
Benedikt Deutsch
Vater & Versicherungsexperte
Inhaltsverzeichnis
Günstigerprüfung im Altersvorsorgedepot verstehen und optimal nutzen
Wenn ich mit Kunden über das neue Altersvorsorgedepot spreche, fällt früher oder später ein Begriff, der viele erstmal verunsichert: die Günstigerprüfung. Klingt nach Paragrafendeutsch, ist aber im Kern eine richtig gute Sache für dich. Denn genau diese Prüfung sorgt dafür, dass du am Ende immer die Förderung bekommst, die für dich am meisten bringt. Weder zu wenig, noch musst du selbst rechnen. In diesem Beitrag erfährst du, wie die Günstigerprüfung beim Altersvorsorgedepot funktioniert, welche Voraussetzungen du erfüllen musst und wie du sie je nach Einkommen optimal für dich nutzt.
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23.09.2026

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Das Wichtigste in Kürze
Automatischer Vergleich zweier Fördertöpfe: Das Finanzamt prüft für dich, ob die Zulage oder der Sonderausgabenabzug günstiger ist. Du bekommst immer den höheren Betrag, nie beides parallel in voller Höhe.
Zulage bleibt im Vertrag, Steuervorteil landet bei dir: Fällt die Prüfung zugunsten des Sonderausgabenabzugs aus, wird nur die Differenz zur Zulage zusätzlich als Steuerermäßigung ausgezahlt, frei verfügbar für dich.
Kleine Beiträge werden überproportional gefördert: Bis 360 € Eigenbeitrag gibt es 50 % Grundzulage, bis 1.800 € noch 25 %. Mit Kindern kommt nochmal bis zu 300 € pro Kind obendrauf.
Keine Steuer auf Erträge in der Ansparphase: Bis zu 6.840 € Einzahlung im Jahr bleiben ohne Vorabpauschale, Umschichtungen und Fondswechsel sind steuerneutral.
In der Auszahlungsphase wird nachgelagert besteuert: Geförderte Beiträge unterliegen zu 100 % deinem persönlichen Steuersatz, der im Alter meist deutlich niedriger ausfällt als im Berufsleben. Beim ungeförderten Anteil greift je nach Auszahlungsform entweder die Ertragsanteilsbesteuerung (Rente) oder das Halbeinkünfteverfahren (Auszahlplan, Einmalentnahme).
Was bedeutet die Günstigerprüfung beim Altersvorsorgedepot genau?
Beim Altersvorsorgedepot gibt es zwei Wege der Förderung: die staatliche Zulage und den Sonderausgabenabzug über die Steuererklärung. Wichtig zu verstehen ist, dass du diese beiden Vorteile nicht einfach addieren kannst. Das Finanzamt prüft automatisch, welche der beiden Varianten für dich einen größeren finanziellen Vorteil bringt.
Fällt diese Prüfung zugunsten des Sonderausgabenabzugs aus, bekommst du nicht die volle Steuerersparnis obendrauf, sondern nur die Differenz zwischen Steuerersparnis und bereits erhaltener Zulage. Heißt konkret: Es gibt immer nur den jeweils günstigeren Betrag, nie beides in voller Höhe gleichzeitig.
Technisch läuft das so ab: Wird ein Sonderausgabenabzug gewährt, erhöht sich die berechnete Einkommensteuer zunächst um den Anspruch auf Zulage. Durch diese Hinzurechnung stellt das Finanzamt sicher, dass bei der Veranlagung nur die über den Zulagenanspruch hinausgehende Steuerermäßigung zusätzlich gewährt wird. Über diesen zusätzlichen Betrag kannst du frei verfügen, die Zulage selbst bleibt dagegen auf deinem Altersvorsorgevertrag und wächst dort weiter für dich.
Wie funktioniert die Günstigerprüfung in der Praxis?
Die gute Nachricht vorweg: Du musst als Sparer nichts extra beantragen. Die Günstigerprüfung läuft automatisch im Rahmen deiner Einkommensteuerveranlagung. Deine Aufgabe beschränkt sich darauf, die Beiträge und den Zulagenanspruch korrekt in der Steuererklärung anzugeben.
In der Steuererklärung gibst du den Gesamtbetrag an, der insgesamt in dein Depot geflossen ist, also deine eigenen Einzahlungen plus die erhaltenen Zulagen. Auf dieser Basis prüft das Finanzamt, ob sich zusätzlich zur Zulage noch ein steuerlicher Vorteil ergibt.
