Das Wichtigste in Kürze

  • BU-Beiträge zählen als Sonderausgaben: Du kannst die Beiträge zur BU Versicherung deines Kindes in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen geltend machen.

  • Höchstbeträge sind schnell ausgeschöpft: Für Angestellte/Beamte liegt die Grenze bei 1.900 € pro Jahr, für Selbstständige bei 2.800 €. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge füllen diesen Rahmen fast immer bereits vollständig aus.

  • In der Praxis bleibt kaum Steuervorteil übrig: Die meisten Eltern können die BU-Beiträge ihres Kindes faktisch nicht steuerlich geltend machen, weil kein Spielraum mehr vorhanden ist.

  • Trotzdem ist eine frühe BU für Kinder sinnvoll: Günstige Beiträge, ein eingefrorener Gesundheitszustand und flexible Nachversicherungsoptionen machen den frühen Abschluss wertvoll.

  • Für PKV-Versicherte gibt es eine Ausnahme: Durch geschickte Vorauszahlung der Krankenversicherungsbeiträge lässt sich in bestimmten Jahren der steuerliche Spielraum für BU-Beiträge schaffen. Das ist komplex und individuell, lohnt sich aber zu prüfen.

  • Jede Situation ist individuell: Ob und wie stark du von einem Steuervorteil profitierst, hängt von deiner persönlichen Situation ab.

Was bedeutet es, eine BU Versicherung für Kinder steuerlich abzusetzen?

Wenn du die BU Versicherung deines Kindes steuerlich absetzt, bedeutet das nicht, dass du die Beiträge vom Finanzamt zurückbekommst. Stattdessen mindern die gezahlten Beiträge dein zu versteuerndes Einkommen. Du zahlst also auf einen geringeren Betrag Steuern, was deine Steuerlast insgesamt senkt.

Die BU-Beiträge fallen dabei in die Kategorie der sogenannten Vorsorgeaufwendungen. Diese trägst du als Sonderausgaben in deine Steuererklärung ein. Wie viel du tatsächlich sparst, hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab. Bei einem höheren Einkommen fällt die Ersparnis prozentual größer aus als bei einem niedrigeren. Allerdings gibt es einen entscheidenden Haken: Für diese Vorsorgeaufwendungen gelten gesetzliche Höchstbeträge, die den Steuereffekt in der Praxis stark einschränken. Dazu gleich mehr.

Können Eltern die BU Versicherung ihrer Kinder von der Steuer absetzen?

Prinzipell ja. Wenn du als Elternteil die BU-Beiträge deines Kindes zahlst, kannst du diese in deiner Steuererklärung angeben. Allerdings gibt es dabei massive Einschränkungen, die den tatsächlichen Nutzen fast immer auf null reduzieren.

Der Grund liegt in den gesetzlichen Höchstgrenzen für Vorsorgeaufwendungen. Für Angestellte und Beamte liegt diese Grenze bei 1.900 € pro Jahr. Selbstständige können bis zu 2.800 € pro Jahr geltend machen (Quelle: allianz.de). Das klingt zunächst nach einem ordentlichen Rahmen. Das Problem: In diesen Höchstbetrag fallen nicht nur die BU-Beiträge, sondern sämtliche Vorsorgeaufwendungen. Dazu gehören vor allem die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Kranken­versicherung frisst den Rahmen auf

Bei einem Bruttoeinkommen von rund 2.000 € monatlich übersteigen allein die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bereits die 1.900 €-Grenze. Für die BU-Beiträge bleibt dann schlicht kein steuerlicher Spielraum mehr übrig. Das betrifft die große Mehrheit der Arbeitnehmer in Deutschland.

Selbst bei Selbstständigen mit dem höheren Freibetrag von 2.800 € sieht es oft nicht besser aus. Wer seine Kranken- und Pflegeversicherung vollständig selbst zahlt, erreicht diese Grenze ebenfalls schnell. In der Praxis ist die BU Versicherung für Kinder steuerlich also kaum absetzbar, auch wenn das Gesetz es theoretisch ermöglicht.

Ausnahme für PKV-Versicherte: BU absetzbar

Wer privat krankenversichert ist, hat eine Möglichkeit, die BU-Beiträge seines Kindes steuerlich wirksam zu machen. Der Schlüssel liegt in der Vorauszahlung der PKV-Beiträge.

