Das Wichtigste in Kürze

  • Kein kostenloser Schutz wie in der GKV: Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in der PKV keine beitragsfreie GKV-Familienversicherung. Für jedes Kind wird ein eigener Beitrag fällig, der je nach Tarif ca. 180 bis 250 € monatlich beträgt.

  • Neugeborene profitieren von besonderen Regelungen: Wer sein Neugeborenes innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt anmeldet, sichert ihm den Versicherungsschutz ohne Risikozuschläge, Wartezeiten oder Leistungsausschlüsse, auch bei angeborenen Erkrankungen. Es ist im identischen Tarif wie das Elternteil versichert.

  • Für Beamte ist die PKV für Kinder besonders attraktiv: Beamte erhalten 80 % Beihilfe für ihre Kinder. Der Eigenanteil für die PKV liegt dann häufig bei nur ca. 50 € monatlich.

  • GKV-Familienversicherung entfällt in bestimmten Konstellationen: Ist ein Elternteil privat versichert, verdient mehr als der andere und liegt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2026: 77.400 €), hat das Kind keinen Anspruch auf die kostenlose GKV-Familienversicherung, insofern die Elternteile verheiratet sind.

  • PKV-Beiträge sind steuerlich absetzbar: Die Beiträge für die private Krankenversicherung des Kindes können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden, sofern du kindergeldberechtigt bist.

  • Jede Situation ist individuell: Ob die PKV für dein Kind wirklich sinnvoll ist, hängt von vielen Faktoren ab. Eine kostenfreie Beratung hilft dir, die richtige Entscheidung zu treffen.

Was bedeutet die private Kranken­versicherung für dein Kind genau?

In der gesetzlichen Krankenversicherung können Kinder häufig kostenlos über einen Elternteil mitversichert werden. Das nennt sich GKV-Familienversicherung, und sie ist beitragsfrei, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. In der PKV funktioniert das grundlegend anders.

Jede Person in der PKV ist eine eigenständig versicherte Person mit eigenem Vertrag und eigenem Beitrag. Das gilt auch für dein Kind. Es gibt keinen Familientarif, bei dem alle automatisch drin sind. Stattdessen zahlst du für jedes Kind einen separaten monatlichen Beitrag.

Der Versicherungsschutz in einer guten PKV ist dabei in der Regel umfangreicher als in der GKV. Kinder haben freie Arztwahl unter Ärzten und Zahnärzten. Viele Tarife erstatten zudem alternative Heilmethoden.

Für Neugeborene gibt es aber eine wichtige Ausnahme: die Kindernachversicherung. Wenn ein Elternteil seit mindestens 3 Monaten bei einem Versicherer versichert ist, kann das Kind innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten in den Vertrag aufgenommen werden. Der Versicherungsschutz darf dabei nicht umfangreicher sein als der des Elternteils. Diese Regelung gilt gesetzlich für alle Krankenversicherung (auch Zusatzversicherungen) außer bei Reisekrankenversicherungen.

Außerhalb der Kindernachversicherung gibt es Tarife mit stark vereinfachten Gesundheitsfragen.

Wartezeiten aus dem Elternvertrag werden bei der Kindernachversicherung angerechnet. Das bedeutet: Wenn der Elternteil die allgemeine Wartezeit von 3 Monaten bereits erfüllt hat, startet der Schutz für das Kind sofort.

Welche Nachteile gibt es beim privat versichern deines Kindes im Vergleich zur GKV-Familien­versicherung?

Der offensichtlichste Nachteil, wenn du dein Kind privat versichern willst: Es kostet Geld. In der GKV ist die Familienversicherung (insofern möglich) beitragsfrei, in der PKV zahlst du für jedes Kind einen eigenen Beitrag. Ein guter Tarif für ein Kind im Alter von 0 bis 15 Jahren liegt je nach Versicherer und gewähltem Leistungsumfang bei ca. 180 bis 250 € monatlich.

Das klingt erstmal viel. Doch es gibt noch weitere Punkte, die du kennen solltest.

Die Kindernachversicherung, also die Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung, funktioniert nur, wenn du dein Neugeborenes innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt anmeldest. Versäumst du diese Frist, wird eine Risikoprüfung fällig. Außerdem darf der Versicherungsschutz des Kindes nicht höherwertiger sein als der des privat versicherten Elternteils. Willst du für dein Kind zum Beispiel ein besseres Krankenhauszimmer versichern, als du selbst versichert bist, wird eine Risikoprüfung mit möglichen Zuschlägen/Ausschlüssen nötig. (Quelle: pkv.de)

Die Beiträge in der PKV können nicht nur mit dem Alter steigen. Sie können auch jährlich angepasst werden, wenn die tatsächlichen Krankheitskosten von der ursprünglichen Kalkulation abweichen. Im Schnitt liegt diese Steigerung über die Jahre bei etwa 3 bis 4 % pro Jahr. Das bringt eine gewisse Planungsunsicherheit mit sich. Dazu kommt, dass viele Tarife eine jährliche Selbstbeteiligung vorsehen, die du zunächst selbst trägst.