Ein Beispiel macht das greifbar. Nehmen wir eine Sparerin, die 3.600 € im Jahr einzahlt und dafür 840 € an Förderung erhält, macht zusammen 4.440 €. Wie hoch ein möglicher zusätzlicher Steuervorteil ausfällt, hängt komplett von der individuellen Steuersituation ab. Entscheidend ist immer der Vergleich zwischen Zulagenhöhe und berechneter Steuerersparnis, den Finanzamt und Zulagenstelle für dich durchführen.
Welche Vorteile bringt dir ein Altersvorsorgedepot mit Günstigerprüfung gegenüber reiner Steuerförderung?
Der größte Vorteil der Günstigerprüfung liegt darin, dass dir garantiert kein Fördervorteil verloren geht. Egal ob Zulage oder Sonderausgabenabzug am Ende höher ausfällt, du bekommst immer die für dich bessere Variante.
Ein weiterer Pluspunkt: Die Zulagenförderung ist einkommensunabhängig und bemisst sich proportional zu deinem Eigenbeitrag. Der bisherige, einkommensabhängige Mindesteigenbeitrag von 4 % des Vorjahreseinkommens fällt beim Altersvorsorgedepot weg, ebenso die anteilige Kürzung, wenn du diesen Beitrag früher unterschritten hast. Wenn du wissen möchtest, für wen sich der Einstieg ins Altersvorsorgedepot für Gutverdiener besonders lohnt, findest du dazu einen eigenen Ratgeber bei uns.
Wie hoch fällt die Grundzulage konkret aus?
Die Grundzulage ist zweistufig aufgebaut. Auf die ersten 360 € Eigenbeitrag gibt es 50 % Zulage, also bis zu 180 €. Auf die weiteren 1.440 € bis zur Grenze von 1.800 € kommen nochmal 25 % dazu, maximal 360 €. Insgesamt sind damit bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr möglich.

Die ersten 30 € im Monat werden mit 50 % sofort vom Staat bezuschusst – das ist aus meiner Sicht der stärkste Hebel im gesamten neuen Modell.
Benedikt Deutsch
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Hast du Kinder, kommt zusätzlich die Kinderzulage ins Spiel, 100 % deines Eigenbeitrags, maximal 300 € pro Kind und Jahr. Die volle Kinderzulage erreichst du bereits ab 300 € Eigenbeitrag im Jahr.
Wie sich Förderquote und Eigenbeitrag je nach Lebenssituation unterscheiden, zeigt folgende Übersicht:
| Beispiel | Einzahlung pro Jahr | Förderung gesamt | Förderquote |
| Ohne Kinder | 1.800 € | 540 € | 30 % |
| Mit 2 Kindern, kleiner Beitrag | 360 € | 780 € | 217 % |
| Mit 2 Kindern, sehr kleiner Beitrag | 120 € | 300 € | 250 % |
| Mit 1 Kind, hoher Beitrag | 3.600 € | 840 € | 23 % |
Wie wirkt der Sonderausgabenabzug beim Altersvorsorgedepot?
Der Sonderausgabenabzug ist ein zusätzlicher Abzug neben den regulären Vorsorgeaufwendungen. Der Höchstbetrag liegt künftig bei bis zu 1.800 € Eigenbeitrag zuzüglich Zulagen, ohne mittelbar zulageberechtigten Ehegatten und ohne Kinderzulage ergibt das rechnerisch bis zu 2.340 €. Damit liegt der neue Höchstbetrag durchgehend über dem bisherigen Riester-Höchstbetrag von 2.100 €.

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Welche Voraussetzungen musst du für die Günstigerprüfung beim Altersvorsorgedepot erfüllen?
Damit die Günstigerprüfung überhaupt greifen kann, musst du zunächst förderberechtigt sein und Beiträge in dein Altersvorsorgedepot einzahlen. Zusätzlich musst du diese Beiträge in deiner Einkommensteuererklärung angeben, denn genau dort findet die Prüfung statt.
Der Mindestbeitrag für die Förderung liegt bei 120 € im Jahr, umgerechnet also 10 € im Monat. Für die volle Grundzulage inklusive eines möglichen Berufseinsteigerbonus brauchst du eine unmittelbare Zulageberechtigung und musst diesen Mindestbetrag jährlich einzahlen.
Wer zählt zum unmittelbar förderberechtigten Personenkreis?
