber nicht unbegrenzt. Mit Erreichen bestimmter Altersgrenzen endet der Kinder- oder Jugendtarif, und dein Kind wird automatisch in einen Erwachsenentarif umgestellt. Das bedeutet einen deutlichen Beitragssprung.
Die genauen Grenzen unterscheiden sich je nach Anbieter. Zum Beispiel endet der Jugendtarif im Tarif SDK SP2 mit 20 Jahren, bei der Barmenia mit 21 Jahren. Ab diesem Zeitpunkt gelten dann die Erwachsenenbeiträge, die deutlich höher ausfallen. (Quellen: SDK Tarif SP2, Barmenia AVB)
Auch einzelne Leistungen können sich mit dem Alter ändern. Im Tarif DKV PremiumMed PMN/1 zum Beispiel wird Kieferorthopädie nur bis zum 18. Lebensjahr zu 100 % erstattet, danach nur noch bei Unfallfolgen. Und der Selbstbehalt steigt in diesem Tarif von 100 € jährlich für Kinder und Jugendliche bis 20 auf 300 € für Erwachsene. (Quelle: DKV PremiumMed PMN/1)
Es lohnt sich also, den bestehenden Tarif deines Kindes genau zu prüfen, wann der Beitrag steigt und ob der Leistungsumfang noch passt. Falls du das nicht alleine durchblicken willst, bin ich gerne dabei. Es gibt auch Tarife, die an Studium & Alter die Grenze ziehen.
Welchen Anspruch auf Beihilfe haben volljährige Kinder?
Für Kinder von Beamten gibt es eine Besonderheit, die viele nicht auf dem Schirm haben. Beamte im aktiven Dienst erhalten für ihre Kinder in der Regel 80 % Beihilfe auf Krankheitskosten. Das bedeutet: Der PKV-Beitrag für das Kind muss nur den verbleibenden Eigenanteil absichern, was die Kosten deutlich reduziert.
Dieser Beihilfeanspruch besteht grundsätzlich weiter, solange Kindergeld bezogen wird. Das Kind kann also auch während des Studiums noch von der Beihilfe profitieren und privat versichert bleiben. Wer sich als Studierendes Kind eines Beamten zu Studienbeginn für die PKV entscheidet, muss sich innerhalb von drei Monaten nach Immatrikulation von der GKV-Pflicht befreien lassen.
Ab dem 25. Lebensjahr kann in der Regel der Beihilfeanspruch jedoch wegfallen. Das ist ein kritischer Moment, den viele Familien unterschätzen. Ändert sich der Beihilfebemessungssatz oder fällt der Anspruch komplett weg, besteht ein Recht auf Anpassung des Versicherungsschutzes ohne erneute Risikoprüfung, sofern der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung gestellt wird. (Quelle: AVB/VV Bayerische Beamtenkrankenkasse)
Diese Frist ist bindend. Wer sie verpasst, riskiert, dass eine neue Gesundheitsprüfung fällig wird und das Kind möglicherweise schlechteren Schutz für sein Geld bekommt.
Können die PKV-Beiträge für Kinder steuerlich abgesetzt werden?
Ja, das ist möglich. Solange dein Kind kindergeldberechtigt ist und du unterhaltspflichtig bist, kannst du die PKV-Beiträge steuerlich geltend machen. Absetzbar sind dabei die Beiträge zur Basisversorgung, also die Kranken- und Pflegepflichtversicherung. (Quelle: allianz.de)
Damit das Finanzamt die Beiträge vollumfänglich anerkennt, müssen sie elektronisch vom Versicherer direkt ans Finanzamt gemeldet werden. Das übernimmt in der Regel der Versicherer automatisch. Als Versicherungsmakler sehe ich aber immer wieder, dass diese Möglichkeit nicht genutzt wird, weil die Eltern schlicht nicht wissen, dass sie besteht. Wenn du dir unsicher bist, ob du alle steuerlichen Vorteile ausschöpfst, lohnt sich ein Blick darauf, am besten gemeinsam mit einem Steuerberater für die steuerliche Seite und mit mir für die Versicherungsseite.
Was musst du tun, wenn dein Kind 18 wird?
Der 18. Geburtstag deines Kindes ist ein guter Anlass, die Versicherungssituation einmal komplett zu prüfen. Es gibt mehrere Punkte, die du im Blick haben solltest.
Zuerst die Grundfrage: Wird dein Kind durch Studium, Ausbildung oder eine Anstellung GKV-pflichtig? Beginnt dein Kind ein Studium, läuft eine Drei-Monats-Frist für die mögliche Befreiung von der GKV-Pflicht, wenn es weiterhin privat versichert bleiben soll. Diese Frist solltest du nicht verpassen.
Wenn dein Kind GKV-pflichtig wird, besteht ein Sonderkündigungsrecht für den PKV-Vertrag, das rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht gilt. Den Nachweis über die GKV-Mitgliedschaft musst du in der Regel innerhalb von zwei Monaten erbringen.
Wer die PKV verlässt, aber später zurückkehren möchte, sollte eine Anwartschaftsversicherung in Betracht ziehen. Sie sichert den späteren Wiedereinstieg ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Bei Beamtenkindern: Prüfe, ob und wann der Beihilfeanspruch enden könnte, und melde Änderungen innerhalb der Sechs-Monats-Frist, um den Versicherungsschutz ohne Risikoprüfung anpassen zu können.
