
Benedikt Deutsch
Vater & Versicherungsexperte
Inhaltsverzeichnis
Wie lange bleiben Kinder in der PKV versichert?
Wenn du als PKV-Mitglied ein Kind bekommst, stellt sich schnell die Frage: Wie lange bleibt mein Kind eigentlich privat versichert? Und was passiert, wenn es volljährig wird, eine Ausbildung anfängt oder studiert? Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in der PKV keine Familienversicherung. Das macht die Sache auf den ersten Blick einfacher, auf den zweiten aber durchaus komplexer. In diesem Beitrag erfährst du, wie lange Kinder in der PKV versichert bleiben, welche Situationen einen Wechsel auslösen können und was das finanziell für dich als Elternteil bedeutet.
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04.08.2026

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Die Optimale Familienabsicherung
Das Wichtigste in Kürze
Keine feste Altersgrenze in der PKV: Kinder bleiben in der privaten Krankenversicherung grundsätzlich unbefristet versichert. Die Volljährigkeit allein beendet den Versicherungsschutz nicht.
Eigener Vertrag für jedes Kind: In der PKV gibt es keine beitragsfreie Familienversicherung. Jedes Kind hat einen eigenen Tarif mit eigenem Beitrag.
Ausbildung und Studium können einen Wechsel auslösen: Wer eine vergütete Ausbildung mit mehr als 603 Euro monatlich beginnt oder ein duales Studium wird in der Regel versicherungspflichtig in der GKV. Studierende können sich von dieser Pflicht befreien lassen und in der PKV bleiben.
Freiwilligendienste führen meist in die GKV: BFD, FSJ und FÖJ begründen eine gesetzliche Versicherungspflicht. Der PKV-Vertrag kann dann fristgerecht gekündigt werden.
Einkommens- und Familienstatus der Eltern entscheiden mit: Bei verheirateten Eltern mit einem privatversicherten Elternteil, das mehr als 77.400 Euro brutto verdient, ist die beitragsfreie GKV-Familienversicherung für das Kind ausgeschlossen. Bei unverheirateten Eltern gilt diese Einschränkung nicht.
Kinder von Beamten: Sie sind meist über Beihilfe (80 % der Kosten) und eine günstige PKV-Restkostenversicherung abgesichert, in der Regel bis zum Ende des Kindergeldanspruchs mit 25 Jahren.
Pflegepflichtversicherung ist beitragsfrei: Solange das Kind kein eigenes Einkommen über 565 Euro monatlich hat, fällt für die private Pflegepflichtversicherung kein Beitrag an.
Wie lange bleiben Kinder in der PKV?
In der PKV gibt es keine automatische Grenze, bei der dein Kind mit einem bestimmten Geburtstag rausfällt. Das unterscheidet die PKV grundlegend von der gesetzlichen Krankenversicherung.
In der GKV läuft die beitragsfreie Familienversicherung für Kinder bis 18 Jahre, bei nicht erwerbstätigen Kindern bis 23 und Studenten oder im Freiwilligendienst bis 25 Jahre. Danach ist Schluss. Bei Studierenden wird dann ein GKV-Beitrag von 140 bis 160 Euro zu zahlen.
In der PKV läuft der Vertrag deines Kindes einfach weiter, solange er nicht gekündigt wird oder ein gesetzlicher Grund zum Wechsel in die GKV entsteht. Aus meiner Erfahrung wissen das viele Eltern gar nicht, weil sie die GKV-Logik auf die PKV übertragen. Als Versicherungsmakler in Tübingen erlebe ich genau das regelmäßig in der Beratung.
Kein beitragsfreies Mitnehmen in der PKV
Was ich aber immer direkt anspreche: In der PKV gibt es keine Familienversicherung. Das bedeutet, jedes Kind hat seinen eigenen Tarif mit eigenem monatlichen Beitrag. Je nach Tarif und Anbieter liegen die Kosten für Kinder in einer PKV-Vollversicherung bei rund 180 bis 250 Euro monatlich. Bei Beamtenkindern, die über Beihilfe abgesichert sind, kann das auf etwa 60 bis 70 Euro monatlich sinken, weil die Beihilfe in der Regel 80 % der Kosten übernimmt.
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Wann wechseln Kinder aus der PKV in die GKV?
Das ist der Punkt, der für die meisten Familien tatsächlich relevant wird. Kinder verlassen die PKV nicht wegen ihres Alters, sondern wegen einer Statusveränderung, die eine gesetzliche Versicherungspflicht auslöst. Die häufigsten Situationen:
Vergütete Berufsausbildung: Wer eine Ausbildung beginnt und dabei regelmäßig mehr als 603 Euro monatlich verdient (Stand 2026), wird versicherungspflichtig in der GKV. Der PKV-Vertrag kann dann mit einem Sonderkündigungsrecht beendet werden. Auch für Dualstudierende gilt dies: Sie werden sozialversicherungsrechtlich den Auszubildenden gleichgestellt und sind während der Praxis- und Studienphasen ebenfalls GKV-pflichtvesichert. Eine Befreiung ist für sie, anders als für reguläre Vollzeitstudierende, nicht möglich.
Studium: Studierende sind grundsätzlich ebenfalls versicherungspflichtig in der GKV. Wer aber innerhalb von drei Monaten nach Studienbeginn einen Befreiungsantrag stellt, kann weiterhin privat versichert bleiben. Das ist eine echte Entscheidung, die gut überlegt sein will, denn sie ist für die Dauer des Studiums unwiderruflich.
Freiwilligendienste: BFD, FSJ oder FÖJ begründen in der Regel eine Versicherungspflicht in der GKV, auch für bislang privat versicherte Kinder. Der PKV-Vertrag kann dann rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht gekündigt werden.
