Das Wichtigste in Kürze

  • Das Altersvorsorgedepot ist ein neues gefördertes Produkt: Ab dem 1. Januar 2027 können Neuverträge als gefördertes Depot ohne Garantien abgeschlossen werden, das Investitionen in Fonds und ETFs ermöglicht.

  • Der Kostendeckel schützt deine Rendite: Beim sogenannten Standarddepot dürfen sämtliche Kosten die jährliche Rendite nur um maximal 1,0 % mindern. Zum Vergleich: Bestehende fondsgebundene Versicherungsprodukte lagen laut BaFin im Mittel bei 1,90 % Effektivkosten, in Einzelfällen sogar über 4 %.

  • Garantien optional, mehr Renditechance: Kapitalgarantien bleiben beim Altersvorsorgedepot weiterhin möglich, sind aber erstmals keine Pflicht mehr. Du kannst also bewusst darauf verzichten und stattdessen renditestärkere Anlageformen wie ETF-Sparpläne nutzen.

  • Staatliche Förderung bleibt und wird einfacher: Die Zulagen werden künftig beitragsproportional gewährt, bis zu einem maximalen Eigenbeitrag von 1.800 € pro Jahr. Auch der Sonderausgabenabzug bleibt erhalten.

  • Steuerfreiheit in der Ansparphase: Kapitalerträge im Depot bleiben bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei. Erst die Auszahlungen werden nachgelagert nach § 22 EStG besteuert.

  • Frühstart-Rente für Kinder: Der Staat plant, für Kinder ab dem sechsten Lebensjahr bis zum 18. Geburtstag monatlich 10 € in ein Altersvorsorgedepot einzuzahlen, insgesamt 1.440 €. Anders als beim Altersvorsorgedepot für Erwachsene übernimmt der Staat hier die Einzahlungen, ein eigener Kapitaleinsatz ist nicht nötig.

  • Riester-Verträge bleiben für Bestandskunden bestehen: Die Reform gilt nur für Neuverträge ab 2027, bestehende Riester-Verträge laufen nach bisherigen Regeln weiter. Eine Übertragung ins Altersvorsorgedepot ist möglich und kann sich je nach individueller Situation lohnen, besonders bei noch längerer Restlaufzeit.

Was ist das Alters­vorsorge­depot überhaupt?

Bevor wir zum Kostendeckel kommen, kurz zum Grundprinzip: Das Alters­vorsorge­depot ist eine neue Produktkategorie innerhalb der geförderten privaten Altersvorsorge. Das Bundesfinanzministerium beschreibt es als Vertrag, bei dem du bewusst auf Garantien verzichtest, um in chancenorientierte Anlageformen wie Fonds und ETFs zu investieren.

Das klingt zunächst nach einem normalen Wertpapierdepot. Der entscheidende Unterschied liegt in der steuerlichen Behandlung. Beim Alters­vorsorge­depot werden deine Beiträge durch staatliche Zulagen und gegebenenfalls durch Sonderausgabenabzug gefördert. Kapitalerträge bleiben bei Fondswechseln oder Umschichtungen vollständig steuerfrei, auch eine Vorabpauschale fällt nicht an. Erst wenn du im Rentenalter Geld entnimmst, greift die nachgelagerte Besteuerung nach § 22 EStG.

Ein normales ETF-Depot ohne Förderung funktioniert anders: Auf Dividenden und Kursgewinne fällt Abgeltungsteuer an, und staatliche Zulagen gibt es nicht. Das Alters­vorsorge­depot verbindet also die Renditechancen eines Fondsdepots mit der steuerlichen Förderlogik der bisherigen Riester-Welt und das zu geringeren Kosten. Wer sich zu seinen individuellen Optionen bei der Altersvorsorge beraten lassen möchte, kann das gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch tun.

Was darf im Depot angelegt werden?