Hier ist es wichtig, zwischen Trennung und Scheidung zu unterscheiden, weil beides rechtlich unterschiedliche Konsequenzen hat.

Bei einer Trennung ändert sich für die Krankenversicherung des Kindes zunächst nichts. Während der Trennungszeit bleibt die Familienversicherung für Kinder unberührt, die Ehe besteht rechtlich noch fort.

Anders bei der Scheidung: Hier kommt es auf die Konstellation der Eltern an. Wenn ein Elternteil privat und der andere gesetzlich versichert ist und das Kind während der Ehe wegen der Einkommensregel nicht in der GKV familienversichert werden konnte, ändert sich das mit der rechtskräftigen Scheidung: Die beitragsfreie GKV-Familienversicherung über den gesetzlich versicherten Elternteil wird dann wieder möglich. Sind hingegen beide Elternteile privat versichert, bleiben die Kinder privat versichert, ein Wechsel in die GKV ist ausgeschlossen.

Außerdem spielt der Wohnsitz nach der Scheidung eine Rolle. Lebt das Kind beim gesetzlich versicherten Elternteil, kann es dort beitragsfrei familienversichert werden. Lebt es beim privat versicherten Elternteil, bleibt die PKV bestehen. Die Kosten dafür werden in der Regel im Kindesunterhalt berücksichtigt. Das sollte sorgfältig geprüft werden, weil ein Rückweg von der PKV in die GKV nicht immer einfach ist. Mehr Details zu dieser Situation findest du in unserem Ratgeber zur PKV für Kinder bei Trennung. (Quelle:Verbraucherzentrale)

Ein häufig übersehener Nachteil betrifft Familien, bei denen ein Elternteil privat und der andere gesetzlich versichert ist. Wenn der privat versicherte Elternteil mehr verdient als der gesetzlich versicherte und dabei über der Jahres­arbeits­entgelt­grenze liegt (2026: 77.400 €), entfällt die beitragsfreie GKV-Familienversicherung für das Kind. Das Kind muss dann eigenständig versichert werden, entweder privat oder als freiwilliges GKV-Mitglied zu einem Beitrag von ca. 250 € monatlich. Eine Ausnahme gilt für unverheiratete Eltern: Hier ist die beitragsfreie GKV-Familienversicherung trotzdem möglich. (Quelle: pkv.de)

Wann musst du für dein Kind in der gesetzlichen Krankenkasse eigene Beiträge zahlen?

Die beitragsfreie GKV-Familienversicherung ist ein echter Vorteil. Aber sie gilt nicht unbegrenzt und nicht für jede Familienkonstellation.

Solange dein Kind kein eigenes Einkommen über 565 € monatlich hat, bleibt es in der Regel kostenlos mitversichert. Diese Grenze gilt für 2026. Ein Minijob bis 603 € monatlich bleibt davon ausgenommen. (Quelle: Bundesgesundheitsministerium)

Die kostenlose Mitversicherung endet in der GKV spätestens mit bestimmten Altersgrenzen:

  • Grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr

  • Bei Nicht-Erwerbstätigkeit bis 23 Jahre

  • Bei Schulausbildung oder Freiwilligendienst bis 25 Jahre

  • Hat der Wehrdienst oder ein Freiwilligendienst die Ausbildung unterbrochen oder verzögert, verlängert sich die Familienversicherung über das 25. Lebensjahr hinaus um maximal 12 Monate.

Was mit der PKV bei Volljährigkeit passiert, erfährst du in unserem Ratgeber zu PKV für Kinder ab 18. (Quelle: Bundesgesundheitsministerium)

Wie im Abschnitt zuvor beschrieben: Verdient der privat versicherte Elternteil mehr und liegt er über der Jahres­arbeits­entgelt­grenze, entfällt die kostenlose GKV-Familienversicherung. Das Kind muss dann eigenständig beitragspflichtig versichert werden. Entweder freiwillig in der GKV für ca. 250 € monatlich oder in der PKV, wo je nach Tarif und Arbeitgeberzuschuss oft ein günstigerer, realer Eigenanteil möglich ist.

