Das Wichtigste in Kürze

  • PKV-Schutz läuft weiter: In der privaten Krankenversicherung endet der Versicherungsschutz nicht automatisch mit dem 18. Geburtstag. Der Vertrag deines Kindes bleibt grundsätzlich bestehen.

  • Ausbildung bedeutet meist GKV-Pflicht: Beginnt dein Kind eine Ausbildung, wird es in der Regel gesetzlich versicherungspflichtig und muss die PKV verlassen. Ein Sonderkündigungsrecht greift dann rückwirkend.

  • Studium bietet eine Wahlmöglichkeit: Studierende können sich innerhalb von drei Monaten nach Immatrikulation von der GKV-Pflicht befreien lassen und weiterhin privat versichert bleiben. Diese Entscheidung ist für das gesamte Studium bindend.

  • Beiträge können deutlich steigen: Spezielle Kinder- und Jugendtarife laufen mit Erreichen bestimmter Altersgrenzen aus. Danach erfolgt der Wechsel in einen Erwachsenentarif, was einen spürbaren Beitragssprung bedeutet. Bei einigen Versicherern gibt es auch spezielle Tarife für Studenten.

  • Beamtenkinder und Beihilfe: Kinder von Beamten können ihren Beihilfeanspruch ab dem 25. Lebensjahr verlieren. Änderungen müssen innerhalb von sechs Monaten gemeldet werden, damit der Schutz ohne Risikoprüfung angepasst werden kann.

  • Anwartschaftsversicherung als Brücke: Wer die PKV vorübergehend verlassen muss, kann eine Anwartschaftsversicherung abschließen und so später ohne Gesundheitsprüfung in die PKV zurückkehren.

Bleiben Kinder ab 18 automatisch in der PKV versichert?

Ja, grundsätzlich schon. In der privaten Krankenversicherung läuft der Vertrag deines Kindes einfach weiter, auch über den 18. Geburtstag hinaus. Es tritt keine automatische Versicherungspflicht in der GKV ein, nur weil dein Kind volljährig wird.

Jedes Kind hat von Anfang an einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag, und dieser Vertrag besteht unbefristet weiter. (Quelle: allianz.de)

Das ändert sich allerdings, sobald dein Kind eine Ausbildung beginnt, ein Studium aufnimmt oder eine sozial­versicherungs­pflichtige Stelle (oder eine betriebliche Ausbildung) antritt. In diesen Fällen kann eine GKV-Pflicht eintreten, die dann ein Sonder­kündigungs­recht für den PKV-Vertrag auslöst. Dieses Sonder­kündigungs­recht gilt rückwirkend zum Eintritt der Versicherungs­pflicht, sofern der Nachweis über die GKV-Mitgliedschaft innerhalb von zwei Monaten erbracht wird.

Wer die PKV zu diesem Zeitpunkt verlässt, muss das aber nicht endgültig tun. Eine Anwartschafts­versicherung ermöglicht es, sich die Rückkehr in die PKV zu einem späteren Zeitpunkt zu sichern, ohne erneute Gesundheits­prüfung in den bisherigen Versicherungs­tarif. Das ist eine Option, die sich in vielen Situationen lohnen kann und die ich in einer persönlichen Beratung gerne mit dir durchgehe. Im Zweifelsfall sollte man immer eine Anwartschaft vereinbaren.

Was gilt für Schüler und Studenten in der privaten Kranken­versicherung?

Für Schüler ändert sich mit dem 18. Geburtstag in der PKV zunächst nichts. Der Vertrag läuft weiter. Anders sieht es aus, wenn das Studium beginnt.

Mit der Immatrikulation tritt grundsätzlich GKV-Versicherungs­pflicht ein. Das bedeutet: Wenn dein Kind nicht in der GKV-Familien­versicherung mitversichert ist, müsste es eigentlich in die gesetzliche Kranken­versicherung wechseln und dort den Studierenden­tarif zahlen. Der Beitrag für die studentische Kranken­versicherung liegt je nach Kasse derzeit zwischen 132,61 € und 146,29 € plus. (Quelle: www.tk.de)

War dein Kind jedoch bereits privat versichert, gibt es eine Möglichkeit, in der PKV zu bleiben. Innerhalb von drei Monaten nach Studien­beginn kann dein Kind sich von der GKV-Versicherungs­pflicht befreien lassen und weiterhin privat versichert bleiben. Diese Entscheidung ist allerdings bindend und gilt für das gesamte Studium. Eine Rückkehr in die GKV während des Studiums ist danach nicht mehr möglich. (Quelle: aok.de)

Wichtig zu wissen: Diese Drei-Monats-Frist ist eine harte Frist. Wer sie verpasst, ist für das gesamte Studium an die GKV gebunden. Die Entscheidung sollte also gut überlegt und am besten vor Beginn des Studiums schon getroffen werden.