Der Hintergrund: Beiträge zur PKV-Basisabsicherung fallen nicht unter den Höchstbetrag von 1.900 € oder 2.800 €, sondern werden unbegrenzt angerechnet. Wer nun die PKV-Beiträge für bis zu drei Jahre im Voraus zahlt, räumt in diesem Jahr den Höchstbetrag durch die PKV-Basisabsicherung auf. In den Folgejahren, in denen keine PKV-Zahlungen anfallen, steht der Höchstbetrag dann vollständig für andere Vorsorgeaufwendungen zur Verfügung, also auch für die BU-Beiträge deines Kindes.

Das lohnt sich vor allem für Selbstständige und Freiberufler in der PKV sowie für Beamte mit Restkostenversicherung. Je nach Steuersatz und persönlicher Situation können dabei zweistellige Renditen entstehen, einige Versicherer gewähren zusätzlich noch einen Skonto von bis zu 4 % auf die vorauszahlenden Beiträge. (Quelle:online-pkv)

Ob dieses Modell für dich in Frage kommt, hängt von deiner individuellen Steuer- und Versicherungssituation ab. Eine Kombination aus Steuerberater und Fachmakler ist hier der richtige Weg. Für eine detaillierte Erklärung des Modells empfehle ich den Beitrag von Versicherungsmakler Sven Hennig auf online-pkv.de. Außerdem ist es natürlich eine Thematik der Liquidität – eine gute PKV kostet ca. 1.000€. Wir sprechen also von gut 5 stelligen Beträgen.

Unter welchen Voraussetzungen ist die BU Versicherung für Kinder absetzbar?

Damit du die BU-Beiträge deines Kindes überhaupt in deiner Steuererklärung angeben kannst, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Die wichtigste Voraussetzung ist, dass du die Beiträge tatsächlich selbst trägst und das Kind steuerlich noch deinem Haushalt zuzuordnen ist.

Zunächst musst du die Beiträge tatsächlich selbst zahlen. Die Abbuchung muss von deinem Konto erfolgen. Außerdem sollte dein Kind kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen haben. Bei volljährigen Kindern, die sich noch in der Ausbildung oder im Studium befinden, ist die Absetzbarkeit zusätzlich daran geknüpft, dass du noch Kindergeldanspruch hast.

Rechenbeispiel: Wie viel Spielraum bleibt?

Die entscheidende Frage ist, ob nach Abzug deiner Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge noch etwas vom Höchstbetrag übrig bleibt. Die Rechnung ist einfach:

AngestellteSelbstständige
Höchstbetrag Vorsorgeaufwendungen1.900 €2.800 €
Abzüglich KV + PV (Beispiel)ca. 2.400 €ca. 5.000 €
Verbleibender Spielraum für BU0 €0 €

(Quelle: allianz.de)

Wie du siehst: In den meisten Fällen bleibt für die BU-Beiträge deines Kindes steuerlich nichts übrig. Nur in seltenen Konstellationen, etwa bei sehr geringem Einkommen oder besonderen Versicherungssituationen, kann noch ein kleiner Restbetrag absetzbar sein. Das ist aber eher die Ausnahme als die Regel.

Ob in deiner individuellen Situation doch ein Steuervorteil möglich ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Das hängt von vielen Faktoren ab, die ein Steuerberater im Detail prüfen kann.

Wie trägst du die BU Versicherung deines Kindes in der Steuererklärung ein?

Auch wenn der Steuereffekt in der Praxis gering ausfällt, solltest du die Beiträge trotzdem eintragen. Das Finanzamt prüft automatisch, ob sich ein Vorteil ergibt. Schaden kann es nicht.

Die BU-Beiträge gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand deiner Einkommensteuererklärung. Dort findest du die Rubrik „weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen”. Konkret trägst du den Jahresbeitrag in Zeile 45 ein (Stand: Steuererklärung 2023). Die genaue Bezeichnung lautet: „Beiträge zu freiwilligen eigenständigen Erwerbs- und Berufs­unfähigkeits­versicherungen” (Quelle: allianz.de).

Falls du ein Steuerprogramm oder ELSTER nutzt, wirst du in der Regel durch die entsprechenden Felder geführt. Trage einfach den Gesamtbetrag ein, den du im jeweiligen Steuerjahr für die BU deines Kindes gezahlt hast. Beachte dabei, dass sich die Zeilennummern von Jahr zu Jahr leicht ändern können. Im Zweifel hilft ein Blick in die aktuelle Anleitung deines Steuerprogramms oder ein Gespräch mit deinem Steuerberater.

Lohnt sich eine BU Versicherung für Kinder trotzdem, auch wenn der Steuereffekt gering ist?