Unmittelbar förderberechtigt sind unter anderem:
Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung
Beamte
Alle Selbständigen mit Einkünften nach § 15 EStG oder § 18 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG, sofern eine Steuererklärung abgegeben wird
Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke, etwa Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Anwälte oder Architekten
Arbeitnehmer, Auszubildende und Minijobber, die nicht von der Versicherungspflicht befreit sind
Eltern in Kindererziehungszeit sowie Bezieher bestimmter Lohnersatzleistungen
Wichtig!
Beamte müssen gegenüber ihrer Besoldungsstelle aktiv einwilligen, dass Daten an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen übermittelt werden. Ohne diese Einwilligung fließt keine Zulage. Dasselbe gilt für Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen.
Nicht unmittelbar förderberechtigt sind zum Beispiel freiwillig gesetzlich Rentenversicherte ohne weitere Kriterien, von der Rentenversicherungspflicht befreite Minijobber oder Bezieher einer Vollrente wegen Alters. Für Ehepartner ohne eigene unmittelbare Förderberechtigung gibt es die mittelbare Förderberechtigung, auch hier liegt der Mindestbeitrag bei 120 € jährlich, die Zulage selbst richtet sich nach den Beiträgen des unmittelbar Berechtigten und ist auf 175 € gedeckelt.
Welche Rolle spielen Steuern beim Altersvorsorgedepot in der Ansparphase?
Ein Punkt, der mich an dem neuen Modell wirklich überzeugt, ist die steuerliche Behandlung während der Ansparzeit. Wertsteigerungen und Erträge innerhalb deines Altersvorsorgedepots werden in dieser Phase nicht besteuert. Es entstehen also keine steuerpflichtigen Kapitalerträge, während dein Geld für dich arbeitet.
Konkret bedeutet das: Auf die sogenannte Vorabpauschale, die bei normalen thesaurierenden ETFs jährlich anfällt, zahlst du im Altersvorsorgedepot keine Steuern. Das gilt nicht nur bis zum geförderten Höchstbetrag von 1.800 €, sondern für Einzahlungen bis insgesamt 6.840 € im Jahr. Diese steuerliche Begünstigung ist dabei komplett unabhängig davon, ob du überhaupt Zulage oder Sonderausgabenabzug in Anspruch nimmst.
Auch Fondswechsel, Umschichtungen und Rebalancing innerhalb deines Depots bleiben steuerfrei beziehungsweise steuerneutral. Im Vergleich zu einem normalen ETF-Depot ist das ein echter Vorteil, denn dort unterliegen Dividenden und realisierte Kursgewinne der Abgeltungsteuer, und auf nicht realisierte Kursgewinne thesaurierender ETFs fällt zusätzlich jährlich die Vorabpauschale an. Deine Beiträge kannst du zusätzlich als Sonderausgaben geltend machen, sofern die Günstigerprüfung ergibt, dass das für dich steuerlich sinnvoll ist.
Wie wird dein Altersvorsorgedepot in der Auszahlungsphase besteuert?
Beim Übergang in die Rentenphase greift das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Wie umfangreich die Besteuerung ausfällt, richtet sich danach, inwieweit deine Beiträge während der Ansparphase durch Sonderausgabenabzug oder Zulage gefördert wurden.
Leistungen, die auf geförderten Beiträgen beruhen, unterliegen zu 100 % der nachgelagerten Besteuerung, und zwar auch soweit sie auf Zulagen, Erträgen und Wertsteigerungen basieren. Die Besteuerung erfolgt nach § 22 Nr. 5 EStG als sonstige Einkünfte mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz. Anders als bei der gesetzlichen Rente gibt es dabei keine stufenweise ansteigende Besteuerungsquote, die geförderten Beiträge werden von Beginn an vollständig versteuert. Der Vorteil dabei: Dein persönlicher Steuersatz im Rentenalter liegt in den meisten Fällen niedriger als während deines Erwerbslebens.
Für nicht geförderte Beiträge gelten günstigere Regeln. Entscheidest du dich für eine lebenslange Leibrente, greift die Ertragsanteilbesteuerung, die bei einem Rentenbeginn mit 65 Jahren bei rund 18 % liegt. Wählst du stattdessen einen Auszahlplan oder eine Einmalauszahlung, kommt das Halbeinkünfteverfahren zum Tragen, bei dem nur die Hälfte des Gewinnanteils steuerpflichtig ist, vorausgesetzt du erfüllst eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren. Bei gemischten Beiträgen, also gefördert und ungefördert zugleich, werden die Leistungen entsprechend anteilig aufgeteilt.