Das Bundesfinanzministerium legt über eine Positivliste fest, in welche Anlageklassen investiert werden darf. Zulässig sind unter anderem:

  • OGAW-Fonds, also klassische Investmentfonds und ETFs, zum Beispiel ein weltweit anlegender Aktien-ETF wie ein MSCI-World-ETF

  • Europäisch regulierte ELTIF-Fonds

  • Schuldverschreibungen öffentlicher Emittenten

  • Bestimmte Alternative Investmentfonds

Ausgeschlossen bleiben dagegen Einzelaktien und Kryptowährungen. Der Gesetzgeber will Renditechancen öffnen, aber gleichzeitig ein Mindestmaß an Diversifikation sicherstellen. Das halte ich für einen vernünftigen Ansatz.

Was steckt hinter dem Kosten­deckel beim Alters­vorsorge­depot?

Kommen wir zum entscheidenden Punkt: dem Alters­vorsorge­depot Kosten­deckel. Um zu verstehen, warum er so wichtig ist, muss ich kurz erklären, was Effektivkosten überhaupt bedeuten.

Effektivkosten, auch als Reduction in Yield (RIY) bekannt, geben an, um wie viele Prozentpunkte deine jährliche Rendite durch alle anfallenden Kosten gemindert wird. Das ist die ehrlichste Kennzahl, wenn du Produkte vergleichen willst. Denn sie fasst alles zusammen: Abschlusskosten, Verwaltungsgebühren, Fondskosten, Transaktionskosten. Alles.

Was kostet der Markt heute?

Die BaFin hat 2022 die meistverkauften fondsgebundenen Versicherungsanlageprodukte untersucht. Das Ergebnis war ernüchternd: Im gewichteten Mittel lagen die Effektivkosten bei 1,90 % pro Jahr. In Einzelfällen wurden sogar Werte über 4 % festgestellt. Die BaFin kommentierte, dass bei solchen Kosten die erzielte Rendite kaum noch effektiv beim Kunden ankam. (Quelle: www.bafin.de)

Eine erneute Abfrage aus dem Jahr 2025 zeigte zwar einen Rückgang, aber weiterhin erhebliche Unterschiede zwischen Anbietern und Produkten. (Quelle: www.bafin.de)

Das zeigt das eigentliche Problem. Ohne gesetzliche Begrenzung können Gebühren still und leise einen großen Teil deiner Altersvorsorge auffressen.

Wie funktioniert der Kosten­deckel?

Für das sogenannte Standard­depot, also die einfachste und zugänglichste Form des Alters­vorsorge­depots, gilt ein gesetzlicher Kosten­deckel. Sämtliche Kosten dürfen die durchschnittliche jährliche Rendite des Vertrags über die gesamte Laufzeit um höchstens 1,0 Prozentpunkte pro Jahr mindern. Ursprünglich waren im Gesetzentwurf noch 1,5 % vorgesehen, im weiteren Gesetzgebungsverfahren wurde der Deckel jedoch auf 1,0 % gesenkt. Feststeht: Es gibt eine gesetzliche Obergrenze von 1,0 % für Standard­depots.

Verglichen mit den BaFin-Daten zu bestehenden Produkten ist das ein echter Schritt nach vorne. (Quellen: www.bundesfinanzministerium.de)

Wie ist das Standard­depot aufgebaut?

Das Standard­depot ist der Kern des neuen Systems und bewusst einfach gehalten. Es soll auch ohne Beratung abschließbar sein und bietet dir als Verbraucher einen klaren, kostengünstigen Einstieg in die geförderte Altersvorsorge.

Es besteht aus zwei vom Anbieter festgelegten OGAW-Fonds:

  • Rendite-Baustein: zum Beispiel einem weltweit investierenden Aktien-ETF

  • Sicherheits-Baustein: zum Beispiel einem Staatsanleihen-ETF

Die Aufteilung der Beiträge auf diese beiden Fonds ist voreingestellt. Auch das Ablauf­management gegen Ende der Ansparphase, also die schrittweise Umschichtung in sicherere Anlagen, läuft automatisch. Du musst keine eigenen Anlageentscheidungen treffen.

Jeder Anbieter von geförderten Altersvorsorgeprodukten ist verpflichtet, entweder ein eigenes Standard­depot anzubieten oder das Standard­depot eines Kooperationspartners zugänglich zu machen. Das soll sicherstellen, dass du als Verbraucher immer Zugang zu einem kostengünstigen Standardprodukt hast. Auch der Online-Abschluss muss ermöglicht werden.

