Das Wichtigste in Kürze

  • Maximale Grundzulage von 540 Euro pro Jahr: Bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro im Jahr bekommst du die volle Förderung, deutlich mehr als die bisherigen maximal 175 Euro bei Riester.

  • Zweistufige Förderung: Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag gibt es 50 Cent je Euro, für die weiteren bis 1.800 Euro noch 25 Cent je Euro dazu.

  • Kinderzulage bis zu 300 Euro pro Kind: Unabhängig vom Geburtsjahr deines Kindes, schon ab 300 Euro Eigenbeitrag im Jahr komplett ausgeschöpft.

  • Berufseinsteigerbonus von einmalig 200 Euro: Wer vor dem 25. Geburtstag einen Vertrag abschließt, bekommt diesen Bonus obendrauf.

  • Kleine Beiträge werden überproportional gefördert: Bei niedrigen Eigenbeiträgen mit Kindern kann die Förderquote sogar über 200 % liegen.

  • Nicht jeder ist automatisch förderberechtigt: Freiwillig Versicherte ohne weitere Kriterien, befreite Minijobber und Vollrentner gehören zu den Ausnahmen.

  • Steuerfreie Ansparphase: Weder Kapitalerträge noch die sonst übliche Vorabpauschale werden während der Laufzeit besteuert.

Was ist ein Alters­vorsorge­depot mit Förderung und wie funktioniert es für dich?

Ein Altersvorsorgedepot ist ein Vertrag mit einem Anbieter von Altersvorsorgeprodukten, bei dem bewusst auf Garantien verzichtet wird. Das ermöglicht chancen- und renditeorientierte Anlageformen, zum Beispiel über ETFs. Dein eingezahltes Geld wird angelegt und vom Staat gefördert, gleichzeitig bleiben die Kapitalerträge in der Ansparphase steuerfrei.

Das Grundprinzip ist simpel: Du zahlst regelmäßig in einen staatlich zertifizierten Vertrag ein, der kapitalmarktnah investiert wird. Dafür bekommst du Zulagen vom Staat, zusätzlich kann sich noch ein steuerlicher Vorteil ergeben. Wenn du unsicher bist, ob das für dich die richtige Strategie ist, helfen wir dir gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch weiter. Die Fördersystematik bleibt dabei im Kern erhalten: Steuerfreistellung der Beiträge in der Ansparphase, nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlungsphase.

Was sich wirklich ändert, ist die Berechnung der Zulage. Sie wird jetzt beitragsproportional ermittelt, was die Sache wesentlich einfacher macht. Der bisherige einkommensabhängige Mindest­eigen­beitrag von 4 % des renten­versicherungs­pflichtigen Vorjahres­einkommens fällt komplett weg. Das lästige Rumrechnen mit dem Vorjahres­brutto­einkommen gehört damit der Vergangenheit an, du musst nur noch darauf achten, wie viel du tatsächlich einzahlst.

Damit ein Produkt überhaupt förderfähig ist, muss es vom Bundes­zentral­amt für Steuern zertifiziert werden. Aus meiner Sicht ein wichtiger Schutzmechanismus, der dafür sorgt, dass nur geprüfte Angebote am Markt landen.

Wie viel Förderung kannst du mit einem Alters­vorsorge­depot pro Jahr maximal erhalten?

Bevor ich in die Details der Berechnung gehe, lohnt sich ein Überblick über die maximalen Fördersummen. Diese Zahlen zeigen dir, was theoretisch möglich ist, wenn du die Förderung beim Altersvorsorgedepot voll ausschöpfst.

PositionWert
Mindestbeitrag für die Förderung120 € pro Jahr (10 € pro Monat)
Maximal geförderter Eigenbeitrag1.800 € pro Jahr (150 € pro Monat)
Maximale Grundzulage540 € pro Jahr
Kinderzulage100% des Eigenbeitrags, max. 300 € pro Kind und Jahr
Berufseinsteigerbonuseinmalig 200 €, bei Einstieg spätestens im 25. Lebensjahr
Maximaler Gesamtbeitrag inkl. ungefördertem Teil6.840 € pro Jahr (570 € pro Monat)

Die Grundzulage kann künftig bis zu 540 Euro jährlich betragen. Zum Vergleich: Bei der bisherigen Riester-Rente lag die maximale Grundzulage bei 175 Euro. Das ist mehr als das Dreifache (Quelle: bundesfinanzministerium.de).

