
Benedikt Deutsch
Vater & Versicherungsexperte
Inhaltsverzeichnis
Kinder versichern, wenn ein Elternteil privat versichert ist: So geht es
Eine der häufigsten Fragen, die mir Eltern stellen: „Wie versichere ich eigentlich mein Kind, wenn ich selbst privat versichert bin?“ Die Antwort hängt vor allem davon ab, ob ihr verheiratet seid, wie die Einkommensverhältnisse aussehen und ob der andere Elternteil gesetzlich versichert ist. Es gibt keine Einheitslösung, aber die wichtigsten Konstellationen lassen sich klar erklären. In diesem Beitrag erfährst du, welche Optionen du hast und was du dabei beachten musst.
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31.07.2026

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Die Optimale Familienabsicherung
Das Wichtigste in Kürze
Verheiratet oder nicht macht den Unterschied: Bei unverheirateten Eltern kann das Kind immer kostenfrei über den GKV-versicherten Elternteil familienversichert werden, unabhängig vom Einkommen des privat versicherten Elternteils.
Bei verheirateten Eltern entscheidet das Einkommen: Verdient der privat versicherte Elternteil mehr als der gesetzlich versicherte und liegt sein Einkommen über 77.400 € im Jahr (Stand 2026), entfällt die kostenfreie Familienversicherung in der GKV.
Dann gibt es zwei Wege: Das Kind kann gegen Beitrag in der GKV bleiben oder in die PKV wechseln, mit einem eigenen Vertrag und eigenem Beitrag.
PKV-Kosten für Kinder: Je nach Tarif liegen die Beiträge bei rund 180 bis 250 € monatlich, bei Beamtenkindern mit 80 % Beihilfe oft nur um die 50 €. Der Beitrag für die freiwillige GKV liegt zwischen 220 und 280 Euro.
Neugeborene haben einen Vorteil: Kinder können ohne Gesundheitsprüfung in die PKV aufgenommen werden, wenn ein Elternteil dort seit mindestens drei Monaten versichert ist und das Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt angemeldet wird.
PKV-Beiträge sind steuerlich absetzbar: Rund 80 % der Beiträge zur Basisabsicherung lassen sich als Sonderausgaben geltend machen.
Wie werden Kinder versichert, wenn ein Elternteil in der PKV ist?
Grundsätzlich hast du zwei Wege: Das Kind kommt in die GKV oder in die PKV. Welcher davon möglich oder sinnvoll ist, hängt vor allem von zwei Faktoren ab. Erstens davon, ob ihr verheiratet seid. Und zweitens davon, was der privat versicherte Elternteil verdient.
Dazu eine wichtige Grundregel: In der GKV gibt es die kostenfreie Familienversicherung. Kinder können dort beitragsfrei mitversichert werden, wenn ein Elternteil Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (§ 10 SGB V). In der PKV gibt es das nicht. Dort zahlt jede versicherte Person einen eigenen Beitrag, also auch das Kind. Als Versicherungsmakler in Tübingen begleite ich Familien genau bei solchen Entscheidungen und erkläre, welche Option wirklich passt.
Unverheiratete Eltern: die einfachere Regelung
Wenn ihr nicht verheiratet seid und ein Elternteil gesetzlich versichert ist, gilt folgendes: Das Kind kann problemlos kostenfrei über den GKV-versicherten Elternteil familienversichert werden. Das Einkommen des privat versicherten Elternteils spielt dabei keine Rolle. Der gesetzliche Ausschluss nach § 10 Abs. 3 SGB V greift nämlich nur bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften.
Wollt ihr das Kind trotzdem privat versichern, ist das ebenfalls möglich, aber dann eben mit eigenem Vertrag und eigenem Beitrag.
Verheiratete Eltern: es kommt auf das Einkommen an
Hier wird es etwas komplizierter. Bei verheirateten Eltern prüft das Gesetz, ob der privat versicherte Elternteil mehr verdient als der gesetzlich versicherte und ob sein Einkommen über der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Diese Grenze beträgt 2026 insgesamt 77.400 € im Jahr, also 6.450 € im Monat.
Sind beide Bedingungen erfüllt, also höheres Einkommen als der Partner und über dieser Grenze, entfällt die kostenfreie Familienversicherung für das Kind in der GKV. Das Kind kann dann entweder gegen Beitrag von rund 220 bis 280 € in der GKV bleiben oder in die PKV wechseln.
Verdient der gesetzlich versicherte Elternteil mehr, oder liegt das Einkommen des privat versicherten Elternteils unter dieser Grenze, bleibt die Familienversicherung in der Regel möglich.
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Was kostet die PKV für Kinder?
