Das Wichtigste in Kürze

  • Automatischer Vergleich zweier Fördertöpfe: Das Finanzamt prüft für dich, ob die Zulage oder der Sonderausgabenabzug günstiger ist. Du bekommst immer den höheren Betrag, nie beides parallel in voller Höhe.

  • Zulage bleibt im Vertrag, Steuervorteil landet bei dir: Fällt die Prüfung zugunsten des Sonderausgabenabzugs aus, wird nur die Differenz zur Zulage zusätzlich als Steuerermäßigung ausgezahlt, frei verfügbar für dich.

  • Kleine Beiträge werden überproportional gefördert: Bis 360 € Eigenbeitrag gibt es 50 % Grundzulage, bis 1.800 € noch 25 %. Mit Kindern kommt nochmal bis zu 300 € pro Kind obendrauf.

  • Keine Steuer auf Erträge in der Ansparphase: Bis zu 6.840 € Einzahlung im Jahr bleiben ohne Vorabpauschale, Umschichtungen und Fondswechsel sind steuerneutral.

  • In der Auszahlungsphase wird nachgelagert besteuert: Geförderte Beiträge unterliegen zu 100 % deinem persönlichen Steuersatz, der im Alter meist deutlich niedriger ausfällt als im Berufsleben. Beim ungeförderten Anteil greift je nach Auszahlungsform entweder die Ertragsanteilsbesteuerung (Rente) oder das Halbeinkünfteverfahren (Auszahlplan, Einmalentnahme).

Was bedeutet die Günstig­er­prüfung beim Alters­vorsorge­depot genau?

Beim Alters­vorsorge­depot gibt es zwei Wege der Förderung: die staatliche Zulage und den Sonder­ausgaben­abzug über die Steuer­erklärung. Wichtig zu verstehen ist, dass du diese beiden Vorteile nicht einfach addieren kannst. Das Finanzamt prüft automatisch, welche der beiden Varianten für dich einen größeren finanziellen Vorteil bringt.

Fällt diese Prüfung zugunsten des Sonder­ausgaben­abzugs aus, bekommst du nicht die volle Steuer­ersparnis obendrauf, sondern nur die Differenz zwischen Steuer­ersparnis und bereits erhaltener Zulage. Heißt konkret: Es gibt immer nur den jeweils günstigeren Betrag, nie beides in voller Höhe gleichzeitig.

Technisch läuft das so ab: Wird ein Sonder­ausgaben­abzug gewährt, erhöht sich die berechnete Einkommensteuer zunächst um den Anspruch auf Zulage. Durch diese Hinzurechnung stellt das Finanzamt sicher, dass bei der Veranlagung nur die über den Zulagen­anspruch hinausgehende Steuer­ermäßigung zusätzlich gewährt wird. Über diesen zusätzlichen Betrag kannst du frei verfügen, die Zulage selbst bleibt dagegen auf deinem Alters­vorsorge­vertrag und wächst dort weiter für dich.

Wie funktioniert die Günstig­er­prüfung in der Praxis?

Die gute Nachricht vorweg: Du musst als Sparer nichts extra beantragen. Die Günstigerprüfung läuft automatisch im Rahmen deiner Einkommensteuer­veranlagung. Deine Aufgabe beschränkt sich darauf, die Beiträge und den Zulagen­anspruch korrekt in der Steuer­erklärung anzugeben.

In der Steuer­erklärung gibst du den Gesamt­betrag an, der insgesamt in dein Depot geflossen ist, also deine eigenen Einzahlungen plus die erhaltenen Zulagen. Auf dieser Basis prüft das Finanzamt, ob sich zusätzlich zur Zulage noch ein steuerlicher Vorteil ergibt.

Ein Beispiel macht das greifbar. Nehmen wir eine Sparerin, die 3.600 € im Jahr einzahlt und dafür 840 € an Förderung erhält, macht zusammen 4.440 €. Wie hoch ein möglicher zusätzlicher Steuer­vorteil ausfällt, hängt komplett von der individuellen Steuer­situation ab. Entscheidend ist immer der Vergleich zwischen Zulagen­höhe und berechneter Steuer­ersparnis, den Finanzamt und Zulagen­stelle für dich durchführen.

Welche Vorteile bringt dir ein Alters­vorsorge­depot mit Günstig­er­prüfung gegenüber reiner Steuer­förderung?

