Das Wichtigste in Kürze

  • Kostenlose Mitversicherung gibt es nur in der GKV: Über die Familienversicherung nach § 10 SGB V können Ehepartner beitragsfrei mitversichert werden, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

  • Einkommensgrenze beachten: Das monatliche Gesamteinkommen des mitversicherten Partners darf 2026 maximal 565 € betragen, bei einem Minijob bis zu 603 €.

  • Nicht für alle: Wer hauptberuflich selbstständig ist, eigene GKV-Mitgliedschaft hat oder die Einkommensgrenze überschreitet, kann nicht familienversichert werden.

  • PKV kennt keine Familienversicherung: In der privaten Krankenversicherung zahlt jede Person einen eigenen Beitrag, auch der Ehepartner.

  • Reform ab 2028 geplant: Für viele familienversicherte Ehepartner soll ein Beitragszuschlag von 2,5 % des Einkommens des erwerbstätigen Partners kommen. Die Mitversicherung von Kindern soll kostenfrei bleiben.

Wann kann ich meinen Ehe­partner kostenlos mit­versichern?

Die Familien­versicherung in der gesetzlichen Kranken­versicherung ist das einzige Modell, das eine echte beitragsfreie Mit­versicherung ermöglicht. Die rechtliche Grundlage dafür ist § 10 SGB V. Der mit­versicherte Partner zahlt keinen eigenen Beitrag und hat trotzdem vollen Anspruch auf die Leistungen der Kranken­kasse.

Damit das funktioniert, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland

  • Keine eigene Pflicht- oder freiwillige Mitgliedschaft in der GKV

  • Keine Versicherungs­freiheit oder Befreiung von der Versicherungs­pflicht

  • Keine haupt­berufliche Selbst­ständigkeit

  • Monatliches Gesamt­einkommen von maximal 565 € (Stand 2026), bei Minijobs bis zu 603 €

Aus meiner Erfahrung scheitert die Familien­versicherung am häufigsten an der Einkommens­grenze. Wer also nebenbei etwas verdient oder Mieteinnahmen hat, sollte das genau prüfen. Wenn du dir bei deiner Situation unsicher bist, helfe ich dir als Versicherungs­makler in Tübingen gerne dabei, die passende Lösung zu finden.

(Quelle: gesetze-im-internet.de)

Wann ist die kostenlose Mit­versicherung nicht möglich?

Es gibt klare Ausschluss­gründe. Die Mit­versicherung funktioniert nicht, wenn dein Partner eigenes Einkommen über 565 € im Monat hat, bereits selbst gesetzlich versichert ist, haupt­beruflich selbst­ständig tätig ist oder keinen Wohnsitz in Deutschland hat. Auch wer als Beamter oder durch ein hohes Einkommen versicherungs­frei ist, kann nicht über die Familien­versicherung laufen.

Und noch etwas, das viele nicht wissen: In der privaten Kranken­versicherung gibt es die Familien­versicherung schlicht nicht. Jeder braucht dort einen eigenen Vertrag und zahlt einen eigenen Beitrag. Das ist eines der strukturellen Unterschiede zwischen GKV und PKV, die ich in Beratungs­gesprächen immer anspreche.

Was ändert sich ab 2028?

Das ist der Teil, über den aktuell wenig geredet wird. Die Bundes­regierung hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die beitrags­freie Familien­versicherung für Ehe­partner einschränken soll.

Ab 2028 soll für viele familien­versicherte Ehe­partner ein Beitrags­zuschlag von 2,5 % des beitrags­pflichtigen Einkommens des erwerbs­tätigen Partners erhoben werden. Das bedeutet: Wer zum Beispiel 3.000 € brutto verdient, zahlt künftig 75 € pro Monat extra für die Mit­versicherung des Partners.

Ausgenommen bleiben sollen bestimmte Gruppen: Eltern mit Kindern unter sieben Jahren, pflegende Angehörige, Partner über der Regel­alters­grenze und Ehegatten mit voller Erwerbs­minderung. Die kostenlose Mit­versicherung von Kindern bleibt vollständig erhalten.

(Quelle: bundesgesundheitsministerium.de)

Fazit: Kostenlose Mit­versicherung ist möglich, aber nicht für jeden

Ja, du kannst deinen Ehe­partner in der GKV kostenlos mit­versichern. Aber nur unter klar definierten Bedingungen. Sobald das Einkommen die Grenze überschreitet, eine eigene Versicherungs­pflicht entsteht oder dein Partner haupt­beruflich selbst­ständig ist, endet die beitrags­freie Familien­versicherung.

Dazu kommt die geplante Reform ab 2028, die für viele Paare eine echte Mehr­belastung bedeuten kann.

Wenn du dir nicht sicher bist, ob dein Partner noch über die Familien­versicherung abgesichert ist oder ob es vielleicht sogar Zeit ist, die Situation grundsätzlich zu überdenken: Buch dir gern mein Kostenfreies Erstgespräch. 45 Minuten, digital, ohne Verkaufsgelaber.

FAQ zum Thema Ehe­partner kostenlos mit­versichern

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