Ein Detail, das viele nicht kennen: Leistungen aus einem privaten Riester-Vertrag sind bei Pflichtversicherten in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung beitragsfrei. Seit dem 01.01.2018 gilt das auch für die betriebliche Riester-Rente, sofern die Beiträge förderungsfähig waren.
Wie kannst du dein Altersvorsorgedepot sinnvoll planen, wenn du unterschiedliche Einkommen hast?
Aus meiner Erfahrung ist genau hier der Punkt, an dem sich zeigt, wie individuell die Günstigerprüfung wirkt. Für kleinere Einkommen lohnt sich die geförderte Altersvorsorge auch dann, wenn der persönliche Steuersatz niedrig ist. Jeder eingezahlte Euro wird über die Zulage gefördert, die direkt in deinen Vertrag fließt. Schon ab 10 € im Monat bist du förderfähig.
Kleine bis mittlere Eigenbeiträge profitieren dabei von einem besonders hohen Fördersatz: Bis 360 € bekommst du 50 Cent Grundzulage pro eingezahltem Euro, zwischen 361 € und 1.800 € sind es noch 25 Cent. Hast du Kinder, kommt zusätzlich 1 € Kinderzulage pro selbst gespartem Euro und Kind dazu.
Bei Gutverdienern läuft es oft andersherum. Je höher dein persönlicher Grenzsteuersatz, desto eher fällt die Günstigerprüfung zugunsten des Sonderausgabenabzugs aus, weil die Steuerersparnis dann größer ist als die Zulage. Über den geförderten Betrag von 1.800 € hinaus kannst du zudem bis zu 6.840 € insgesamt einzahlen. Der darüber hinausgehende, ungeförderte Teil zählt zur sogenannten dritten Schicht und kann zu 100 % entnommen werden, das ist ein echtes Flexibilitätsargument.
Ein Punkt, den ich immer wieder mit Kunden bespreche, die spät einsteigen: Das Halbeinkünfteverfahren beim ungeförderten Teil greift nur, wenn die Mindestlaufzeit von 12 Jahren erfüllt ist. Da die Auszahlung frühestens mit 65 beginnt, erreichst du diese 12 Jahre nicht mehr, wenn du deutlich nach dem 53. Lebensjahr einsteigst. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, den Auszahlungsbeginn bewusst nach hinten zu schieben. Die Zulagen selbst bleiben davon unberührt, sie sind laufzeitunabhängig. Wenn du dich fragst, bis zu welchem Alter ein Einstieg ins Altersvorsorgedepot noch sinnvoll ist, haben wir das in einem eigenen Beitrag für dich aufgeschlüsselt.
Für Ehepaare gilt eine praktische Erleichterung: Es reicht, wenn eine Person die persönlichen Voraussetzungen für die unmittelbare Förderberechtigung erfüllt. Der mittelbar zulageberechtigte Ehegatte muss lediglich mindestens 120 € einzahlen, sofern beide nicht dauerhaft getrennt leben. Die Höhe seiner Zulage richtet sich dann nach den Beiträgen des unmittelbar Förderberechtigten, gedeckelt auf maximal 175 €.
Für wen lohnt sich ein Altersvorsorgedepot mit Günstigerprüfung besonders?
Aus meiner Beratungspraxis kann ich sagen, dass das Altersvorsorgedepot besonders für Menschen interessant ist, die langfristig fürs Alter sparen möchten, staatliche Förderung mitnehmen wollen und dabei mehr Renditechancen suchen als bei klassischen Garantieprodukten. Das trifft auf viele Arbeitnehmer, Familien mit Kindern, Berufseinsteiger und einen Großteil der Selbständigen zu.
Familien profitieren besonders stark, weil sich Grund- und Kinderzulage kombinieren lassen. Gerade bei kleineren bis mittleren Sparraten entsteht dadurch ein hoher Förderhebel. Auch für Selbständige hat sich einiges getan, sie sind jetzt vollständig erfasst, sofern sie Einkünfte nach § 15 oder § 18 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG erzielen und die übrigen Fördervoraussetzungen erfüllen.
Für junge Menschen gibt es zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 €, wenn der Vertrag vor dem 25. Geburtstag abgeschlossen wird. Kombiniert mit einem langen Anlagehorizont und dem Zinseszinseffekt ist das ein starker Startvorteil. Auch Sparer, die bisher wegen niedriger Eigenbeiträge nur eine geringe, anteilige Zulage bekommen haben, profitieren im neuen System deutlich mehr.