Warum müssen Auszubildende meistens die PKV verlassen?

Für Auszubildende ist die Situation eindeutiger als für Studierende. Wer eine Ausbildung beginnt und dabei ein Ausbildungs­gehalt erhält, wird automatisch GKV-pflichtig.

Eine Befreiung von der GKV-Pflicht ist in der Ausbildung nur in Ausnahmefällen möglich, zum Beispiel für Auszubildende ohne Arbeits­entgel.

Das bedeutet in der Praxis: Dein Kind muss die PKV verlassen und in die GKV wechseln. Das Sonder­kündigungs­recht für den PKV-Vertrag greift dann rückwirkend zum Beginn der Ausbildung.

Wer später wieder in die PKV zurückwill, sollte die Anwartschafts­versicherung ernsthaft in Betracht ziehen. Sie hält den PKV-Zugang offen, ohne dass dein Kind später erneut eine Gesundheits­prüfung machen muss.

Wann werden die Beiträge für PKV Kinder ab 18 teurer?

Kinder- und Jugendtarife in der privaten Kranken­versicherung sind in der Regel günstiger, weil sie ohne Alterungs­rück­stellungen kalkuliert werden. Die Beiträge liegen für Kinder und Jugendliche bis etwa 20 Jahre typischerweise zwischen 180 und 250 € im Monat.

Diese günstigen Tarife laufen aber nicht unbegrenzt. Mit Erreichen bestimmter Altersgrenzen endet der Kinder- oder Jugendtarif, und dein Kind wird automatisch in einen Erwachsenen­tarif umgestellt. Das bedeutet einen deutlichen Beitrags­sprung.

Die genauen Grenzen unterscheiden sich je nach Anbieter. Zum Beispiel endet der Jugendtarif im Tarif SDK SP2 mit 20 Jahren, bei der Barmenia mit 21 Jahren. Ab diesem Zeitpunkt gelten dann die Erwachsenen­beiträge, die deutlich höher ausfallen. (Quellen: SDK Tarif SP2, Barmenia AVB)

Auch einzelne Leistungen können sich mit dem Alter ändern. Im Tarif DKV PremiumMed PMN/1 zum Beispiel wird Kiefer­orthopädie nur bis zum 18. Lebensjahr zu 100 % erstattet, danach nur noch bei Unfallfolgen. Und der Selbst­behalt steigt in diesem Tarif von 100 € jährlich für Kinder und Jugendliche bis 20 auf 300 € für Erwachsene. (Quelle: DKV PremiumMed PMN/1)

Es lohnt sich also, den bestehenden Tarif deines Kindes genau zu prüfen, wann der Beitrag steigt und ob der Leistungs­umfang noch passt. Falls du das nicht alleine durchblicken willst, bin ich gerne dabei. Es gibt auch Tarife, die an Studium & Alter die Grenze ziehen.

Welchen Anspruch auf Beihilfe haben volljährige Kinder?

Für Kinder von Beamten gibt es eine Besonderheit, die viele nicht auf dem Schirm haben. Beamte im aktiven Dienst erhalten für ihre Kinder in der Regel 80 % Beihilfe auf Krankheits­kosten. Das bedeutet: Der PKV-Beitrag für das Kind muss nur den verbleibenden Eigenanteil absichern, was die Kosten deutlich reduziert.

Dieser Beihilfe­anspruch besteht grundsätzlich weiter, solange Kindergeld bezogen wird. Das Kind kann also auch während des Studiums noch von der Beihilfe profitieren und privat versichert bleiben. Wer sich als Studierendes Kind eines Beamten zu Studien­beginn für die PKV entscheidet, muss sich innerhalb von drei Monaten nach Immatrikulation von der GKV-Pflicht befreien lassen.

Ab dem 25. Lebensjahr kann in der Regel der Beihilfe­anspruch jedoch wegfallen. Das ist ein kritischer Moment, den viele Familien unterschätzen. Ändert sich der Beihilfe­bemessungs­satz oder fällt der Anspruch komplett weg, besteht ein Recht auf Anpassung des Versicherungs­schutzes ohne erneute Risiko­prüfung, sofern der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung gestellt wird. (Quelle: AVB/VV Bayerische Beamten­kranken­kasse)

Diese Frist ist bindend. Wer sie verpasst, riskiert, dass eine neue Gesundheits­prüfung fällig wird und das Kind möglicherweise schlechteren Schutz für sein Geld bekommt.

Können die PKV-Beiträge für Kinder steuerlich abgesetzt werden?

