Das Wichtigste in Kürze

  • In der GKV kann die Mitversicherung kostenlos sein: Ehepartner und eingetragene Lebenspartner können beitragsfrei über die gesetzliche Krankenversicherung familienversichert werden, solange das eigene Einkommen 565 € monatlich nicht übersteigt (Stand 2026).

  • Unverheiratet? Dann geht das nicht: Die GKV-Familienversicherung steht nur Ehe- und eingetragenen Lebenspartnern offen. Wer nicht verheiratet ist, braucht eine eigene Krankenversicherung.

  • In der PKV zahlt jeder seinen eigenen Beitrag: Eine beitragsfreie Mitversicherung gibt es in der privaten Krankenversicherung nicht. Jede Person hat ihren eigenen Vertrag und zahlt individuell.

  • Beamte profitieren von der Beihilfe: Ehepartner von Beamten erhalten in der Regel 70 % ihrer Krankheitskosten über die Beihilfe erstattet. Die PKV deckt dann nur den Rest ab, was die Beiträge deutlich senkt.

  • Eine Reform ist in Planung: Das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht vor, dass viele bislang beitragsfrei mitversicherte Ehepartner künftig einen Beitragszuschlag von 2,5 % auf das Einkommen des erwerbstätigen Partners zahlen müssen.

Was kostet es, sich beim Partner mit­ver­si­chern zu lassen?

In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es die sogenannte Familien­versicherung. Das bedeutet: Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner können über die GKV des anderen mitversichert sein, ohne selbst Beiträge zu zahlen. Das klingt gut, und das ist es auch, aber nur wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Die wichtigste Bedingung ist die Einkommensgrenze. Dein eigenes monatliches Gesamteinkommen darf im Jahr 2026 nicht regelmäßig über 565 € liegen. Bei einem Minijob gilt eine leicht erhöhte Grenze von 603 € monatlich. Sobald du diese Grenzen überschreitest, fällst du aus der Familien­versicherung heraus und brauchst eine eigene Mitgliedschaft.

Außerdem gelten folgende Bedingungen:

  • Du darfst nicht hauptberuflich selbstständig tätig sein

  • Du hast deinen Wohnsitz in Deutschland

  • Du bist nicht anderweitig pflichtversichert oder versicherungsfrei

Aus meiner Praxis als Versicherungsmakler in Tübingen sehe ich oft, dass Paare hier nicht genau hinschauen. Ein Nebenjob, eine kleine Beteiligung an einem Unternehmen oder Mieteinnahmen können das Gesamteinkommen schnell über die Grenze heben. Dann ist plötzlich eine eigene Versicherung fällig, die vorher niemand auf dem Schirm hatte.

(Quelle: www.bundesgesundheitsministerium.de)

Was kostet die Mit­ver­si­che­rung in der PKV?

In der privaten Krankenversicherung gibt es keine Familien­versicherung. Punkt. Jede Person zahlt ihren eigenen Beitrag, egal ob verheiratet oder nicht. Das ist strukturell anders als in der GKV und für viele Paare eine echte Überraschung.

Die Beiträge in der PKV hängen von Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif ab. Als grobe Orientierung aus der Praxis:

PersonSituationMonatlicher Beitrag (ca.)
35-jähriger SelbstständigerVollversicherung PKV~800 €
Ehepartnerin (35 J.)Vollversicherung PKV~550 €
35-jähriger BeamterRestkostenversicherung PKV~300 €
Ehepartnerin des BeamtenRestkostenversicherung PKV~250 €

Der Unterschied zwischen Selbstständigen und Beamten ist kein Zufall. Beamte bekommen einen großen Teil ihrer Krankheitskosten über die Beihilfe des Dienstherrn erstattet. Für Beamte selbst sind das in der Regel 50 %, für Ehepartner sogar 70 %. Die PKV muss dann nur den Rest absichern, was die Beiträge deutlich günstiger macht. Mehr dazu, wann sich die PKV für den Ehepartner wirklich lohnt, erfährst du in unserem ausführlichen Ratgeber.

Was passiert, wenn ein Partner GKV und der andere PKV hat?

Diese sogenannte Mischehe ist in der Praxis häufiger als man denkt. Und hier gibt es eine wichtige Regelung, die viele nicht kennen.