Wichtig ist mir aber auch die ehrliche Einordnung: Wer maximale Flexibilität und jederzeitigen freien Zugriff aufs Geld will, ist mit einem klassischen Depot besser bedient. Und wer bereits einen bestehenden Riester-Vertrag mit guten Konditionen und hohen Garantien hat, sollte einen Wechsel nicht überstürzen. Gerade für Alleinerziehende kann das alte Riester-Modell sogar effektiver sein, weil dort mit geringen Eigenbeiträgen teils sehr hohe Zulagen erreicht wurden. Es kommt eben, wie so oft in der Finanzplanung, auf deine individuelle Situation an. Wer dabei professionelle Unterstützung sucht, findet bei unserer persönlichen Beratung einen guten Einstieg.
Welche typischen Fehler bei der Günstigerprüfung im Altersvorsorgedepot solltest du vermeiden?
Oft sehe ich in Beratungsgesprächen, dass sich falsche Erwartungen einschleichen, gerade weil das Thema Förderung auf den ersten Blick kompliziert wirkt. Ein paar Stolperfallen begegnen mir dabei immer wieder.
Doppelte Förderung erwarten: Viele denken, sie bekommen Zulage und vollen Steuervorteil parallel. Tatsächlich gibt es immer nur den jeweils günstigeren Betrag, die Zulage wird bei einem höheren Sonderausgabenabzug angerechnet.
Beiträge nicht in der Steuererklärung angeben: Ohne diese Angabe kann das Finanzamt gar nicht prüfen, ob dir ein zusätzlicher Steuervorteil zusteht.
Fehlende Einwilligung zur Datenübermittlung: Beamte und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke müssen aktiv einwilligen, dass ihre Daten an die Zulagenstelle gemeldet werden, sonst bleibt die Zulage aus.
Bestehenden Riester-Vertrag vorschnell kündigen: Bei einer Kündigung können bereits erhaltene Zulagen und Steuervorteile zurückgefordert werden.
Schädliche Verwendung des geförderten Kapitals: Wird das Guthaben vorzeitig oder zweckwidrig verwendet, müssen Zulagen und Steuerermäßigungen zurückgezahlt werden.
12-Jahres-Frist beim ungeförderten Teil übersehen: Wer spät einsteigt und auf das Halbeinkünfteverfahren setzt, muss die Mindestlaufzeit im Blick behalten.
Unüberlegter Wechsel bei bestehendem Riester-Vertrag: Ein Häkchen beim Broker ist schnell gesetzt, ein Wechsel ist aber nicht automatisch die bessere Wahl. Zu prüfen sind Garantien, Förderhistorie, Kostenstruktur, Rentenfaktoren, Restlaufzeiten und deine gesamte Familiensituation.
Fazit: Die Günstigerprüfung sichert dir immer die beste Förderung
Am Ende bleibt für mich festzuhalten, dass die Günstigerprüfung ein echtes Sicherheitsnetz für deine Altersvorsorge ist. Du musst dich nicht selbst durch Steuerformeln kämpfen, das Finanzamt übernimmt den Vergleich zwischen Zulage und Sonderausgabenabzug automatisch für dich. Für kleine bis mittlere Beiträge und Familien ist meist die Zulage der stärkste Hebel, für Gutverdiener kann der Sonderausgabenabzug mehr bringen. Entscheidend ist, dass du deine Beiträge korrekt in der Steuererklärung angibst, denn nur so kann die Prüfung überhaupt zu deinen Gunsten ausfallen.
Ob das Altersvorsorgedepot für dich die richtige Wahl ist, oder ob ein bestehender Riester-Vertrag weiterhin sinnvoll bleibt, hängt stark von deiner Beitragshöhe, deiner Familiensituation und deinem Steuersatz ab. Ich nehme mir gerne Zeit, das gemeinsam mit dir durchzugehen. Buch dir jetzt dein Kostenfreies Erstgespräch – 45 Minuten, digital, ohne Verkaufsgelaber.

Leistet deine Versicherung im Ernstfall wirklich ?
Als Vater kann ich dir ans Herz legen:
Ein Mal richtig absichern, dann hast du Ruhe, und weißt, im Ernstfall bist du und deine Familie bestens abgesichert.