Welche staatliche Förderung bekommst du beim Alters­vorsorge­depot?

Die Förderlogik der bisherigen Riester-Welt wird übernommen, aber deutlich vereinfacht. Das finde ich ehrlich gesagt überfällig. Wer schon mal versucht hat, seinen Riester-Mindest­eigen­beitrag zu berechnen, weiß, wovon ich rede.

Künftig wird die Zulage beitragsproportional gewährt – allerdings hat sich das genaue Modell im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch einmal deutlich verbessert. Der ursprüngliche Kabinettsbeschluss vom Dezember 2025 sah vor: 30 Cent Zulage pro eingezahltem Euro bis 1.200 €, danach 20 Cent bis 1.800 € – macht maximal 480 € Grundzulage.

Im März 2026 haben sich die Koalitionsfraktionen auf ein grosszügigeres Modell geeinigt, das nun auch dem finalen Gesetz zugrunde liegt: Für jeden eingezahlten Euro bis 360 € gibt es 50 Cent Zulage, für die weiteren bis zu 1.440 € dann 25 Cent. Der maximal geförderte Eigenbeitrag bleibt bei 1.800 € pro Jahr, was einer maximalen Grundzulage von 540 € entspricht.

Dazu kommt eine Kinderzulage: Pro Kind erhält ein Elternteil einen zusätzlichen Zuschuss von 100 % auf jeden eingezahlten Euro, maximal 300 € pro Kind bei einem Jahresbeitrag von 300 € (also 25 € monatlich).

Außerdem bleibt der Sonderausgabenabzug erhalten. Das heißt allerdings nicht, dass du Zulage und Steuervorteil zusätzlich zueinander bekommst. Stattdessen prüft das Finanzamt im Rahmen der Günstigerprüfung automatisch, ob der Sonderausgabenabzug für dich einen größeren steuerlichen Vorteil bringt als die Zulage. Fällt die Prüfung zu deinen Gunsten aus, wird dir die Differenz zwischen Steuerersparnis und Zulage zusätzlich gutgeschrieben. Du erhältst also immer nur den jeweils günstigeren Betrag, nie beides parallel in voller Höhe.

Was ist die Früh­start-Rente und warum ist sie relevant?

Als Vater eines kleinen Kindes hat mich dieser Teil der Reform besonders interessiert. Die Früh­start-Rente ist eine staatliche Förderung direkt für Kinder und Jugendliche.

Der Staat zahlt für Kinder ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr bis zum 18. Geburtstag monatlich 10 € in ein individuelles Alters­vorsorge­depot. Über zwölf Jahre kommen so 1.440 € zusammen. Eltern können das Depot zusätzlich mit eigenen Einzahlungen aufstocken. Ab dem 18. Lebensjahr können die jungen Erwachsenen das Depot dann mit eigenen Beiträgen weiter besparen.

Die Erträge aus der Früh­start-Rente bleiben bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei. Das gibt dem Startkapital Zeit zu wachsen.

Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche mit erstem Wohnsitz in Deutschland, für die Kindergeld bezogen wird. Die Förderung startet 2027 (rückwirkend mit Zahlungen ab Januar 2026) und gilt zunächst nur für den Geburtsjahrgang 2020. Jedes weitere Jahr kommt der nächstjüngere Jahrgang hinzu. Ältere Jahrgänge (2009–2019) sollen erst ab 2029 schrittweise einbezogen werden; bis dahin können sie zwar freiwillig ein Depot besparen, erhalten aber keine staatliche Förderung. Wer sich frühzeitig mit der Absicherung und Vorsorge für Kinder beschäftigt, kann das staatliche Startkapital sinnvoll ergänzen.

(Quellen: BMF-FAQ zur Früh­start-Rente, www.bundesfinanzministerium.de; Bundesregierung, Kabinettsbeschluss Eckpunkte Früh­start-Rente)

Wie werden Erträge im Alters­vorsorge­depot steuerlich behandelt?

Das Prinzip ist dasselbe wie bei bisherigen Riester-Verträgen: Steuerfreiheit in der Ansparphase, nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlungsphase.