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung: Nimmt ein volljähriges Kind eine reguläre Stelle an mit einem Verdienst zwischen 603 Euro und 77.400 Euro im Jahr (Versicherungspflichtgrenze 2026), entsteht automatisch GKV-Pflicht.
Solange keiner dieser Punkte eintritt, also bei geringfügiger Beschäftigung unter 603 Euro monatlich oder bei selbstständiger Tätigkeit, bleibt die PKV grundsätzlich bestehen.
Welchen Einfluss haben Einkommen und Familienstand der Eltern?
Das ist ein Aspekt, der oft unterschätzt wird. Ob ein Kind überhaupt in der GKV beitragsfrei familienversichert sein kann, hängt stark von der Situation der Eltern ab.
Bei verheirateten Eltern mit einem privatversicherten und einem gesetzlich versicherten Elternteil gilt: Verdient der privatversicherte Elternteil mehr als der gesetzlich versicherte und liegt sein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze von 77.400 Euro im Jahr 2026, ist eine beitragsfreie GKV-Familienversicherung für das Kind ausgeschlossen. Das Kind muss dann entweder in der PKV versichert werden oder als freiwilliges Mitglied in der GKV, was mit eigenen Beiträgen verbunden ist.
Bei unverheirateten Eltern gilt diese Einschränkung hingegen nicht. Dort kann das Kind beitragsfrei über den gesetzlich versicherten Elternteil familienversichert sein, auch wenn der andere Elternteil privat versichert ist und gut verdient.
Wichtig:
Ich erlebe es immer wieder, dass Eltern bei Heirat nicht daran denken, dass sich dadurch der Versicherungsstatus des Kindes verändern kann. Das kann teuer werden, wenn man es zu spät bemerkt. Im schlimmsten Fall kann es zu teuren Nachforderungen der GKV kommen.
Fazit: Kinder in der PKV haben keinen automatischen Ablauftermin
Die PKV kennt keine Altersgrenze für Kinder. Dein Kind bleibt privat versichert, bis ein konkreter Anlass zum Wechsel entsteht, etwa durch eine Ausbildung, ein Studium ohne Befreiung oder einen Freiwilligendienst. Gleichzeitig bringt die PKV für Kinder eigene Beiträge mit sich, die je nach Familiensituation und Elternkonstellation sehr unterschiedlich ausfallen können.
Wenn du dir unsicher bist, ob die PKV für dein Kind die richtige Wahl ist, oder ob dein Kind beim nächsten Lebensabschnitt wechseln sollte oder besser nicht, dann buch dir gerne ein Kostenfreies Erstgespräch. 45 Minuten, digital, ohne Verkaufsgelaber. Ich schau mir eure Situation gemeinsam mit euch an und gebe dir eine ehrliche Einschätzung.
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FAQ zum Thema Kinder in der PKV
In der PKV gibt es keine feste Altersgrenze. Kinder bleiben grundsätzlich so lange privat versichert, wie ihr Vertrag läuft und kein gesetzlicher Versicherungspflichtfall in der GKV eintritt. Das ist anders als in der GKV, wo die beitragsfreie Familienversicherung spätestens mit 25 Jahren endet. Eine Ausnahme bildet ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ): Wer ein FSJ leistet, wird für diese Zeit unabhängig vom Verdienst versicherungspflichtig in der GKV, auch wer vorher privat versichert war. Der PKV-Schutz lässt sich in dieser Zeit meist über eine PKV-Anwartschaftsversicherung sichern, sodass nach dem FSJ eine Rückkehr in die PKV zu den alten Konditionen möglich ist, ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Das kommt auf die Vergütung an. Wer mehr als 603 Euro monatlich verdient (Stand 2026), wird versicherungspflichtig in der GKV. Der PKV-Vertrag kann dann per Sonderkündigungsrecht beendet werden. Bei einer Ausbildung ohne Vergütung oder unterhalb dieser Grenze kann die PKV grundsätzlich weitergeführt werden.
Ja, das ist möglich. Studierende sind zwar grundsätzlich in der GKV versicherungspflichtig, können sich aber innerhalb von drei Monaten nach Studienbeginn davon befreien lassen. Wer die Befreiung beantragt, bleibt in der PKV. Diese Entscheidung ist aber nicht rückgängig zu machen und sollte gut überlegt sein.
Nicht zwingend. Sind beide Elternteile privat versichert, kommt das Kind in der Regel in die PKV. Ist ein Elternteil gesetzlich versichert, kann das Kind unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei in der GKV familienversichert sein. Ob das möglich ist, hängt unter anderem vom Familienstand der Eltern und vom Einkommen ab.
Das hängt vom gewählten Tarif ab. Bei einer Vollversicherung liegen die Beiträge in der Regel zwischen 180 und 250 Euro monatlich. Kinder von Beamten, die über Beihilfe abgesichert sind, zahlen deutlich weniger, oft um die 60 bis 70 Euro monatlich, weil die Beihilfe in der Regel 80 % der Kosten übernimmt und nur die restlichen 20 % über eine PKV-Restkostenversicherung abgedeckt werden müssen.

Über den Autor
Benedikt Deutsch, kurz Bene, ist seit 2012 in der Versicherungsbranche unterwegs und seit 2019 als freier Makler selbstständig. Kein Anzug, keine Verkaufsshow – dafür ehrliche Beratung, digitale Prozesse und 13 Jahre Erfahrung. Sein Ziel: Dass seine Kunden nachts ruhig schlafen können, weil sie wissen, dass sie und ihre Familie abgesichert ist und Bene im Ernstfall für sie kämpft.