Familien­versicherung setzt voraus, dass dein Partner Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Ist er stattdessen privat versichert, fehlt diese Voraussetzung ganz, unabhängig vom Einkommen. Du kannst dich dann nicht kostenfrei über ihn mitversichern lassen und brauchst eine eigene GKV-Mitgliedschaft mit entsprechenden Beiträgen.

Relevant wird das vor allem, wenn du selbst kein Einkommen oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze hast, etwa bei einem Minijob, in der Elternzeit oder ohne eigene Beschäftigung, und dein Partner als Selbstständiger oder Beamter privat versichert ist. Verdienst du dagegen regulär als Angestellte, bist du ohnehin selbst pflichtversichert und auf die Familien­versicherung gar nicht angewiesen. Ich empfehle in dieser Konstellation immer, die eigene Einkommenssituation genau zu prüfen, bevor Annahmen zur Absicherung getroffen werden.

Sonderfall: Elternzeit, wenn ein Partner privat versichert ist

Noch teurer wird es, wenn einer von euch privat versichert oder Beamter mit Beihilfe ist und der andere freiwillig gesetzlich versichert, etwa wegen Minijob oder Einkommen über der Jahres­arbeit­sentgelt­grenze. Kommt dann ein Kind und einer geht in Elternzeit, zahlt ihr trotzdem Krankenkassenbeiträge, und zwar ab dem ersten Tag, auch ohne eigenes Einkommen. Das Elterngeld selbst ist beitragsfrei, schützt euch aber nicht davor.

Der Grund: Ohne gesetzlich versicherten Ehepartner gibt es keine kostenfreie Familien­versicherung. Die Kasse rechnet stattdessen die Hälfte des Partnereinkommens an, gedeckelt bei 2.906,25 € (halbe Beitrags­bemessungs­grenze 2026). Das ergibt je nach Einkommen schnell 400 bis 600 € im Monat.

Was ändert sich durch die geplante GKV-Reform?

Das ist ein Punkt, den du kennen solltest, auch wenn er noch nicht in Kraft ist. Die Bundesregierung plant mit dem GKV-Beitrags­satz­stabilisierungs­gesetz eine wesentliche Änderung der Familien­versicherung.

Konkret soll die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern eingeschränkt werden. Künftig sollen nur noch bestimmte Gruppen beitragsfrei bleiben:

  • Eltern mit Kindern unter sieben Jahren

  • Eltern von Kindern mit Behinderung

  • Pflegende Angehörige

  • Partner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben

  • Voll erwerbsgeminderte Partner

Für alle anderen mitversicherten Ehepartner soll ein Beitragszuschlag von 2,5 % auf das beitragspflichtige Einkommen des erwerbstätigen Mitglieds eingeführt werden. Der Partner bleibt formal beitragsfrei mitversichert, aber das Mitglied zahlt mehr.

Das ist noch kein geltendes Recht, aber es zeigt klar die Richtung: Die beitragsfreie Mitversicherung wird teurer werden. Wer bereits heute wissen möchte, ob sich eine PKV oder GKV für die Familie besser eignet, findet in unserem Ratgeber eine fundierte Entscheidungshilfe.

(Quellen: www.bundesgesundheitsministerium.de, www.bundesgesundheitsministerium.de)

Fazit: Die Antwort hängt von deiner Situation ab

Die Mitversicherung beim Partner kann komplett kostenlos sein, wenn du in der GKV verheiratet bist und die Einkommensgrenze einhältst. Sie kann aber auch mehrere hundert Euro monatlich kosten, wenn du in der PKV bist oder die GKV-Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Unverheiratete Paare haben in der GKV ohnehin keine Wahl und brauchen eine eigene Versicherung.

Wenn du dir nicht sicher bist, wie deine Situation aussieht, oder wenn eine Änderung bevorsteht, wie eine Heirat, ein Jobwechsel oder der Wechsel in die Selbstständigkeit, dann lohnt es sich, das genau durchzurechnen. Ich helfe dir dabei gerne: Buch dir jetzt dein Kostenfreies Erstgespräch – 45 Minuten, digital, ohne Verkaufsgelaber.

FAQ zum Thema Mit­ver­si­che­rung beim Partner

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