Konkret bedeutet das: Kapitalerträge, die dein Depot in der Ansparphase erwirtschaftet, werden nicht besteuert. Du musst sie also auch nicht jährlich in deiner Steuererklärung als Kapitalerträge angeben. Das ist ein echter Vorteil gegenüber einem normalen ETF-Depot, bei dem Dividenden und realisierte Kursgewinne der Abgeltungsteuer unterliegen und zusätzlich auch auf nicht realisierte Kursgewinne thesaurierender ETFs jährlich eine Vorabpauschale anfällt.

Die Beiträge selbst kannst du als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen, sofern das steuerlich sinnvoll ist (Günstigerprüfung im Vergleich mit den Zulagen).

In der Auszahlungsphase werden Leistungen aus geförderten Beiträgen nach § 22 Nr. 5 EStG als sonstige Einkünfte besteuert – und zwar in voller Höhe (100 %), unabhängig davon, wann die Auszahlungsphase beginnt. Anders als bei der gesetzlichen Rente oder der Basisrente (Rürup) gibt es hier keine stufenweise ansteigende Besteuerungsquote. Die geförderten Beiträge werden von Beginn an vollständig versteuert, da sie in der Ansparphase ja bereits steuerlich begünstigt wurden.

Wichtig: Versteuert wird mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz, nicht pauschal. Wer im Rentenalter wenig anderes Einkommen hat, profitiert davon.

Sonderfall Beiträge über 1.800 € pro Jahr: Der Teil deiner Einzahlungen, der über die Fördergrenze von 1.800 € hinausgeht (bis zur Obergrenze von 6.840 €), erhält weder Zulage noch Sonderausgabenabzug. Bei der Auszahlung wird dieser ungeförderte Anteil separat behandelt, und zwar abhängig von der gewählten Auszahlform:

  • Bei einer lebenslangen Leibrente greift voraussichtlich die günstigere Ertragsanteilsbesteuerung (bei Rentenbeginn mit 65 sind das rund 18 % der Zahlung).

  • Bei Auszahlplan oder Einmalauszahlung gilt das Halbeinkünfteverfahren (nur die Hälfte des Gewinnanteils ist steuerpflichtig), sofern die Voraussetzungen von mindestens 12 Jahren Laufzeit erfüllt sind.

Eine verbindliche Klarstellung durch das Bundesfinanzministerium steht hierzu noch aus, die genaue steuerliche Anwendung kann sich also noch ändern.

Was unterscheidet das Alters­vorsorge­depot von Riester und Rürup?

Ich werde in Beratungsgesprächen oft gefragt, was denn jetzt besser ist. Die ehrliche Antwort: Das kommt drauf an. Aber lass mich die Unterschiede klar herausarbeiten.

Riester-Verträge sind seit 2002 gefördert und laufen für Bestandsverträge nach bisherigen Regeln weiter. Sie boten typischerweise Garantien auf die eingezahlten Beiträge, was die Renditechancen begrenzt hat. Wer einen Riester-Vertrag hat, muss jetzt nichts überstürzen.

Basisrenten (Rürup) sind kapitalgedeckt und steuerlich gefördert, aber sehr unflexibel: kein Kapitalwahlrecht, keine Vererbbarkeit, keine vorzeitige Auszahlung. Das angesparte Kapital wird ausschließlich lebenslang verrentet. Besonders sinnvoll für Selbständige und Freiberufler ohne gesetzliche Rentenversicherung, da dies eine Basisversorgung darstellen kann, welche auch noch insolvenz geschützt ist.

Das Alters­vorsorge­depot verzichtet auf starre Garantien, ermöglicht dafür aber höhere Renditechancen durch Fonds und ETFs, und ist durch den Kosten­deckel beim Standard­depot günstiger als viele bisherige Produkte. Neu sind auch langlaufende Auszahlungspläne als Alternative zur klassischen Verrentung, mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr.

Im Rahmen der Reform bleiben auch Garantieprodukte zulässig, bei denen 80 % oder 100 % der eingezahlten Beiträge zum Ende der Ansparphase garantiert werden. Wer auf Sicherheit nicht verzichten möchte, hat also weiterhin Optionen.