Dazu kommt noch der einmalige Berufseinsteigerbonus von 200 Euro sowie bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Kind. Wer also mehrere Kinder hat und früh einsteigt, kann in Summe eine erhebliche Förderung mitnehmen.

Berechne Schritt für Schritt, wie viel Förderung dein Alters­vorsorge­depot bringt

Die Grundzulage funktioniert nach einem zweistufigen Prinzip, das ich dir kurz Schritt für Schritt zeige. Auf den ersten 360 Euro deines jährlichen Eigenbeitrags bekommst du 50 % als Zulage, also bis zu 180 Euro. Für die weiteren 1.440 Euro, also von 361 bis 1.800 Euro, gibt es noch 25 % dazu, macht bis zu 360 Euro. Zusammen ergibt das maximal 540 Euro Grundzulage im Jahr, umgerechnet eine Förderquote von 30 % allein über die Grundzulage.

Wie sieht das in konkreten Beispielen aus?

Damit du ein Gefühl für die Größenordnung bekommst, hier vier realistische Szenarien:

MaxAnnaMichaelJulia
Einzahlung pro Monat150 €30 €10 €300 €
Einzahlung pro Jahr1.800 €360 €120 €3.600 €
Grundzulage540 €180 €60 €540 €
Kinderzulage (2 Kinder)–600 €240 €300 € (1 Kind)
Förderung gesamt540 €780 €300 €840 €
Summe im Depot2.340 €1.140 €420 €4.440 €
Förderquote30%217%250%23%

(Quelle: eigene Berechnung nach Fördersystematik des Bundesfinanzministeriums)

Max zahlt den vollen förderfähigen Betrag von 1.800 Euro im Jahr und bekommt dafür 540 Euro Grundzulage. Anna zahlt deutlich weniger ein, nämlich 360 Euro im Jahr, hat aber zwei Kinder und kommt durch die Kinderzulage auf eine Förderquote von 217 %. Bei Michael ist der Effekt noch extremer: Mit nur 120 Euro Eigenbeitrag und zwei Kindern erreicht er eine Förderquote von 250 %. Julia zahlt am meisten ein, ihre Förderquote fällt prozentual am niedrigsten aus, weil ihr Eigenbeitrag den maximal geförderten Betrag übersteigt.

Was diese Beispiele zeigen: Je nach persönlicher Situation, Beitragshöhe und Kinderzahl fällt die Förderung sehr unterschiedlich aus. Besonders bei kleineren Eigenbeiträgen kann die Zulage dafür sorgen, dass am Ende deutlich mehr Geld im Depot ankommt, als du selbst eingezahlt hast. Aber auch eine Förderquote von 23 % wie bei Julia ist keineswegs schlecht: Das ist allein der staatliche Zuschuss, on top kommt noch die Rendite deiner Fonds oder ETFs über die gesamte Ansparphase dazu.

Welche Eigen­beiträge brauchst du im Alters­vorsorge­depot, um die volle Förderung auszuschöpfen?

Um die volle Grundzulage von 540 Euro zu bekommen, brauchst du einen Eigenbeitrag von 1.800 Euro im Jahr, also 150 Euro im Monat. Der Mindestbeitrag, damit überhaupt eine Förderung fließt, liegt bei 120 Euro im Jahr beziehungsweise 10 Euro im Monat.

Für die volle Kinderzulage von 300 Euro pro Kind reicht dagegen schon ein deutlich geringerer Eigenbeitrag von 300 Euro im Jahr, also 25 Euro im Monat. Das ist aus meiner Sicht der eigentliche Clou der Reform: Eigenbeiträge bis zu 25 Euro im Monat werden durch Grund und gegebenenfalls Kinderzulage besonders stark gefördert.

Konkret heißt das: Auf die ersten 30 Euro im Monat bekommst du eine Sofortrendite von 50 % vom Staat. Das ist der stärkste Hebel im gesamten neuen Modell. Weil die Förderquote gestaffelt ist, sinkt sie im Durchschnitt, je mehr du einzahlst. Kleine Beiträge werden also überproportional stark gefördert, gerade mit Kindern im Haushalt.

Wichtig zu wissen: Über die 1.800 Euro hinaus kannst du bis zu 6.840 Euro insgesamt einzahlen. Dieser zusätzliche Teil erhält zwar weder Zulage noch Sonderausgabenabzug, bringt dir aber trotzdem steuerliche Vorteile bei der Vorabpauschale.