Der größte Vorteil der Günstigerprüfung liegt darin, dass dir garantiert kein Förder­vorteil verloren geht. Egal ob Zulage oder Sonder­ausgaben­abzug am Ende höher ausfällt, du bekommst immer die für dich bessere Variante.

Ein weiterer Pluspunkt: Die Zulagen­förderung ist einkommens­unabhängig und bemisst sich proportional zu deinem Eigen­beitrag. Der bisherige, einkommens­abhängige Mindest­eigen­beitrag von 4 % des Vorjahreseinkommens fällt beim Alters­vorsorge­depot weg, ebenso die anteilige Kürzung, wenn du diesen Beitrag früher unterschritten hast. Wenn du wissen möchtest, für wen sich der Einstieg ins Alters­vorsorge­depot für Gut­verdiener besonders lohnt, findest du dazu einen eigenen Ratgeber bei uns.

Wie hoch fällt die Grund­zulage konkret aus?

Die Grundzulage ist zweistufig aufgebaut. Auf die ersten 360 € Eigen­beitrag gibt es 50 % Zulage, also bis zu 180 €. Auf die weiteren 1.440 € bis zur Grenze von 1.800 € kommen nochmal 25 % dazu, maximal 360 €. Insgesamt sind damit bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr möglich.

Hast du Kinder, kommt zusätzlich die Kinderzulage ins Spiel, 100 % deines Eigen­beitrags, maximal 300 € pro Kind und Jahr. Die volle Kinderzulage erreichst du bereits ab 300 € Eigen­beitrag im Jahr.

Wie sich Förderquote und Eigen­beitrag je nach Lebens­situation unterscheiden, zeigt folgende Übersicht:

BeispielEinzahlung pro JahrFörderung gesamtFörderquote
Ohne Kinder1.800 €540 €30 %
Mit 2 Kindern, kleiner Beitrag360 €780 €217 %
Mit 2 Kindern, sehr kleiner Beitrag120 €300 €250 %
Mit 1 Kind, hoher Beitrag3.600 €840 €23 %

Wie wirkt der Sonder­ausgaben­abzug beim Alters­vorsorge­depot?

Der Sonder­ausgaben­abzug ist ein zusätzlicher Abzug neben den regulären Vorsorge­aufwendungen. Der Höchst­betrag liegt künftig bei bis zu 1.800 € Eigen­beitrag zuzüglich Zulagen, ohne mittelbar zulage­berechtigten Ehegatten und ohne Kinder­zulage ergibt das rechnerisch bis zu 2.340 €. Damit liegt der neue Höchst­betrag durchgehend über dem bisherigen Riester-Höchstbetrag von 2.100 €.

Welche Voraus­setzungen musst du für die Günstig­er­prüfung beim Alters­vorsorge­depot erfüllen?

Damit die Günstigerprüfung überhaupt greifen kann, musst du zunächst förderberechtigt sein und Beiträge in dein Alters­vorsorge­depot einzahlen. Zusätzlich musst du diese Beiträge in deiner Einkommensteuer­erklärung angeben, denn genau dort findet die Prüfung statt.

Der Mindest­beitrag für die Förderung liegt bei 120 € im Jahr, umgerechnet also 10 € im Monat. Für die volle Grundzulage inklusive eines möglichen Berufs­einsteiger­bonus brauchst du eine unmittelbare Zulage­berechtigung und musst diesen Mindest­betrag jährlich einzahlen.

Wer zählt zum unmittelbar förder­berechtigten Personen­kreis?

Unmittelbar förderberechtigt sind unter anderem:

  • Pflicht­versicherte in der gesetzlichen Renten­versicherung

  • Beamte

  • Alle Selbständigen mit Einkünften nach § 15 EStG oder § 18 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG, sofern eine Steuer­erklärung abgegeben wird

  • Pflicht­mitglieder berufs­ständischer Versorgungs­werke, etwa Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Anwälte oder Architekten

  • Arbeit­nehmer, Auszubildende und Minijobber, die nicht von der Versicherungs­pflicht befreit sind

  • Eltern in Kinder­erziehungs­zeit sowie Bezieher bestimmter Lohn­ersatz­leistungen

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Beamte müssen gegenüber ihrer Besoldungsstelle aktiv einwilligen, dass Daten an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen übermittelt werden. Ohne diese Einwilligung fließt keine Zulage. Dasselbe gilt für Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen.