Ja, absolut. Der steuerliche Aspekt ist bei einer Kinder-BU ehrlich gesagt nebensächlich. Die wirklichen Vorteile liegen ganz woanders. Aus meiner Erfahrung als Versicherungsmakler seit über 10 Jahren sehe ich immer wieder, dass Eltern den frühen Abschluss einer BU für ihre Kinder unterschätzen, bis es zu spät ist.

Günstige Beiträge von Anfang an

Je jünger dein Kind beim Abschluss ist, desto günstiger fällt der monatliche Beitrag aus. Und dieser niedrige Beitrag bleibt über die gesamte Laufzeit bestehen. Für eine Absicherung von zum Beispiel 1.000 € BU-Rente zahlen Schüler je nach Anbieter und Alter zwischen 36 und 88 € monatlich. Zum Vergleich: Wer erst mit 30 Jahren abschließt, zahlt für die gleiche Absicherung oft ein Vielfaches. Über eine Laufzeit von 40 Jahren und mehr summiert sich dieser Unterschied erheblich.

Gesundheitszustand wird eingefroren

Das ist aus meiner Sicht eines der stärksten Argumente. Bei Vertragsabschluss wird der aktuelle Gesundheitszustand deines Kindes festgehalten. Erkrankungen, die erst später auftreten, spielen für den bestehenden Vertrag keine Rolle mehr. Das ist enorm wichtig, denn gesundheitliche Probleme können in jedem Alter auftreten. Ob Skoliose im Jugendalter, eine Sportverletzung mit bleibenden Folgen oder psychische Belastungen: All das kann einen späteren BU-Abschluss erschweren oder sogar unmöglich machen.

Ein konkretes Beispiel aus der Praxis: Eine ADHS-Diagnose im Kindes- oder Jugendalter macht den Abschluss einer BU Versicherung in der Regel unmöglich. Eine Versicherung ist dann meist erst nach erfolgreichem Abschluss einer Ausbildung oder eines Studiums möglich, und auch dann nur unter sehr strengen Voraussetzungen. Wer vorher bereits eine BU hatte, ist fein raus.

Nach­versicherungs­optionen sichern die Zukunft

Viele gute Tarife bieten sogenannte Nachversicherungsgarantien. Das bedeutet: Dein Kind kann die BU-Rente später ohne erneute Risikoprüfung erhöhen. Das ist besonders wertvoll, weil die anfängliche Absicherung von zum Beispiel 1.000 € für ein Schulkind ausreicht, aber für einen Erwachsenen mit Verantwortung natürlich nicht genügt.

Welcher Tarif mit welchen Nach­versicherungs­optionen zu eurer Situation passt, hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Das Alter deines Kindes, der aktuelle Gesundheitszustand, eure Zukunftspläne und natürlich euer Budget spielen eine Rolle. Genau deshalb ist eine persönliche Beratung so wertvoll. In einem kostenfreien Erstgespräch schaue ich mir eure Situation an und zeige dir, welche Optionen wirklich Sinn ergeben.

Kein Berufsrisiko durch späteren Berufswechsel

Ein weiterer Vorteil: Die Berufsgruppe, die bei Abschluss gilt, wird festgeschrieben. Schüler werden in der Regel günstig eingestuft. Wenn dein Kind später einen körperlich anspruchsvollen Beruf ergreift, bleibt die ursprüngliche Einstufung bestehen. Es findet keine Neubewertung statt. Das kann über die Laufzeit tausende Euro sparen und vor allem den Zugang zur Versicherung sichern.

Fazit: BU für Kinder lohnt sich, auch ohne großen Steuervorteil

Die BU Versicherung für Kinder ist steuerlich absetzbar, aber der praktische Nutzen ist in den allermeisten Fällen gleich null. Die Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen werden durch Kranken- und Pflegeversicherung fast immer vollständig aufgebraucht. Lass dich davon aber nicht abschrecken. Der eigentliche Wert einer Kinder-BU liegt nicht in der Steuerersparnis, sondern in den dauerhaft günstigen Beiträgen, dem eingefrorenen Gesundheitszustand und den flexiblen Nach­versicherungs­optionen.

In Gesprächen mit Eltern sehe ich immer wieder, wie individuell die richtige Absicherung ausfällt. Welcher Tarif, welche Rentenhöhe und welche Optionen für euch passen, lässt sich nicht pauschal beantworten. Genau dafür bin ich da.

Lass uns gemeinsam aufräumen. Du willst wissen, ob und wie du dein Kind optimal absichern kannst? Dann buche dir einen kostenfreien Beratungstermin bei mir. Gemeinsam finden wir die Lösung, die zu eurer Situation passt.

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