Überwiegen die Vorteile die Nachteile der privaten Kinder­versicherung?

Wenn die GKV-Familienversicherung keine Option ist, ist die Antwort meist ein klares ja. Wer sein Kind privat versichern möchte, schaut zunächst auf die Kosten. Der Nachteil der PKV für Kinder ist klar: Sie kostet Geld, die GKV-Familienversicherung hingegen nicht. Aber dieser Vergleich greift nur dann, wenn du überhaupt die Wahl zwischen beitragsfreier GKV und kostenpflichtiger PKV hast. In vielen Situationen ist diese Wahl gar nicht so eindeutig.

Wenn das Kind ohnehin eigenständig versichert werden muss, etwa weil die GKV-Familienversicherung nicht greift, sieht die Rechnung anders aus:

VersicherungsartMonatlicher Beitrag (Kind, 2026)Mit Arbeitgeberzuschuss (50 %)
PKV (guter Tarif, 0–15 Jahre)ca. 180–250 €ca. 90–125 € Eigenanteil
Freiwillige GKVca. 250 €kein Zuschuss möglich

Die PKV kann mit Arbeitgeberzuschuss also deutlich günstiger sein als die freiwillige GKV, und das vor Allem bei einem meist deutlich besseren Leistungsumfang. Beachte jedoch, dass der Arbeitgeberzuschuss nur möglich ist wenn du nicht bereits schon den maximalen Zuschuss erhälst (weil deine PKV über X kostet 508,59 € * 2 (ohne Pflegepflicht)).

Eine gute PKV bietet in der Regel Erstattungssätze von 100 %, freie Arztwahl sowie die Möglichkeit, Spezialisten selbst auszuwählen, und außerdem die Erstattung von Heilpraktikerleistungen und alternativen Heilmethoden. Bei der Zahnversorgung ist der Unterschied besonders deutlich. Die GKV übernimmt Zahnspangen erst ab einem bestimmten Schweregrad (KIG III) mit 80 bis 90 % der Kosten. In der PKV können individuelle Zahnleistungen je nach Tarif bis zu 100 % erstattet werden, auch bei leichteren Fehlstellungen. (Quellen: pkv.de, allianz.de)

Wer ein Kind mit einer schweren angeborenen Erkrankung oder Behinderung hat, steht in der PKV vor einer besonderen Situation: Wird das Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt fristgerecht angemeldet, nimmt die PKV das Kind ohne Risikozuschläge, ohne Wartezeiten und ohne Leistungsausschlüsse auf. Das ist ein erheblicher Vorteil gegenüber einer späteren Neuversicherung, bei der Vorerkrankungen sehr wohl zu Einschränkungen führen können.

Wichtig zu wissen: Das Kind wird dabei im identischen Tarif des privat versicherten Elternteils versichert. Es übernimmt also genau den Leistungsumfang, den du selbst hast. Wer für sein Kind einen höherwertigen Schutz möchte als den eigenen, muss eine Risikoprüfung durchlaufen. (Quelle: Finanztip)

Außerdem bieten manche Tarife interessante Optionsrechte: Das Kind kann später, zum Beispiel beim Berufseinstieg oder nach dem Studium, ohne Gesundheitsprüfung in einen leistungsstärkeren Tarif wechseln. (Quelle:pkv.de)

Wieso ist die private Versicherung für dein Kind gerade bei Anspruch auf Beihilfe extrem sinnvoll?

Für Beamte und deren Kinder ist die Frage nach PKV oder GKV in den meisten Fällen schnell beantwortet. Der Staat übernimmt als Dienstherr einen erheblichen Teil der Krankheitskosten über die sogenannte Beihilfe.

Für Kinder von Beamten liegt der Beihilfesatz bei 80 %. Das bedeutet: Geht dein Kind zum Arzt und du erhältst eine Rechnung, erstattet die Beihilfe dir 80 % davon. Die restlichen 20 % übernimmt deine Restkostenversicherung in der PKV. (Quelle: pkv.de)

Ein regulärer PKV-Tarif für ein Kind kostet ca. 250 € monatlich. Als Beamter brauchst du aber keine Vollversicherung, sondern nur eine Restkostenversicherung, die die 20 % absichert, die die Beihilfe nicht übernimmt. Die liegt häufig bei nur ca. 50 € bis 100 € monatlich. Im Vergleich dazu wäre die freiwillige GKV mit ca. 250 € monatlich mehr als fünfmal so teuer. Der genaue Preis hängt vom Tarif ab, denn eine gute Restkostenversicherung gleicht auch Lücken in der Beihilfe aus.