Nicht unmittelbar förderberechtigt sind zum Beispiel freiwillig gesetzlich Renten­versicherte ohne weitere Kriterien, von der Renten­versicherungs­pflicht befreite Minijobber oder Bezieher einer Vollrente wegen Alters. Für Ehe­partner ohne eigene unmittelbare Förder­berechtigung gibt es die mittelbare Förder­berechtigung, auch hier liegt der Mindest­beitrag bei 120 € jährlich, die Zulage selbst richtet sich nach den Beiträgen des unmittelbar Berechtigten und ist auf 175 € gedeckelt.

Welche Rolle spielen Steuern beim Alters­vorsorge­depot in der Anspar­phase?

Ein Punkt, der mich an dem neuen Modell wirklich überzeugt, ist die steuerliche Behandlung während der Ansparzeit. Wert­steigerungen und Erträge innerhalb deines Alters­vorsorge­depots werden in dieser Phase nicht besteuert. Es entstehen also keine steuer­pflichtigen Kapital­erträge, während dein Geld für dich arbeitet.

Konkret bedeutet das: Auf die sogenannte Vorab­pauschale, die bei normalen thesaurierenden ETFs jährlich anfällt, zahlst du im Alters­vorsorge­depot keine Steuern. Das gilt nicht nur bis zum geförderten Höchst­betrag von 1.800 €, sondern für Einzahlungen bis insgesamt 6.840 € im Jahr. Diese steuerliche Begünstigung ist dabei komplett unabhängig davon, ob du überhaupt Zulage oder Sonder­ausgaben­abzug in Anspruch nimmst.

Auch Fonds­wechsel, Umschichtungen und Rebalancing innerhalb deines Depots bleiben steuerfrei beziehungsweise steuer­neutral. Im Vergleich zu einem normalen ETF-Depot ist das ein echter Vorteil, denn dort unterliegen Dividenden und realisierte Kursgewinne der Abgeltungsteuer, und auf nicht realisierte Kursgewinne thesaurierender ETFs fällt zusätzlich jährlich die Vorab­pauschale an. Deine Beiträge kannst du zusätzlich als Sonder­ausgaben geltend machen, sofern die Günstigerprüfung ergibt, dass das für dich steuerlich sinnvoll ist.

Wie wird dein Alters­vorsorge­depot in der Auszahlungs­phase besteuert?

Beim Übergang in die Renten­phase greift das Prinzip der nach­gelagerten Besteuerung. Wie umfangreich die Besteuerung ausfällt, richtet sich danach, inwieweit deine Beiträge während der Anspar­phase durch Sonder­ausgaben­abzug oder Zulage gefördert wurden.

Leistungen, die auf geförderten Beiträgen beruhen, unterliegen zu 100 % der nach­gelagerten Besteuerung, und zwar auch soweit sie auf Zulagen, Erträgen und Wert­steigerungen basieren. Die Besteuerung erfolgt nach § 22 Nr. 5 EStG als sonstige Einkünfte mit deinem persönlichen Einkommensteuer­satz. Anders als bei der gesetzlichen Rente gibt es dabei keine stufenweise ansteigende Besteuerungs­quote, die geförderten Beiträge werden von Beginn an vollständig versteuert. Der Vorteil dabei: Dein persönlicher Steuer­satz im Rentenalter liegt in den meisten Fällen niedriger als während deines Erwerbslebens.

Für nicht geförderte Beiträge gelten günstigere Regeln. Entscheidest du dich für eine lebenslange Leibrente, greift die Ertrags­anteil­besteuerung, die bei einem Renten­beginn mit 65 Jahren bei rund 18 % liegt. Wählst du stattdessen einen Auszahlplan oder eine Einmal­auszahlung, kommt das Halbeinkünfte­verfahren zum Tragen, bei dem nur die Hälfte des Gewinn­anteils steuer­pflichtig ist, vorausgesetzt du erfüllst eine Mindest­laufzeit von 12 Jahren. Bei gemischten Beiträgen, also gefördert und ungefördert zugleich, werden die Leistungen entsprechend anteilig aufgeteilt.

Ein Detail, das viele nicht kennen: Leistungen aus einem privaten Riester-Vertrag sind bei Pflicht­versicherten in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflege­versicherung beitrags­frei. Seit dem 01.01.2018 gilt das auch für die betriebliche Riester-Rente, sofern die Beiträge förderungs­fähig waren.