Ab 18 braucht dein Kind in vielen Fällen eine eigene private Haftpflichtversicherung, sofern es nicht noch über den Familienvertrag mitversichert ist. Das endet spätestens nach der ersten Ausbildung. (Quelle: verbraucherzentrale.de)
Bedenke auch andere Versicherungen. Passt die Haftpflichtversicherung weiterhin? Zieht das Kind aus? Was ist mit eurer Rechtsschutzversicherung?
Das klingt nach viel auf einmal, aber wenn es um die Familienabsicherung geht, ist es wichtig, den kompletten Überblick zu haben. Die meisten Themen lassen sich ohne Mehrbeitrag lösen. Wenn du nicht alleine durch diesen Dschungel willst, buche dir gerne ein kostenfreies Erstgespräch. Wir schauen gemeinsam, was bei euch konkret ansteht.
Fazit: PKV und Volljährigkeit brauchen einen klaren Plan
Der 18. Geburtstag ist in der PKV ein wichtiger Moment zum Innehalten. Der Vertrag läuft weiter, aber die Lebensumstände deines Kindes ändern sich, und damit auch die Fragen, die du beantworten musst. Ausbildung oder Studium, Beihilfe oder nicht, Tarif wechseln oder anpassen, Frist einhalten oder Anwartschaft abschließen: Das sind Entscheidungen, die Konsequenzen haben.
Gleichzeitig wird dein Kind mit der Volljährigkeit selbst zum Vertragspartner. Das bedeutet: Es kann eigenständig Entscheidungen zur privaten Krankenversicherung treffen, zum Beispiel Tarife anpassen, kündigen oder in die GKV wechseln, wenn eine Versicherungspflicht entsteht. Spätestens jetzt ist es sinnvoll, die Versicherung gemeinsam zu prüfen und bewusst zu entscheiden, wie es weitergehen soll.
Ich sehe in meiner Beratung regelmäßig, dass Eltern diese Weichen zu spät stellen oder wichtige Fristen verpassen. Das muss nicht sein. Als Versicherungsmakler mit über 13 Jahren Erfahrung in der Branche kenne ich die Fallstricke und weiß, worauf es in welcher Situation ankommt.
Wenn du wissen willst, ob der Versicherungsschutz deines Kindes noch passt, wann Beiträge steigen oder welche Option bei Studium oder Ausbildung die richtige ist: Buche dir eine kostenfreie Erstberatung. Kein Verkaufsgelaber, keine Standardlösungen. Nur eine ehrliche Einschätzung, was bei euch konkret sinnvoll ist.

Leistet deine Versicherung im Ernstfall wirklich ?
Als Vater kann ich dir ans Herz legen:
Ein Mal richtig absichern, dann hast du Ruhe, und weißt, im Ernstfall bist du und deine Familie bestens abgesichert.
FAQ
In der PKV gibt es keine Mitversicherung wie in der GKV. Jedes Kind hat einen eigenen Vertrag, der grundsätzlich unbefristet läuft. Spezielle Kinder- und Jugendtarife laufen jedoch mit Erreichen bestimmter Altersgrenzen aus, je nach Anbieter mit 20 oder 21 Jahren, und werden dann auf einen Erwachsenentarif umgestellt. Der Versicherungsschutz endet nur, wenn dein Kind durch Ausbildung oder Studium GKV-pflichtig wird und in die gesetzliche Kasse wechselt.
Ein Sonderkündigungsrecht entsteht, wenn dein Kind GKV-pflichtig wird. Das ist zum Beispiel bei Ausbildungsbeginn oder bei Aufnahme eines Studiums der Fall. Die Kündigung wirkt dann rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht. Den Nachweis über die GKV-Mitgliedschaft musst du in der Regel innerhalb von zwei Monaten erbringen. Studierende können sich alternativ von der GKV-Pflicht befreien lassen und in der PKV bleiben, diese Entscheidung gilt dann aber für das gesamte Studium.
Das hängt davon ab, ob du in der GKV oder PKV bist. In der GKV ist eine beitragsfreie Familienversicherung bis zum 18. Lebensjahr möglich, bei nicht erwerbstätigen Kindern bis 23 Jahre und bei Ausbildung oder Studium bis maximal 25 Jahre. (Quelle: bundesgesundheitsministerium.de) In der PKV gibt es keine Mitversicherung. Jedes Kind hat von Anfang an einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag.
Auch die Pflegepflichtversicherung ist daran gekoppelt: In der GKV ist sie Teil der Familienversicherung, während privat versicherte Kinder eine eigene Pflegepflichtversicherung benötigen, für die ein separater Beitrag anfällt.
Die Familienversicherung ist ein Konzept der gesetzlichen Krankenversicherung. Dort kann ein Kind maximal bis zum 25. Lebensjahr beitragsfrei mitversichert sein, wenn es sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet und nur ein geringes eigenes Einkommen hat. Zeiten eines freiwilligen Wehrdienstes, Bundesfreiwilligendienstes oder eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres können diese Altersgrenze entsprechend verlängern.
In der PKV existiert dieses Konzept nicht. Jedes Familienmitglied, also auch das Kind, hat einen eigenen Vertrag und zahlt einen eigenen Beitrag.

Über den Autor
Benedikt Deutsch, kurz Bene, ist seit 2012 in der Versicherungsbranche unterwegs und seit 2019 als freier Makler selbstständig. Kein Anzug, keine Verkaufsshow – dafür ehrliche Beratung, digitale Prozesse und 13 Jahre Erfahrung. Sein Ziel: Dass seine Kunden nachts ruhig schlafen können, weil sie wissen, dass sie und ihre Familie abgesichert ist und Bene im Ernstfall für sie kämpft.