Wenn das Kind in die PKV wechselt, zahlt es einen eigenen Beitrag. Je nach Tarif und Versicherer liegen die Kosten für Kinder in der privaten Krankenversicherung bei rund 180 bis 250 € monatlich. Bei Beamtenkindern sieht das deutlich günstiger aus, weil Kinder von Beamten in der Regel 80 % ihrer Gesundheitskosten über die Beihilfe des Dienstherrn erstattet bekommen. Der Restkostentarif in der PKV kostet dann oft nur etwa 50 € im Monat.
Ein Vorteil, den viele nicht kennen: Neugeborene können ohne Gesundheitsprüfung, ohne Risikozuschläge und ohne Wartezeiten in die PKV aufgenommen werden. Voraussetzung ist, dass ein Elternteil am Tag der Geburt seit mindestens drei Monaten bei demselben Versicherer versichert ist und der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt gestellt wird. Das ist ein echter Pluspunkt, denn später können Vorerkrankungen des Kindes zu Zuschlägen oder Ausschlüssen führen.
Wichtig:
Rund 80 % der Beiträge zur Basisabsicherung in der PKV lassen sich steuerlich als Sonderausgaben absetzen – auch für Kinder.
Fazit: Die richtige Wahl hängt von deiner Situation ab
Es gibt keine pauschale Antwort auf die Frage, wie du dein Kind versicherst, wenn ein Elternteil privat versichert ist. Verheiratet oder nicht, Einkommen, Beihilfeanspruch, Tarif: Das alles fließt in die Entscheidung ein. Aus meiner Erfahrung lohnt es sich, das nicht auf die Schnelle zu entscheiden, besonders wenn ein Systemwechsel später schwer rückgängig zu machen ist.
Wenn du dir unsicher bist, welcher Weg für dein Kind der richtige ist, buch dir gerne ein Kostenfreies Erstgespräch mit mir. 45 Minuten, digital, ohne Verkaufsgelaber. Ich schau mir eure Situation konkret an und erkläre dir klar, was Sinn macht und was nicht.
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FAQ zum Thema Kinder versichern, wenn ein Elternteil privat versichert ist
Ja, das ist in vielen Fällen möglich. Wenn dein Kind über den anderen, gesetzlich versicherten Elternteil familienversichert werden kann und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, bleibt es beitragsfrei in der GKV. Bei unverheirateten Eltern funktioniert das grundsätzlich immer. Bei verheirateten Eltern kommt es auf die Einkommensverhältnisse an.
Dann kommt das Kind in die PKV. Eine Familienversicherung in der GKV ist nicht möglich, weil kein Elternteil Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Das Kind braucht dann von Anfang an einen eigenen PKV-Vertrag.
Ein freier Wechsel zurück ist gesetzlich ausgeschlossen. Der Weg zurück in die GKV klappt nur, wenn das Kind irgendwann selbst versicherungspflichtig wird, zum Beispiel durch eine Ausbildung, eine Anstellung mit Gehalt unterhalb der Versicherungspflichtgrenze oder ein Studium ohne Befreiungsantrag. Ist in diesem Fall keine Familienversicherung (mehr) möglich, fällt für das Kind ein eigener Beitrag in der GKV an. Als Alternative zur PKV gibt es hier vergünstigte Tarife über die GKV. Das sollte man bei der Entscheidung für die PKV im Hinterkopf haben.
Grundsätzlich ja. Aber bei Neugeborenen gibt es eine Ausnahme: Wird das Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt angemeldet und ist ein Elternteil seit mindestens drei Monaten beim selben Versicherer versichert, entfällt die Gesundheitsprüfung komplett. Kein Risikozuschlag, keine Leistungsausschlüsse, kein Ärger.
Das kommt auf den Tarif und die Leistungen an. Eine gute PKV bietet freie Arztwahl, direkte Termine bei Spezialisten und oft bessere Leistungen als die GKV-Grundversorgung. Gleichzeitig kostet sie etwas und bindet das Kind langfristig ans private System. Ob sich das lohnt, hängt von eurer Gesamtsituation ab, weshalb ich das immer individuell anschaue.

Über den Autor
Benedikt Deutsch, kurz Bene, ist seit 2012 in der Versicherungsbranche unterwegs und seit 2019 als freier Makler selbstständig. Kein Anzug, keine Verkaufsshow – dafür ehrliche Beratung, digitale Prozesse und 13 Jahre Erfahrung. Sein Ziel: Dass seine Kunden nachts ruhig schlafen können, weil sie wissen, dass sie und ihre Familie abgesichert ist und Bene im Ernstfall für sie kämpft.