Wie kannst du dein Alters­vorsorge­depot sinnvoll planen, wenn du unterschiedliche Einkommen hast?

Aus meiner Erfahrung ist genau hier der Punkt, an dem sich zeigt, wie individuell die Günstigerprüfung wirkt. Für kleinere Einkommen lohnt sich die geförderte Alters­vorsorge auch dann, wenn der persönliche Steuer­satz niedrig ist. Jeder eingezahlte Euro wird über die Zulage gefördert, die direkt in deinen Vertrag fließt. Schon ab 10 € im Monat bist du förderfähig.

Kleine bis mittlere Eigen­beiträge profitieren dabei von einem besonders hohen Fördersatz: Bis 360 € bekommst du 50 Cent Grundzulage pro eingezahltem Euro, zwischen 361 € und 1.800 € sind es noch 25 Cent. Hast du Kinder, kommt zusätzlich 1 € Kinder­zulage pro selbst gespartem Euro und Kind dazu.

Bei Gutverdienern läuft es oft andersherum. Je höher dein persönlicher Grenz­steuer­satz, desto eher fällt die Günstigerprüfung zugunsten des Sonder­ausgaben­abzugs aus, weil die Steuer­ersparnis dann größer ist als die Zulage. Über den geförderten Betrag von 1.800 € hinaus kannst du zudem bis zu 6.840 € insgesamt einzahlen. Der darüber hinausgehende, ungeförderte Teil zählt zur sogenannten dritten Schicht und kann zu 100 % entnommen werden, das ist ein echtes Flexibilitäts­argument.

Ein Punkt, den ich immer wieder mit Kunden bespreche, die spät einsteigen: Das Halbeinkünfte­verfahren beim ungeförderten Teil greift nur, wenn die Mindest­laufzeit von 12 Jahren erfüllt ist. Da die Auszahlung frühestens mit 65 beginnt, erreichst du diese 12 Jahre nicht mehr, wenn du deutlich nach dem 53. Lebensjahr einsteigst. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, den Auszahlungs­beginn bewusst nach hinten zu schieben. Die Zulagen selbst bleiben davon unberührt, sie sind laufzeit­unabhängig. Wenn du dich fragst, bis zu welchem Alter ein Einstieg ins Alters­vorsorge­depot noch sinnvoll ist, haben wir das in einem eigenen Beitrag für dich aufgeschlüsselt.

Für Ehepaare gilt eine praktische Erleichterung: Es reicht, wenn eine Person die persönlichen Voraussetzungen für die unmittelbare Förder­berechtigung erfüllt. Der mittelbar zulage­berechtigte Ehegatte muss lediglich mindestens 120 € einzahlen, sofern beide nicht dauerhaft getrennt leben. Die Höhe seiner Zulage richtet sich dann nach den Beiträgen des unmittelbar Förder­berechtigten, gedeckelt auf maximal 175 €.

Für wen lohnt sich ein Alters­vorsorge­depot mit Günstig­er­prüfung besonders?

Aus meiner Beratungs­praxis kann ich sagen, dass das Alters­vorsorge­depot besonders für Menschen interessant ist, die langfristig fürs Alter sparen möchten, staatliche Förderung mitnehmen wollen und dabei mehr Rendite­chancen suchen als bei klassischen Garantie­produkten. Das trifft auf viele Arbeit­nehmer, Familien mit Kindern, Berufs­einsteiger und einen Großteil der Selbständigen zu.

Familien profitieren besonders stark, weil sich Grund- und Kinder­zulage kombinieren lassen. Gerade bei kleineren bis mittleren Spar­raten entsteht dadurch ein hoher Förder­hebel. Auch für Selbständige hat sich einiges getan, sie sind jetzt vollständig erfasst, sofern sie Einkünfte nach § 15 oder § 18 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG erzielen und die übrigen Förder­voraussetzungen erfüllen.

Für junge Menschen gibt es zusätzlich einen einmaligen Berufs­einsteiger­bonus von 200 €, wenn der Vertrag vor dem 25. Geburtstag abgeschlossen wird. Kombiniert mit einem langen Anlage­horizont und dem Zinseszins­effekt ist das ein starker Startvorteil. Auch Sparer, die bisher wegen niedriger Eigen­beiträge nur eine geringe, anteilige Zulage bekommen haben, profitieren im neuen System deutlich mehr.