Welche Förderung bekommst du im Alters­vorsorge­depot als Berufs­einsteiger unter 25 Jahren?

Wer vor dem 25. Geburtstag einen Altersvorsorgevertrag abschließt, bekommt einmalig 200 Euro zusätzliche Zulage obendrauf. Genauer gesagt: Altersvorsorgende, die zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen diesen einmaligen Berufs­einsteiger­bonus (Quelle: bundesfinanzministerium.de).

Voraussetzung dafür ist eine unmittelbare Zulageberechtigung sowie die Zahlung von jährlich mindestens 120 Euro. Aus meiner Erfahrung als Berater lohnt sich der frühe Einstieg gleich doppelt: Wer schon mit 20 oder 22 Jahren startet, wird nicht nur über den Bonus belohnt, sondern profitiert auch über einen deutlich längeren Zeitraum vom Zinseszinseffekt. Genau deshalb rate ich jungen Berufseinsteigern immer, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen, statt es auf später zu verschieben. Ob das Altersvorsorgedepot für Gutverdiener oder für Berufseinsteiger die richtige Wahl ist, hängt von der individuellen Situation ab.

Wie funktioniert die Kinder­zulage im Alters­vorsorge­depot und wie viel Förderung ist pro Kind drin?

Für jedes Kind erhält ein Elternteil zusätzlich eine Kinderzulage von 100 % auf jeden eingezahlten Euro, bis zu einem Eigenbeitrag von 300 Euro im Jahr. Das bedeutet, der Höchstbetrag von 300 Euro pro Kind ist bereits bei einem jährlichen Eigenbeitrag von 300 Euro erreicht, also 25 Euro im Monat.

Eine wichtige Neuerung betrifft die Gleichbehandlung der Kinder: Die Förderung kann künftig bis zu 300 Euro pro Kind betragen, unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes. Bisher gab es hier eine Unterscheidung, Kinder ab 2008 wurden mit 300 Euro gefördert, ältere Kinder nur mit 185 Euro. Diese Ungleichbehandlung fällt jetzt weg.

Auch bei der Zuordnung der Zulage deutet sich eine Neuerung an: Berichten zufolge soll sich die Berechtigung künftig nach dem Kindergeldbescheid statt automatisch nach dem Geschlecht des Elternteils richten. Bisher lief die Zulage grundsätzlich über die Mutter, eine Zuordnung zum Vater war nur auf Antrag bei beidseitiger Zustimmung möglich.

Diese Kinderzulage im Altersvorsorgedepot solltest du nicht mit der separaten Frühstart-Rente verwechseln, die ich in meinem Beitrag zur Kinderabsicherung bereits vorgestellt habe. Während die Frühstart-Rente ein eigenständiges, auf das Kind laufendes Depot mit fester staatlicher Förderung von 10 Euro monatlich ist, fließt die hier beschriebene Kinderzulage in dein eigenes Altersvorsorgedepot als Elternteil. Beide Fördertöpfe schließen sich nicht aus, du kannst also theoretisch von beiden profitieren.

Wie stark wirkt sich die Kinder­zulage bei unterschiedlichen Eigen­beiträgen aus?

Die folgende Tabelle zeigt dir, wie sich die effektive Förderquote mit einem Kind je nach Eigenbeitrag verändert:

Eigenbeitrag pro MonatGrundzulageFörderquote ohne KindZulage mit 1 KindFörderquote mit Kind
10 bis 25 €60 bis 150 €50%180 bis 450 €150%
25 bis 30 €150 bis 180 €50%450 bis 480 €133 bis 150%
30 bis 150 €180 bis 540 €30 bis 50%480 bis 840 €47 bis 133%
150 bis 570 €540 €8 bis 30%840 €12 bis 47%

(Quelle: eigene Berechnung nach Fördersystematik)

Diese Zahlen machen deutlich: Gerade Familien mit kleineren Sparraten profitieren überproportional von der Kinderzulage.

Welche zusätzlichen Förderungen gibt es im Alters­vorsorge­depot für kleinere Einkommen?