Ja, das ist möglich. Solange dein Kind kindergeld­berechtigt ist und du unterhalts­pflichtig bist, kannst du die PKV-Beiträge steuerlich geltend machen. Absetzbar sind dabei die Beiträge zur Basis­versorgung, also die Kranken- und Pflege­pflicht­versicherung. (Quelle: allianz.de)

Damit das Finanzamt die Beiträge vollumfänglich anerkennt, müssen sie elektronisch vom Versicherer direkt ans Finanzamt gemeldet werden. Das übernimmt in der Regel der Versicherer automatisch. Als Versicherungs­makler sehe ich aber immer wieder, dass diese Möglichkeit nicht genutzt wird, weil die Eltern schlicht nicht wissen, dass sie besteht. Wenn du dir unsicher bist, ob du alle steuerlichen Vorteile ausschöpfst, lohnt sich ein Blick darauf, am besten gemeinsam mit einem Steuerberater für die steuerliche Seite und mit mir für die Versicherungs­seite.

Was musst du tun, wenn dein Kind 18 wird?

Der 18. Geburtstag deines Kindes ist ein guter Anlass, die Versicherungs­situation einmal komplett zu prüfen. Es gibt mehrere Punkte, die du im Blick haben solltest.

Zuerst die Grundfrage: Wird dein Kind durch Studium, Ausbildung oder eine Anstellung GKV-pflichtig? Beginnt dein Kind ein Studium, läuft eine Drei-Monats-Frist für die mögliche Befreiung von der GKV-Pflicht, wenn es weiterhin privat versichert bleiben soll. Diese Frist solltest du nicht verpassen.

Wenn dein Kind GKV-pflichtig wird, besteht ein Sonder­kündigungs­recht für den PKV-Vertrag, das rückwirkend zum Eintritt der Versicherungs­pflicht gilt. Den Nachweis über die GKV-Mitgliedschaft musst du in der Regel innerhalb von zwei Monaten erbringen.

Wer die PKV verlässt, aber später zurückkehren möchte, sollte eine Anwartschafts­versicherung in Betracht ziehen. Sie sichert den späteren Wiedereinstieg ohne erneute Gesundheits­prüfung.

Bei Beamten­kindern: Prüfe, ob und wann der Beihilfe­anspruch enden könnte, und melde Änderungen innerhalb der Sechs-Monats-Frist, um den Versicherungs­schutz ohne Risiko­prüfung anpassen zu können.

Ab 18 braucht dein Kind in vielen Fällen eine eigene private Haftpflicht­versicherung, sofern es nicht noch über den Familien­vertrag mitversichert ist. Das endet spätestens nach der ersten Ausbildung. (Quelle: verbraucher­zentrale.de)

Bedenke auch andere Versicherungen. Passt die Haftpflicht­versicherung weiterhin? Zieht das Kind aus? Was ist mit eurer Rechts­schutz­versicherung?

Das klingt nach viel auf einmal, aber wenn es um die Familien­absicherung geht, ist es wichtig, den kompletten Überblick zu haben. Die meisten Themen lassen sich ohne Mehrbeitrag lösen. Wenn du nicht alleine durch diesen Dschungel willst, buche dir gerne ein kostenfreies Erstgespräch. Wir schauen gemeinsam, was bei euch konkret ansteht.

Fazit: PKV und Volljährigkeit brauchen einen klaren Plan

Der 18. Geburtstag ist in der PKV ein wichtiger Moment zum Innehalten. Der Vertrag läuft weiter, aber die Lebens­umstände deines Kindes ändern sich, und damit auch die Fragen, die du beantworten musst. Ausbildung oder Studium, Beihilfe oder nicht, Tarif wechseln oder anpassen, Frist einhalten oder Anwartschaft abschließen: Das sind Entscheidungen, die Konsequenzen haben.

Gleichzeitig wird dein Kind mit der Volljährigkeit selbst zum Vertrags­partner. Das bedeutet: Es kann eigenständig Entscheidungen zur privaten Kranken­versicherung treffen, zum Beispiel Tarife anpassen, kündigen oder in die GKV wechseln, wenn eine Versicherungs­pflicht entsteht. Spätestens jetzt ist es sinnvoll, die Versicherung gemeinsam zu prüfen und bewusst zu entscheiden, wie es weitergehen soll.

Ich sehe in meiner Beratung regelmäßig, dass Eltern diese Weichen zu spät stellen oder wichtige Fristen verpassen. Das muss nicht sein. Als Versicherungs­makler mit über 13 Jahren Erfahrung in der Branche kenne ich die Fallstricke und weiß, worauf es in welcher Situation ankommt.

Wenn du wissen willst, ob der Versicherungs­schutz deines Kindes noch passt, wann Beiträge steigen oder welche Option bei Studium oder Ausbildung die richtige ist: Buche dir eine kostenfreie Erstberatung. Kein Verkaufs­gelaber, keine Standard­lösungen. Nur eine ehrliche Einschätzung, was bei euch konkret sinnvoll ist.

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