Kapital­übertragung von Riester ins Alters­vorsorge­depot

Wer einen bestehenden Riester-Vertrag hat, kann das angesparte Kapital ins neue Alters­vorsorge­depot übertragen. Das klingt zunächst attraktiv, ist aber keine pauschale Empfehlung. Eine Übertragung kann förderungsschädlich sein oder andere Nachteile mit sich bringen, je nach individueller Vertragssituation. Deshalb solltest du das nicht allein entscheiden, sondern dir professionelle Beratung holen, die genau prüft, ob eine Fortführung des Riester-Vertrags oder die Übertragung ins Alters­vorsorge­depot für dich sinnvoller ist.

Als grobe Orientierung: Verträge mit noch langer Restlaufzeit, etwa über 20 Jahre, profitieren in der Regel eher von einer Übertragung, weil die höheren Renditechancen mehr Zeit haben, sich zu entfalten. Bei kurzer Restlaufzeit lohnt sich eine Übertragung dagegen nicht unbedingt.

Aus meiner Erfahrung sehe ich häufig, dass Menschen reflexartig nach Garantien greifen, obwohl sie bei einem langen Anlagehorizont gar nicht nötig wären. Ein 30-Jähriger mit 35 Jahren bis zur Rente hat genug Zeit, Marktschwankungen auszusitzen. Für ihn kann das renditeorientierte Alters­vorsorge­depot mit Kosten­deckel deutlich attraktiver sein als ein Garantieprodukt, das die Rendite künstlich begrenzt.

Für wen ist das Alters­vorsorge­depot mit Kosten­deckel besonders interessant?

Das Bundesfinanzministerium hebt hervor, dass die Reform insbesondere Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen sowie Familien mit Kindern adressiert. Die beitrags­proportionale Zulage sorgt dafür, dass die Förderquote gerade bei niedrigen Eigenbeiträgen besonders hoch ist.

Besonders interessant ist das Alters­vorsorge­depot für:

  • Berufseinsteiger und junge Erwachsene, die frühzeitig mit der Altersvorsorge starten und von einem langen Anlagehorizont profitieren wollen

  • Familien mit Kindern, die über die Kinderzulage zusätzliche Förderung erhalten und für ihre Kinder über die Früh­start-Rente ein frühes Startkapital aufbauen können

  • Menschen, die bisher von Riester frustriert waren, weil ihnen die Produkte zu teuer, zu unflexibel oder zu intransparent waren

  • Alle, die ETF-Sparpläne kennen und schätzen, aber bisher keine steuerlich geförderte Möglichkeit dafür hatten

Weniger geeignet ist das Depot für Menschen, die auf eine garantierte Mindest­auszahlung angewiesen sind oder die kurz vor dem Rentenalter stehen und kaum noch Zeit haben, Marktschwankungen auszusitzen.

Jede Situation ist individuell. Wer bereits eine Basisrente, einen Riester-Vertrag oder eine betriebliche Altersvorsorge hat, sollte schauen, ob und wie das Alters­vorsorge­depot als Ergänzung Sinn ergibt, nicht als Ersatz. Wer bei dieser Frage Unterstützung sucht, findet als Versicherungs­makler in Tübingen und Umgebung einen kompetenten Ansprechpartner.

Fazit: Das Alters­vorsorge­depot mit Kosten­deckel ist ein echter Schritt nach vorne

Die Reform der privaten Altersvorsorge geht in die richtige Richtung. Ein kostenbegrenztes Standard­depot, das ETF-Sparpläne in die steuerlich geförderte Altersvorsorge bringt, war längst überfällig. Die BaFin-Daten zu Effektivkosten haben gezeigt, wie stark Gebühren bisher die Rendite von Altersvorsorgeprodukten gefressen haben. Der Alters­vorsorge­depot Kosten­deckel setzt dem eine klare Grenze.

Gleichzeitig: Die Reform startet erst für Neuverträge ab dem 1. Januar 2027. Bis dahin lohnt es sich, die eigene Vorsorgesituation zu überprüfen. Hast du bereits Verträge, die du auf den Prüfstand stellen solltest? Oder bist du noch gar nicht richtig abgesichert?

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FAQ zum Thema Alters­vorsorge­depot mit Kosten­deckel

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