Die geförderte private Altersvorsorge lohnt sich besonders für Menschen mit niedrigerem Einkommen. Auch ohne Steuererklärung oder bei niedrigem Steuersatz wird jeder Euro Eigenbeitrag mit Zulagen gefördert, die direkt in den Vertrag fließen. Um überhaupt gefördert zu werden, reicht schon ein monatlicher Beitrag von 10 Euro.

Kleine bis mittlere Eigenbeiträge erreichen dabei den höheren Fördersatz von 50 Cent pro Euro bis 360 Euro Eigenbeitrag, dazu kommt gegebenenfalls die Kinderzulage. Erst höhere Eigenbeiträge zwischen 361 und 1.800 Euro werden mit dem niedrigeren Satz von 25 Cent pro Euro gefördert.

Ein Aspekt, der in der Beratung oft zu kurz kommt: Das steuerlich geförderte Altersvorsorgevermögen ist im Sozialrecht geschützt und muss nicht verwertet werden, falls du irgendwann auf Grundsicherung angewiesen sein solltest. Seit dem Betriebs­renten­stärkungs­gesetz bleibt ein Sockelbetrag von 100 Euro zuzüglich 30 % der diesen Betrag übersteigenden Zusatzrente bis zu einem Höchstbetrag von aktuell 281,50 Euro anrechnungsfrei (Quelle: bundesfinanzministerium.de).

Ein wichtiger Praxishinweis aus meiner Erfahrung: Für Alleinerziehende und Geringverdiener kann das alte Riester-Modell teilweise sogar effektiver sein, weil dort mit geringeren Eigenbeiträgen schon hohe Zulagen erreicht wurden. Ein Abschluss eines Riester-Vertrags bis Ende 2026 sichert dir dauerhaft die alte Fördersystematik. Ob das für dich sinnvoll ist, würde ich mir im persönlichen Gespräch gerne genauer anschauen.

Wer ist nicht förder­berechtigt für ein Alters­vorsorge­depot?

Nicht jeder bekommt automatisch die staatliche Förderung für ein Altersvorsorgedepot. Es lohnt sich daher, vorab zu prüfen, ob du überhaupt in den Kreis der Förderberechtigten fällst.

Nicht unmittelbar förderberechtigt sind:

  • Freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Renten­versicherung, die keine der weiteren Förderkriterien erfüllen

  • Minijobber, die sich auf Antrag von der Renten­versicherungs­pflicht befreien lassen

  • Bezieher einer Vollrente wegen Alters

Im Kontrast dazu sind deutlich mehr Gruppen als früher förderberechtigt. Neu dabei sind alle Selbstständigen mit Einkünften nach § 15 EStG oder § 18 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG, die eine Steuererklärung abgegeben haben. Die bisherige Begrenzung auf pflichtversicherte Selbstständige fällt weg. Ebenfalls neu förderberechtigt sind pflichtversicherte Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke, zum Beispiel Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Anwälte oder Architekten.

Zwei Praxishinweise, die aus meiner Erfahrung häufig übersehen werden:

Bei Beamten gibt es kein automatisches Meldeverfahren zwischen Besoldungsstelle und Zentraler Zulagenstelle für Altersvermögen. Beamte müssen gegenüber ihrer Besoldungsstelle aktiv einwilligen, dass die Daten übermittelt werden. Ohne diese Einwilligung fließt keine Zulage, auch wenn die Berechtigung grundsätzlich besteht.

Dasselbe Prinzip gilt für Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen, auch sie müssen aktiv einwilligen, dass ihr Versorgungswerk die Pflichtmitgliedschaft meldet.

Falls du selbst keine unmittelbare Berechtigung hast, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem über deinen Ehepartner mittelbar zulageberechtigt sein, vorausgesetzt du zahlst selbst mindestens 120 Euro im Jahr ein und lebst nicht dauerhaft getrennt.

Welche steuerlichen Vorteile hat ein Alters­vorsorge­depot in der Anspar­phase für dich?

Neben der direkten Zulage bringt das Altersvorsorgedepot noch einen weiteren Vorteil mit, der in der Beratung oft unterschätzt wird: die steuerliche Behandlung während der Ansparphase.

Während der gesamten Laufzeit erfolgt keine Besteuerung von Wertsteigerungen und Erträgen. Es fallen also keine steuerpflichtigen Kapitalerträge an, solange das Geld im Depot bleibt. Besonders praktisch: Auch die sonst lästige Vorabpauschale, die bei thesaurierenden ETFs im normalen Depot jährlich fällig wird, entfällt komplett. Das gilt übrigens nicht nur bis zum geförderten Höchstbetrag, sondern für Einzahlungen bis insgesamt 6.840 Euro pro Jahr.