FAQ zur Günstigerprüfung im Altersvorsorgedepot
In der Ansparphase bleiben Erträge und Wertsteigerungen steuerfrei, auch die Vorabpauschale entfällt bis zu einer Einzahlung von 6.840 € im Jahr, und Fondswechsel bleiben steuerneutral. In der Auszahlungsphase wird der geförderte Teil vollständig nachgelagert besteuert, nach § 22 Nr. 5 EStG mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz, ohne stufenweise ansteigende Besteuerungsquote. Der ungeförderte Teil profitiert von der günstigeren Ertragsanteilbesteuerung bei einer Leibrente, bei Rentenbeginn mit 65 Jahren liegt diese bei rund 18 %, oder vom Halbeinkünfteverfahren bei Auszahlplan oder Einmalauszahlung, sofern mindestens 12 Jahre Laufzeit erfüllt sind. Diese neue Förderung gilt für alle Verträge, die ab dem 01.01.2027 abgeschlossen werden.
Zur klassischen Insolvenzsicherheit von Anbietern kann ich keine pauschale Aussage treffen, das hängt von der jeweiligen Produktkonstruktion ab. Was ich dir aber sicher sagen kann: Dein Altersvorsorgevermögen ist sozialrechtlich privilegiert, soweit es steuerlich gefördert wurde. Das bedeutet, es muss bei Grundsicherung grundsätzlich nicht verwertet werden. Der ungeförderte Teil ist davon ausgenommen und zählt zum zu berücksichtigenden Vermögen. Bei schädlicher Verwendung kann zudem das gesamte Vermögen nach den allgemeinen sozialrechtlichen Vorschriften herangezogen werden, soweit Freibeträge überschritten sind. Bei der Anrechnung auf die Grundsicherung gilt ein Sockelbetrag von 100 € zuzüglich 30 % der darüber liegenden Zusatzrente, gedeckelt auf maximal 281,50 € (Stand 2025/26), und das ausschließlich bei lebenslangen monatlichen Auszahlungen.
Eine vorzeitige Entnahme ist beim geförderten Teil grundsätzlich förderschädlich. Bereits erhaltene Zulagen und gesondert festgestellte Steuerermäßigungen müssen dann zurückgezahlt werden. Das Altersvorsorgedepot ist bewusst auf die langfristige Vorsorge ausgelegt, nicht als frei verfügbares Depot gedacht. Frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres kannst du in die Auszahlungsphase eintreten, spätestens mit 70. Förderunschädlich möglich sind unter anderem der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag, eine einmalige Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 % zu Beginn der Auszahlungsphase oder die Abfindung einer Kleinbetragsrente. Der ungeförderte Teil deines Vertrags kann dagegen zu 100 % entnommen werden, ohne dass das als schädliche Verwendung gilt. Alternativ kannst du deinen Vertrag auch einfach ruhen lassen, dieser Anspruch besteht bei zertifizierten Verträgen.
Das klassische Altersvorsorgedepot verzichtet bewusst auf jede Garantie, um dir chancen- und renditeorientiertes Anlegen zu ermöglichen. Wer dennoch Sicherheit möchte, kann alternativ ein Garantieprodukt wählen, mit 100 % oder 80 % Absicherung der eingezahlten Beträge zu Beginn der Auszahlungsphase. Die niedrigere Garantiestufe von 80 % erlaubt dabei höhere Renditechancen als die volle Absicherung. Insgesamt stehen dir vier Produktvarianten zur Wahl: das freie Altersvorsorgedepot ohne Kostendeckel, das Standarddepot mit einem Kostendeckel von 1,0 % Effektivkosten im Jahr, sowie die beiden Garantieprodukte mit 80 % oder 100 %. Für alle Varianten gilt zusätzlich ein Zillmerungsverbot, Abschlusskosten dürfen also nicht gleich zu Vertragsbeginn dein Guthaben belasten, sondern werden über die gesamte Laufzeit verteilt.

Benedikt Deutsch
Versicherungsmakler · beneversichert
Über den Autor
Ehrliche Beratung, digital und persönlich.
Benedikt Deutsch ist unabhängiger Versicherungsmakler und Gründer von beneversichert. Er ist seit 2012 in der Versicherungsbranche tätig und seit 2019 als Versicherungsmakler selbstständig. Sein Schwerpunkt liegt auf der Absicherung von Vollkontaktsportlern und jungen Familien (insbesondere bei Berufsunfähigkeits-, Unfall- und Krankenversicherungen). Benedikt Deutsch ist als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO registriert (Vermittlerregister-Nr. D-IQVS-NIM6F-32) und verbindet fachliche Beratung mit digitaler, persönlicher Betreuung.