Wichtig ist mir aber auch die ehrliche Einordnung: Wer maximale Flexibilität und jederzeitigen freien Zugriff aufs Geld will, ist mit einem klassischen Depot besser bedient. Und wer bereits einen bestehenden Riester-Vertrag mit guten Konditionen und hohen Garantien hat, sollte einen Wechsel nicht überstürzen. Gerade für Alleinerziehende kann das alte Riester-Modell sogar effektiver sein, weil dort mit geringen Eigen­beiträgen teils sehr hohe Zulagen erreicht wurden. Es kommt eben, wie so oft in der Finanz­planung, auf deine individuelle Situation an. Wer dabei professionelle Unterstützung sucht, findet bei unserer persönlichen Beratung einen guten Einstieg.

Welche typischen Fehler bei der Günstig­er­prüfung im Alters­vorsorge­depot solltest du vermeiden?

Oft sehe ich in Beratungs­gesprächen, dass sich falsche Erwartungen einschleichen, gerade weil das Thema Förderung auf den ersten Blick kompliziert wirkt. Ein paar Stolper­fallen begegnen mir dabei immer wieder.

  • Doppelte Förderung erwarten: Viele denken, sie bekommen Zulage und vollen Steuer­vorteil parallel. Tatsächlich gibt es immer nur den jeweils günstigeren Betrag, die Zulage wird bei einem höheren Sonder­ausgaben­abzug angerechnet.

  • Beiträge nicht in der Steuer­erklärung angeben: Ohne diese Angabe kann das Finanzamt gar nicht prüfen, ob dir ein zusätzlicher Steuer­vorteil zusteht.

  • Fehlende Einwilligung zur Daten­übermittlung: Beamte und Mitglieder berufs­ständischer Versorgungs­werke müssen aktiv einwilligen, dass ihre Daten an die Zulagen­stelle gemeldet werden, sonst bleibt die Zulage aus.

  • Bestehenden Riester-Vertrag vorschnell kündigen: Bei einer Kündigung können bereits erhaltene Zulagen und Steuer­vorteile zurückgefordert werden.

  • Schädliche Verwendung des geförderten Kapitals: Wird das Guthaben vorzeitig oder zweck­widrig verwendet, müssen Zulagen und Steuer­ermäßigungen zurückgezahlt werden.

  • 12-Jahres-Frist beim ungeförderten Teil übersehen: Wer spät einsteigt und auf das Halbeinkünfte­verfahren setzt, muss die Mindest­laufzeit im Blick behalten.

  • Unüberlegter Wechsel bei bestehendem Riester-Vertrag: Ein Häkchen beim Broker ist schnell gesetzt, ein Wechsel ist aber nicht automatisch die bessere Wahl. Zu prüfen sind Garantien, Förder­historie, Kosten­struktur, Renten­faktoren, Rest­laufzeiten und deine gesamte Familien­situation.

Fazit: Die Günstig­er­prüfung sichert dir immer die beste Förderung

Am Ende bleibt für mich festzuhalten, dass die Günstigerprüfung ein echtes Sicherheitsnetz für deine Alters­vorsorge ist. Du musst dich nicht selbst durch Steuer­formeln kämpfen, das Finanzamt übernimmt den Vergleich zwischen Zulage und Sonder­ausgaben­abzug automatisch für dich. Für kleine bis mittlere Beiträge und Familien ist meist die Zulage der stärkste Hebel, für Gutverdiener kann der Sonder­ausgaben­abzug mehr bringen. Entscheidend ist, dass du deine Beiträge korrekt in der Steuer­erklärung angibst, denn nur so kann die Prüfung überhaupt zu deinen Gunsten ausfallen.

Ob das Alters­vorsorge­depot für dich die richtige Wahl ist, oder ob ein bestehender Riester-Vertrag weiterhin sinnvoll bleibt, hängt stark von deiner Beitrags­höhe, deiner Familien­situation und deinem Steuer­satz ab. Ich nehme mir gerne Zeit, das gemeinsam mit dir durchzugehen. Buch dir jetzt dein Kostenfreies Erstgespräch – 45 Minuten, digital, ohne Verkaufsgelaber.

FAQ zur Günstig­er­prüfung im Alters­vorsorge­depot

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