Auch beim Rebalancing oder einem Fondswechsel innerhalb des Depots bleiben Erträge steuerneutral. Im Vergleich zu einem normalen ETF-Depot, bei dem Dividenden und realisierte Kursgewinne der Abgeltungsteuer unterliegen und zusätzlich die jährliche Vorabpauschale anfällt, ist das ein echter Unterschied.

Zusätzlich kannst du Beiträge und deinen Zulageanspruch als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen, künftig bis maximal 1.800 Euro zuzüglich Zulageanspruch. Das Finanzamt prüft dabei automatisch im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung, ob dir ein höherer Steuervorteil zusteht als die erhaltene Zulage. Zulage und Steuervorteil bekommst du dabei nicht zusätzlich zueinander, es gilt immer der jeweils günstigere Betrag. Fällt die Prüfung zu deinen Gunsten aus, wird dir die Differenz zusätzlich gutgeschrieben.

Lohnt sich ein Alters­vorsorge­depot mit Förderung im Vergleich zu ungeförderter Alters­vorsorge?

Diese Frage bekomme ich oft gestellt, und die ehrliche Antwort lautet: Es kommt drauf an. Beide Varianten haben ihre Berechtigung, je nachdem, was dir wichtiger ist.

Für das Altersvorsorgedepot sprechen die direkten Zulagen, die zusätzlich zu deiner eigenen Einzahlung ins Depot fließen. Bei kleinen Eigenbeiträgen entstehen dadurch Förderquoten von über 100 %, wie du an den Beispielen weiter oben gesehen hast. Dazu kommen die steuerlichen Vorteile in der Ansparphase, die ein normales Depot einfach nicht bietet.

Für ein ungefördertes ETF-Depot spricht dagegen die volle Flexibilität. Du kannst frei anlegen und jederzeit Geld entnehmen, ohne Zweckbindung. Das Altersvorsorgedepot ist stärker an den Zweck der Altersvorsorge gebunden. Eine vorzeitige Entnahme ist grundsätzlich förderschädlich, bereits erhaltene Zulagen und Steuervorteile müssten dann in der Regel zurückgezahlt werden. Zusätzlich unterliegt der geförderte Teil in der Auszahlungsphase der vollen nachgelagerten Besteuerung mit deinem persönlichen Steuersatz.

Besonders interessant ist das Altersvorsorgedepot für Menschen, die langfristig fürs Alter sparen wollen, staatliche Förderung mitnehmen möchten und mehr Renditechancen suchen als bei klassischen Garantieprodukten. Dazu zählen aus meiner Erfahrung viele Arbeitnehmer, Familien mit Kindern, Berufseinsteiger und auch viele Selbstständige. Wer dagegen maximale Flexibilität und jederzeit freien Zugriff auf sein Geld möchte, ist mit einem freien Depot besser beraten.

Fazit: So viel Förderung steckt wirklich im Alters­vorsorge­depot

Die Förderung des Altersvorsorgedepots ist einkommensunabhängig, beitragsproportional und im Vergleich zum alten Riester-System deutlich großzügiger gestaltet. Bis zu 540 Euro Grundzulage, bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Kind und ein einmaliger Berufs­einsteiger­bonus von 200 Euro machen aus meiner Sicht ein rundes Paket, gerade für Familien und junge Sparer. Besonders spannend finde ich, dass kleine Beiträge überproportional gefördert werden, Förderquoten von über 200 % sind bei Eltern mit niedrigem Eigenbeitrag keine Seltenheit.

So einfach das Modell auf den ersten Blick klingt, selbsterklärend ist es trotzdem nicht. Beratungsbedarf besteht vor allem bei der Wahl der passenden Produktform, der Höhe des optimalen Eigenbeitrags zur Ausnutzung der Förderquote, dem Umgang mit bestehenden Verträgen und der Frage, ob ein Riester-Abschluss vor Ende 2026 für deine Situation noch sinnvoll ist. Genau das schaue ich mir gerne gemeinsam mit dir an. Buch dir jetzt dein Kostenfreies Erstgespräch – 45 Minuten, digital, ohne Verkaufsgelaber.

FAQ zur Förderung des Alters­vorsorge­depots

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