Das Wichtigste in Kürze

  • Verheiratet oder nicht macht den Unterschied: Bei unverheirateten Eltern kann das Kind immer kostenfrei über den GKV-versicherten Elternteil familienversichert werden, unabhängig vom Einkommen des privat versicherten Elternteils.

  • Bei verheirateten Eltern entscheidet das Einkommen: Verdient der privat versicherte Elternteil mehr als der gesetzlich versicherte und liegt sein Einkommen über 77.400 € im Jahr (Stand 2026), entfällt die kostenfreie Familienversicherung in der GKV.

  • Dann gibt es zwei Wege: Das Kind kann gegen Beitrag in der GKV bleiben oder in die PKV wechseln, mit einem eigenen Vertrag und eigenem Beitrag.

  • PKV-Kosten für Kinder: Je nach Tarif liegen die Beiträge bei rund 180 bis 250 € monatlich, bei Beamtenkindern mit 80 % Beihilfe oft nur um die 50 €. Der Beitrag für die freiwillige GKV liegt zwischen 220 und 280 Euro.

  • Neugeborene haben einen Vorteil: Kinder können ohne Gesundheitsprüfung in die PKV aufgenommen werden, wenn ein Elternteil dort seit mindestens drei Monaten versichert ist und das Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt angemeldet wird.

  • PKV-Beiträge sind steuerlich absetzbar: Rund 80 % der Beiträge zur Basisabsicherung lassen sich als Sonderausgaben geltend machen.

Wie werden Kinder versichert, wenn ein Elternteil in der PKV ist?

Grundsätzlich hast du zwei Wege: Das Kind kommt in die GKV oder in die PKV. Welcher davon möglich oder sinnvoll ist, hängt vor allem von zwei Faktoren ab. Erstens davon, ob ihr verheiratet seid. Und zweitens davon, was der privat versicherte Elternteil verdient.

Dazu eine wichtige Grundregel: In der GKV gibt es die kostenfreie Familienversicherung. Kinder können dort beitragsfrei mitversichert werden, wenn ein Elternteil Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (§ 10 SGB V). In der PKV gibt es das nicht. Dort zahlt jede versicherte Person einen eigenen Beitrag, also auch das Kind. Als Versicherungsmakler in Tübingen begleite ich Familien genau bei solchen Entscheidungen und erkläre, welche Option wirklich passt.

Unverheiratete Eltern: die einfachere Regelung

Wenn ihr nicht verheiratet seid und ein Elternteil gesetzlich versichert ist, gilt folgendes: Das Kind kann problemlos kostenfrei über den GKV-versicherten Elternteil familienversichert werden. Das Einkommen des privat versicherten Elternteils spielt dabei keine Rolle. Der gesetzliche Ausschluss nach § 10 Abs. 3 SGB V greift nämlich nur bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften.

Wollt ihr das Kind trotzdem privat versichern, ist das ebenfalls möglich, aber dann eben mit eigenem Vertrag und eigenem Beitrag.

Verheiratete Eltern: es kommt auf das Einkommen an

Hier wird es etwas komplizierter. Bei verheirateten Eltern prüft das Gesetz, ob der privat versicherte Elternteil mehr verdient als der gesetzlich versicherte und ob sein Einkommen über der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Diese Grenze beträgt 2026 insgesamt 77.400 € im Jahr, also 6.450 € im Monat.

Sind beide Bedingungen erfüllt, also höheres Einkommen als der Partner und über dieser Grenze, entfällt die kostenfreie Familienversicherung für das Kind in der GKV. Das Kind kann dann entweder gegen Beitrag von rund 220 bis 280 € in der GKV bleiben oder in die PKV wechseln.

Verdient der gesetzlich versicherte Elternteil mehr, oder liegt das Einkommen des privat versicherten Elternteils unter dieser Grenze, bleibt die Familienversicherung in der Regel möglich.

Was kostet die PKV für Kinder?

Wenn das Kind in die PKV wechselt, zahlt es einen eigenen Beitrag. Je nach Tarif und Versicherer liegen die Kosten für Kinder in der privaten Kranken­versicherung bei rund 180 bis 250 € monatlich. Bei Beamtenkindern sieht das deutlich günstiger aus, weil Kinder von Beamten in der Regel 80 % ihrer Gesundheitskosten über die Beihilfe des Dienstherrn erstattet bekommen. Der Restkostentarif in der PKV kostet dann oft nur etwa 50 € im Monat.

Ein Vorteil, den viele nicht kennen: Neugeborene können ohne Gesundheitsprüfung, ohne Risikozuschläge und ohne Wartezeiten in die PKV aufgenommen werden. Voraussetzung ist, dass ein Elternteil am Tag der Geburt seit mindestens drei Monaten bei demselben Versicherer versichert ist und der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt gestellt wird. Das ist ein echter Pluspunkt, denn später können Vorerkrankungen des Kindes zu Zuschlägen oder Ausschlüssen führen.

Fazit: Die richtige Wahl hängt von deiner Situation ab

Es gibt keine pauschale Antwort auf die Frage, wie du dein Kind versicherst, wenn ein Elternteil privat versichert ist. Verheiratet oder nicht, Einkommen, Beihilfeanspruch, Tarif: Das alles fließt in die Entscheidung ein. Aus meiner Erfahrung lohnt es sich, das nicht auf die Schnelle zu entscheiden, besonders wenn ein Systemwechsel später schwer rückgängig zu machen ist.

Wenn du dir unsicher bist, welcher Weg für dein Kind der richtige ist, buch dir gerne ein Kostenfreies Erstgespräch mit mir. 45 Minuten, digital, ohne Verkaufsgelaber. Ich schau mir eure Situation konkret an und erkläre dir klar, was Sinn macht und was nicht.

FAQ zum Thema Kinder versichern, wenn ein Elternteil privat versichert ist

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