Versicherungsgesellschaften bieten spezielle beihilfekonforme Tarife an, die exakt auf die jeweiligen Beihilfesätze des Bundes oder der Länder abgestimmt sind.

Daneben gibt es in manchen Bundesländern eine sogenannte pauschale Beihilfe: Dabei zahlt der Dienstherr einen pauschalen Zuschuss, und das Kind braucht eine 100-%-Versicherung. Auch in diesem Fall fahren Beamte mit der PKV in der Regel günstiger als mit der GKV. (Quelle: pkv.de)

Beamte in der GKV sind ein absoluter Ausnahmefall. Ob das in deiner Situation sinnvoll sein kann, schauen wir uns gemeinsam an.

Wenn du Beamter bist oder Anspruch auf Beihilfe hast, ist die PKV für dein Kind in fast allen Fällen die wirtschaftlich sinnvollere Wahl. Wie das für deine spezifische Situation aussieht, klären wir gerne gemeinsam.

Kannst du die PKV Beiträge für dein Kind von der Steuer absetzen?

Ja, das ist möglich. Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung deines Kindes können als Sonderausgaben in deiner Steuererklärung geltend gemacht werden, und zwar auf Grundlage von § 10 EStG. Voraussetzung ist, dass du für das Kind kindergeldberechtigt bist. (Quelle: § 10 EStG)

Als Faustregel kannst du rund 80 % der PKV-Beiträge für dein Kind von der Steuer absetzen, da dieser Anteil dem steuerlich anerkannten Basisschutz entspricht.

Wichtig zu wissen: Erhältst du als angestellter Elternteil einen Arbeitgeberzuschuss zur PKV, wird dieser vollständig von der absetzfähigen Summe abgezogen. Das reduziert den steuerlichen Vorteil entsprechend.

Du musst deine Steuer-ID beim Versicherer hinterlegen. Der Versicherer meldet die Beiträge dann automatisch elektronisch an das Finanzamt. Für deine Steuererklärung erhältst du außerdem eine Bescheinigung nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG. Die Beiträge trägst du in der Anlage Kind deiner Steuererklärung ein. (Quelle: allianz.de)

Verständnis fehlt wohl:
Die Beihilfe zahlt nicht x% von der Krankenversicherung. Das wär zwar logisch und sinnvoll aber so ist es nicht.
Ein Beamter erhält eine Arztrechnung über 1000€ für sein Kind.
Die reicht er bei der Beihilfe ein -> die zahlt 80% der Rechnung an ihn.
Er reicht sie bei seiner Restkostenpkv ein -> die zahlt die fehlenden 20%.
Also Beamte haben sozusagen zwei krankenversicherungen die sich die Kosten teilen. einmal die kostenfreie Beihilfe“, die zahlt X%. und eine PKV (die die Beamten vollständig allein bezahlen!) die jedoch nur die restlichen % übernehmen muss und entsprechend günstiger sind.

Fazit: PKV für Kinder lohnt sich am meisten, wenn die GKV-Familien­versicherung keine Option ist

Die Frage „Kind privat versichern, ja oder nein?“ lässt sich nicht pauschal beantworten. Der größte Nachteil ist klar: Es gibt keine kostenlose GKV-Familienversicherung in der PKV, und du zahlst für jedes Kind einen eigenen Beitrag.

Aber in vielen Situationen überwiegen die Vorteile deutlich. Das gilt besonders dann, wenn du Beamter bist und 80 % Beihilfe für dein Kind bekommst, wenn die beitragsfreie GKV-Familienversicherung ohnehin nicht greift, oder wenn dir ein höherer Leistungsumfang für dein Kind wichtig ist. Korrekt umgesetzt bietet die PKV in diesen Fällen deutlich mehr für dein Geld. Es gibt auch Zwischenwege – beispielsweise Kostenerstattungstarife (hier interne verlinkung).

Entscheidend ist, dass du die richtige Lösung für deine konkrete Situation findest. Jede Familie ist anders: andere Einkommensverhältnisse, andere Versicherungsstatus der Eltern, andere Ansprüche an den Leistungsumfang. Was für Familie A ideal ist, ist für Familie B vielleicht gar nicht passend.

Wenn du wissen willst, ob die PKV für dein Kind wirklich Sinn macht, lass uns das gemeinsam durchgehen. Ich schau mir eure Situation ehrlich an und sag dir, was Sache ist. Kein Verkaufsgelaber, kein Fachchinesisch. Buch dir einfach dein kostenfreies Erstgespräch.

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